Noch 2015 sichern: Zuschüsse für Coachingmaßnahmen durch die KfW

Fördermittel für das junge Unternehmen Zahnarztpraxis (2)

Nachdem sich der erste Teil dieser Serie mit der Förderung für Existenzgründer durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) beschäftigt hat, stellt der zweite Teil die Zuschussgewährung für Coachingmaßnahmen aus Mitteln der KfW Bankengruppe (Frankfurt am Main) vor.

Mit dem „Gründerchoaching Deutschland“ fördert die KfW Existenzgründer im Bereich der Freien Berufe. Foto: Fotolia/Coloures-pic

Mit dem „Gründerchoaching Deutschland“ fördert die KfW Existenzgründer im Bereich der Freien Berufe. Foto: Fotolia/Coloures-pic

Voraussetzung ist unter anderem, dass Zahnärzte ihre Praxis bereits gegründet oder übernommen haben und dies zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.

Was wird gefördert?

Coachingmaßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Auch hier gibt es einen Katalog mit förderungswürdigen Maßnahmen und mit nicht-förderfähigen Maßnahmen – so etwa die Gestaltung und Erstellung von Briefpapier, Logos, Flyern, Internetseiten oder EDV-Schulungsmaßnahmen –, den es sich durchzuschauen lohnt.

Außerdem darf das Gründercoaching nicht mit anderen Fördermitteln aus ESF-Mitteln kombiniert werden, also auch nicht mit dem Bafa-Programm.

Lesen Sie auch den ersten Teil unserer SerieFördermittel für das junge Unternehmen Zahnarztpraxis“:

Noch 2015 sichern: Staatliche Zuschüsse zu Beratungskosten für Existenzgründer

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Praxisstandort

In den neuen Bundesländern (ohne Berlin und die Region Leipzig) erhalten Existenzgründer einen Zuschuss in Höhe von 75 Prozent des Beratungshonorars, in den alten Bundesländern, Berlin und der Region Leipzig in Höhe von 50 Prozent. Bemessungsgrundlage ist ein Beratungshonorar von maximal 100 Euro pro Stunde und höchstens acht Stunden pro Tag.

Im Gegensatz zur Bafa-Richtlinie ist es hier zwingend, dass der Coachingvertrag erst abgeschlossen und mit der Beratung erst begonnen werden darf, nachdem die KfW ihre Zusage erteilt hat.

Dann muss das Coaching innerhalb von sechs Monaten durchgeführt und gegenüber der KfW abgerechnet werden. Weitere Voraussetzung ist, dass der Berater in der KfW-Beraterbörse gelistet sein muss.

Bei Interesse an diesem Programm lohnt es sich, das Merkblatt „Beratungsförderung – Gründercoaching Deutschland mit den genauen Bedingungen anzuschauen und kurzfristig aktiv zu werden, denn auch dieses Programm läuft bis zum 31. Dezember 2015.

Ab 2016 wird es nach Auskunft des Bafa eine neue Richtlinie für Gründer/Bestandsunternehmen geben, die die beiden Richtlinien in einer zum Redaktionsschluss noch nicht genauer bekannten Art und Weise zusammenführt.

Dr. Ulrike Oßwald-Dame, München

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