Die passende Praxisform finden (1): Einzelpraxis

Zahnärztinnen und Zahnärzte haben heute vielfältige Möglichkeiten, ihren Beruf auszuüben. Dabei steht die Selbstständigkeit nach wie vor hoch im Kurs. Schließlich bietet eine eigene Praxis sowohl ein sicheres Einkommen als auch Flexibilität und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten. Doch welche Form der Berufsausübung passt zu den jeweiligen Vorstellungen? Welches Modell eignet sich für welche Lebensphase? Welcher finanzielle Aufwand steht dahinter?

Etwa zwei Drittel aller Zahnärztinnen und Zahnärzte bevorzugen bei ihrer beruflichen Niederlassung die Einzelpraxis. Foto: Shutterstock/Luis Santos

Etwa zwei Drittel aller Zahnärztinnen und Zahnärzte bevorzugen bei ihrer beruflichen Niederlassung die Einzelpraxis. Foto: Shutterstock/Luis Santos

In drei Teilen möchten wir Ihnen die Modelle Einzelpraxis, Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) und Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sowie Praxisgemeinschaft vorstellen, beginnend mit der Einzelpraxis.

Einzelpraxis: Die Nummer 1 der Berufsausübung

Das zeigt die jährliche Existenzgründungsanalyse der Deutschen Apotheker und Ärztebank und des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ). Gründe, die für eine Einzelpraxis sprechen, sind: Von den Öffnungszeiten über die Arbeitsabläufe und die medizinische Ausrichtung bis hin zur Raumgestaltung kann alles individuell entschieden werden. Da das Einkommen nicht zwischen Kolleg(inn)en aufgeteilt wird, entfallen Diskussion über den internen Verteilungsschlüssel.

Niederlassung auch in Teilzeit

Der Gesetzgeber sorgt für immer mehr Flexibilität bei der Niederlassung: So wurde beispielsweise 2011 die sogenannte Residenzpflicht aufgehoben. Der Wohnsitz muss nicht mehr in Praxisnähe gewählt werden. Eine Einzelpraxis bedeutet heute nicht mehr zwingend, dass man Vollzeit arbeitet. Denn seit 2007 ist  eine Niederlassung auch mit einer halben Zulassung möglich, mit entsprechend kürzeren Sprechzeiten. Wächst der Patientenstamm kontinuierlich, gibt es auch für Einzelpraxen die Option, Kolleg(inn)en zur Unterstützung einzustellen. Dies ist allerdings auf zwei Vollzeitstellen begrenzt. Für Auszeiten, die etwa durch Familienzuwachs, Pflegefälle oder durch Krankheiten entstehen, können Entlastungsassistenten in die Praxis geholt werden. Geregelt ist, dass diese bis zu 36 Monate in Voll- oder Teilzeit in der Praxis arbeiten dürfen.

Investition in die eigene Individualität

Die jährlichen Analysen der Deutschen Apotheker- und Ärztebank und des IDZ untersuchen unter anderem auch den jeweiligen Investitionsbedarf, abhängig von der Art der Existenzgründung: Die höchsten Ausgaben fallen bei Neugründungen an, vor allem durch die komplett neu zu erwerbende Medizintechnik und die Ausstattung. Für 2014 lag der durchschnittliche Investitionsbedarf bei 360.000 Euro für die Neugründung einer Einzelpraxis. Die Übernahme einer bestehenden Zahnarztpraxis als Einzelpraxis ist die häufigste Form der Existenzgründung. Dafür bezahlten Zahnärztinnen/Zahnärzte 2014 im Schnitt 265.000 Euro.

Frauen beim Gründen zurückhaltender

Die Analyse der Deutschen Apotheker- und Ärztebank und des IDZ zeigt darüber hinaus, dass Zahnärztinnen bei Investitionen zurückhaltender sind als ihre männlichen Kollegen. Im Fall der Übernahme als Einzelpraxis beispielsweise haben sie 2014 durchschnittlich 231.000 Euro ausgegeben, während Zahnärzte im Schnitt 295.000 Euro in die Existenzgründung investierten. Wenn man das Existenzgründungsgeschehen genauer betrachtet, fällt auf, dass Frauen es häufig vorziehen, mit kleineren Praxen zu beginnen, um dann langsam mit ihrem Patientenstamm zu wachsen. Sie sind vor allem hinsichtlich der hohen Kredite zurückhaltender als Männer. Und in der Regel werden die Investitionssummen komplett über Darlehen finanziert.

Um Beruf und Familienplanung verantwortungsbewusst zu vereinbaren, scheuen viele Frauen womöglich zu hohe finanzielle Risiken und investieren deshalb zurückhaltender. Eine Selbstständigkeit bietet viele Gestaltungsfreiheiten. Wer etwa eine Kollegin oder einen Kollegen in der eigenen Zahnarztpraxis einstellt oder an einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) beteiligt, kann die eigenen Arbeitszeiten flexibel gestalten.

Nähere Informationen zu BAG und zu Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) folgen in Teil 2 sowie zu Praxisgemeinschaften in Teil 3 unseres Beitrags. In einem persönlichen Beratungsgespräch mit der Bank des Vertrauens, lässt sich herausfinden, welche Praxisform am besten zu Ihnen passt.

Zu unserer Autorin:

Petra Knödler ist Leiterin des Marktgebiets Mitte bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank.

Die Förderung von Heilberuflerinnen ist ihr ein besonderes Anliegen.

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