Praxisübernahme von 50.000 bis 350.000 Euro

„Existenzgründungsanalyse Zahnärzte 2015“ der ApoBank: Große Unterschiede bei Übernahmepreisen, kleine beim Niederlassungsalter

Erfordert mit Abstand die höchsten Investitionen mit 421.000 Euro: die Neugründung einer Einzelpraxis. Foto: Shutterstock/Maksym Poriechkin

Erfordert mit Abstand die höchsten Investitionen mit 421.000 Euro: die Neugründung einer Einzelpraxis. Foto: Shutterstock/Maksym Poriechkin

Wer sich als Zahnarzt 2015 niedergelassen hat und dafür eine bestehende Praxis als Einzelpraxis übernahm, zahlte im Durchschnitt 172.000 Euro. Doch die Diskrepanz zwischen den niedrigsten und den höchsten Kaufpreisen ist sehr hoch, so die ApoBank zu den Ergebnissen einer Analyse.

Die aktuelle „Existenzgründungsanalyse Zahnärzte“, die die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (ApoBank) gemeinsam mit dem Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) jährlich durchführt, zeigt erstmalig die große Bandbreite der Übernahmepreise.

Enorme Bandbreite bei den Kaufpreisen

Für das Jahr 2015 haben ApoBank und IDZ die Höhe der Kaufpreise für Zahnarztpraxen detaillierter ausgewertet. Das Ergebnis zeigt eine große Spreizung: Etwa 14 Prozent der Zahnärzte, die eine Praxis als Einzelpraxis übernahmen, zahlten 50.000 Euro oder weniger, während rund 8 Prozent der Existenzgründer mehr als 350.000 Euro ausgaben. Die meisten zahnärztlichen Existenzgründer (41 Prozent), die sich 2015 in einer Einzelpraxis niederließen, entrichteten einen Kaufpreis zwischen 51.000 Euro und 150.000 Euro.

Methodik

Die Datenbasis der Existenzgründungsanalyse für Zahnärzte 2015 bilden die von der ApoBank durchgeführten Finanzierungen zahnärztlicher Existenzgründungen im Jahr 2015. Diese werden seit 1984 erfasst, anonymisiert und gemeinsam von der apoBank und dem Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) ausgewertet.

Künftiges Praxispotenzial spielt eine große Rolle

„Die Differenzierung nach Umsatzgrößen zeigt deutlich, dass der ermittelte Durchschnittswert von 172.000 Euro nur bedingt aussagekräftig ist, knapp zwei Drittel der Existenzgründer zahlen weniger“, sagt Georg Heßbrügge, Bereichsleiter Gesundheitsmärkte und -politik der ApoBank. „Unsere Analyse betrachtet im Detail den Übernahmepreis, er setzt sich zusammen aus dem materiellen Wert, wie etwa der Praxisausstattung und Einrichtung, und dem ideellen Wert, der unter anderem die aktuelle wirtschaftliche Situation und das zukünftige Potential der Praxis berücksichtigt. Viele Faktoren also, die letztlich zu den starken Preisunterschieden führen.“

Investitionen variieren je nach Art der Existenzgründung

Bei der Übernahme als Einzelpraxis zahlten die Existenzgründer an den Praxisabgeber einen Kaufpreis, der im Schnitt knapp zwei Drittel der gesamten Praxisinvestitionen ausmacht. Hinzu kommen in der Regel noch weitere Ausgaben, beispielsweise für Modernisierung, Umbaumaßnahmen oder neue Medizintechnik. Insgesamt beliefen sich 2015 die durchschnittlichen Praxisinvestitionen für diese Gründungsform auf 273.000 Euro.

Die mit Abstand höchsten Investitionen entfielen mit 421.000 Euro auf die Neugründung einer Einzelpraxis. Die geringsten Investitionen fielen bei der gemeinschaftlichen Übernahme einer Praxis an, um hieraus eine BAG zu gründen beziehungsweise diese fortzuführen, und lagen je Inhaber im Schnitt bei 250.000 Euro (157.000 Euro Übernahmepreis plus 93.000 Euro für weitere Investitionen).

Übernahme als Einzelpraxis am häufigsten

Am Anfang steht oft die Frage: Allein auf eigenen Füßen in einer Einzelpraxis stehen oder lieber mit Kollegen gemeinschaftlich arbeiten? Die meisten Existenzgründer (65 Prozent) entschieden sich 2015 für die Übernahme einer bestehenden Praxis, um sich daraus in einer Einzelpraxis niederzulassen. 7 Prozent gründeten allein eine neue Praxis, während die restlichen 28 Prozent eine Kooperation in Form einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) wählten.

Durchschnittasalter bei Niederlassung: 35,7 Jahre

Eine Auswertung des Existenzgründungsverhaltens nach Alter zeigt, dass die Übernahme als Einzelpraxis in allen Altersgruppen die am meisten verbreitete Form der Niederlassung ist. Die Zahlen zeigen allerdings auch, dass die jüngeren Existenzgründer (bis 30 Jahre) eine Einzelpraxisneugründung in der Regel kaum in Erwägung ziehen. Anders bei Kooperation: 2015 bevorzugten 39 Prozent der Zahnärzte in dieser Altersgruppe die BAG, während bei den über Vierzigjährigen nur 22 Prozent diese Niederlassungsform wählten.

Das Durchschnittsalter der Zahnärzte bei der Existenzgründung 2015 betrug 35,7 Jahre. Dabei ließen sich Frauen im Schnitt mit 36,3 Jahren gut ein Jahr später nieder als Männer (35,1 Jahre). Zwei Drittel der Gründer waren zwischen 31 und 40 Jahre alt.

Der Anteil der Zahnärztinnen unter den Existenzgründern blieb gegenüber dem Vorjahr unverändert bei 48 Prozent. Männliche Existenzgründer zahlen höhere Kaufpreise als weibliche. Der Unterschied bei den Übernahmepreisen lag 2015 durchschnittlich bei 60.000 Euro.

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