Die passende Praxisform finden (2): BAG und MVZ

Zahnärztinnen und Zahnärzten stehen heute viele Türen offen, ihren Beruf in Selbstständigkeit auszuüben. Im ersten Teil des Beitrags „Die passende Praxisform finden“ haben wir die Besonderheit der Einzelpraxis unter die Lupe genommen. Wer gerne alleine entscheidet und unabhängig sein möchte, ist mit einer Einzelpraxis gut aufgehoben. Im zweiten Teil möchten wir Ihnen die Modelle Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) und Medizinische Versorgungszentren (MVZ) vorstellen – mit Informationen auch zur Finanzierung.

Wer gern im Team arbeitet, fühlt sich wahrschinlich in einer Berufsausübungsgemeinschaft oder einem Medizinischen Versorgungszentrum wohl. Foto: Shutterstock/wavebreakmedia

Wer gern im Team arbeitet, fühlt sich wahrschinlich in einer Berufsausübungsgemeinschaft oder einem Medizinischen Versorgungszentrum wohl. Foto: Shutterstock/wavebreakmedia

BAG und MVZ: Eine gute Wahl für Teamplayer und Unternehmertypen

In diesen Kooperationsformen besteht die Möglichkeit, mit einem Kollegen oder mehreren weiteren Zahnärzten eine Praxis zu führen. Die Praxisinhaber teilen sich den gemeinsamen Patientenstamm und rechnen gegenüber der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) unter einer Abrechnungsnummer ab. Der Gewinn wird nach einem individuellen Gesellschaftervertrag aufgeteilt, der das Innenverhältnis regelt.

Flexible Arbeitszeitgestaltung

Seit vergangenem Jahr erlaubt der Gesetzgeber die Gründung von MVZ gleicher Fachrichtungen. Damit ist auch diese Kooperationsform für Zahnärzte attraktiv, besonders für die, die Freude am Unternehmertum haben und mit ihrer Zahnarztpraxis wachsen wollen. Denn hier gibt es keine Begrenzung, was die Anzahl der angestellten Zahnärzte betrifft. Und der Gestaltungsspielraum ist besonders groß.

Das gilt etwa für die Arbeitszeiten, die sich bei mehreren Zahnärztinnen/Zahnärzten eflexibler gestalten lassen. In einem größeren internen Fachkreis können zudem komplexe oder problematische Fälle diskutiert und Fragen zur Behandlung schnell und kompetent beantwortet werden.

Gemeinsam investieren, gemeinsam wachsen

In größeren Strukturen, die schon mittelständischen Unternehmen ähneln, sind auch höhere oder zusätzliche Investitionen einfacher zu bewerkstelligen. Das gilt etwa für die Praxisausstattung, medizinische Geräte, interne Fortbildungen oder Coachings für Mitarbeiter. Darüber hinaus lassen sich Kosten einsparen, beispielsweise indem sich mehrere Zahnärzte ein Röntgengerät teilen oder Mengenrabatt auf Materialkosten erhalten.

Gemeinsam führen heißt, Kompromisse einzugehen

MVZ können von zugelassenen Zahnärzten gegründet werden. Die zahnärztliche Leitung kann selbst als Vertragszahnarzt oder als Angestellter im MVZ arbeiten. Abhängig von der Rechtsform muss die Geschäftsführung nicht in zahnärztlicher Hand liegen. Der Betrieb ist mit angestellten und/oder selbständigen Zahnärzten möglich.

Für jede Art von Kooperation gilt, die Auswahl der Partnern wohl überlegt zu treffen und nicht auf dem eigenen Standpunkt zu beharren. Denn eine Praxis gemeinsam zu führen, bedeutet, Kompromisse zu schließen. Wer Entscheidungen lieber allein trifft, kann eine Einzelpraxis gründen/übernehmen oder  auch ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) als Ein-Mann/Ein-Frau-Gesellschaft. Dies kann jederzeit expandieren.

Was kostet eine eigene Praxis?

Die jährlichen Analysen der Deutsche Apotheker- und Ärztebank und des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ) untersuchen unter anderem auch den jeweiligen Investitionsbedarf je nach Art der Praxisgründung: Für 2014 lag der durchschnittliche Investitionsbedarf bei Neugründung einer Einzelpraxis bei etwa 360.000 Euro. Deutlich weniger investierten Zahnärzte, wenn sie sich zur Neugründung einer BAG entschlossen haben: Hierbei fielen pro Kopf im Schnitt 280.000 Euro an. Am wenigsten investierten  Zahnärzte, die zusammen mit einem oder mehreren Partner(inne)n eine Praxis als BAG übernahmen. In diesen Fällen entfielen durchschnittlich 223.000 Euro pro Praxisinhaber an. Wer sich im Rahmen einer Kooperation selbständig machen möchte, kann außerdem in eine bereits vorhandene Praxis eintreten – sei es als weiterer Inhaber oder durch den Kauf von Praxisanteilen eines ausscheidenden BAG-Mitglieds. In diesen Fällen investierten die Zahnärzte 2014 durchschnittlich 251.000 Euro.

Nähere Informationen zur Praxisgemeinschaften finden Sie in Teil 3 unseres Beitrags.
In jedem Fall empfiehlt sich ein persönliches Beratungsgespräch mit der Bank des Vertrauens, um die für Sie am besten geeignete Praxisform zu finden.

Zu unserer Autorin:

Petra Knödler

Petra Knödler

Petra Knödler ist Leiterin des Marktgebiets Mitte bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank.

Die Förderung von Heilberuflerinnen ist ihr ein besonderes Anliegen.

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