Die passende Praxisform finden (3): Praxisgemeinschaft

Die Selbstständigkeit ist auch heute für viele Zahnärzte eine erfolgversprechende Option. In unserem dreiteiligen Beitrag „Die passende Praxisform finden“ zeigen wir unterschiedliche Wege auf. In Teil 1 haben wir die Besonderheit der Einzelpraxis unter die Lupe genommen. Im zweiten Teil ging es um Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) und Medizinische Versorgungszentren (MVZ). Teil 3 widmet sich der Praxisgemeinschaft.

In einer Praxisgemeinschaft nutzen Zahnärzte Praxisräume, Personal oder zahnmedizinische Apparate gemeinschaftlich. Foto: Shutterstock/wavebreakmedia

In einer Praxisgemeinschaft nutzen Zahnärzte Praxisräume, Personal oder zahnmedizinische Apparate gemeinschaftlich. Foto: Shutterstock/wavebreakmedia

Gemeinsam günstiger gründen

Die Zahlen der jährlichen Existenzgründungsanalyse der Deutschen Apotheker- und Ärztebank und des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ) zeigen, dass es finanziell günstiger ist, die Selbstständigkeit zusammen mit Kollegen anzugehen. Den geringsten Investitionsbedarf hatten demzufolge Zahnärzte, die zusammen mit Partnern eine Praxis als BAG übernahmen. In diesen Fällen entfielen durchschnittlich 223.000 Euro pro Praxisinhaber/in an, gegenüber 360.000 Euro für eine neu gegründete Einzelpraxis.

Praxisräume, Personal und Geräte gemeinsam nutzen

Doch auch wer lieber alleine arbeiten und behandeln möchte, kann Kosten einsparen. Das gilt besonders für bereits laufende Praxen, die örtlich beieinanderliegen. In einer sogenannten Praxisgemeinschaft können bestimmte Ausgaben geteilt werden. Im Gegensatz zu BAG und MVZ schließen sich hier Zahnärzte nicht zur gemeinsamen Behandlung zusammen.

Bei dieser Form der Kooperation steht der Wunsch, Kos­ten zu sparen, im Vordergrund. Behandlungsverträge werden nicht mit der Praxisgemeinschaft geschlossen, sondern mit dem behandelnden Zahnarzt.

Diese rechnen auch gegenüber der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) mit ihren eigenen Abrechnungsnummern ab. Für Zahnärzte in BAG und MVZ stehen neben Kostenersparnissen außerdem weitere Vorzüge einer gemeinsamen Niederlassung im Fokus. Dazu zählen eine flexible Gestaltung der Arbeitszeiten sowie ein breiteres Leistungsspektrum durch unterschiedliche Kompetenzen einzelner Kollegen.

Selbstständigkeit bietet viel Gestaltungsspielraum

Alles in allem gibt es mit den beschriebenen Modellen eine große Vielfalt für Zahnärzte, die sich gerne selbstständig machen möchten. So können junge Zahnärzte in Elternzeit etwa zunächst als Angestellte den Praxisbetrieb in Halbzeit genauer kennenlernen. Wer eigenverantwortlich und unabhängig sein möchte, kann seine Vorstellungen in einer Einzelpraxis umsetzen. So lässt sich der berufliche Werdegang optimal den verschiedenen Lebensphasen und unterschiedlichen Unternehmertypen anpassen.

Ein persönliches Beratungsgespräch mit der Bank des Vertrauens kann zu mehr Sicherheit beitragen, um die persönlich am besten geeignete Praxisform zu finden.

Zu unserer Autorin:

Petra Knödler

Petra Knödler

Petra Knödler ist Leiterin des Marktgebiets Mitte bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank.

Die Förderung von Heilberuflern ist ihr ein besonderes Anliegen.

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