Noch 2015 sichern: Staatliche Zuschüsse zu Beratungskosten für Existenzgründer

Fördermittel für das junge Unternehmen Zahnarztpraxis ( 1)

Eine Praxisgründung kostet viel Geld. Doch nur wenige Praxisgründer wissen, dass sie staatliche Födermittel in Anspruch nehmen können. So geht’s.

Grund zur Freude: Auch junge Inhaber von Zahnarztpraxen können von staatlichen Fördermitteln profitieren. Foto: Fotolia/contrastwerkstatt

Grund zur Freude: Auch junge Inhaber von Zahnarztpraxen können von staatlichen Fördermitteln profitieren. Foto: Fotolia/contrastwerkstatt

Nur wenigen jungen Inhabern einer Zahnarztpraxis ist klar, dass sie von staatlichen Fördermitteln profitieren können, wenn sie die Hilfe einer Unternehmensberatung in Anspruch nehmen. Auch in der Vorgründungsphase gibt es bereits Unterstützung. Unsere Serie in vier Teilen soll einen Einblick in das aktuelle staatliche Förderwesen geben und wird auf nützliche Kontaktadressen verweisen. Der erste Teil dreht sich um Förderprogramme des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

BAFA-Förderung noch bis Ende 2015 nutzen

Wichtig: Diese Maßnahme läuft zum 31. Dezember 2015 aus – Beratungen müssen spätestens dann begonnen haben –, und der Antrag auf Förderung muss spätestens drei Monate nach Abschluss der Beratung eingereicht werden (Stichtag: 31. März 2016).

Existenzgründer beim Start eines Unternehmens unterstützen

Gute Nachrichten für Existenzgründer: Die Richtlinien zur Förderung von Unternehmensberatungen sowie von Informations- und Schulungsveranstaltungen des BAFA gelten noch bis zum 31. Dezember 2015. Mit diesen Förderprogrammen sollen „mittelständische Unternehmen bei der Verbesserung ihrer Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie Existenzgründer beim Start eines Unternehmens“ unterstützt werden. Die Förderung erfolgt übrigens aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union.

Fünf Seiten Regelwerk, die sich zu lesen lohnen – Förderung der Unternehmensberatung durch das BAFA ( Foto: Oßwald-Dame)

Fünf Seiten Regelwerk, die sich zu lesen lohnen – Förderung der Unternehmensberatung durch das BAFA ( Foto: Oßwald-Dame)

Unternehmen der Freien Berufe

Als Zahnarzt hat ein Existenzgründer ein Unternehmen der Freien Berufe und kann deshalb auch von diesen Richtlinien ab einem Jahr nach Gründung seiner Praxis profitieren.

Was wird gefördert?

Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen und zur Einführung oder Anpassung eines Qualitätsmanagements sowie spezielle Beratungen – so etwa zum Arbeitsschutz oder zur Einführung familienfreundlicher Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Für Zahnarztpraxen ist besonders interessant, dass auch die Praxis-Ist-Analyse durch einen externen Berater gefördert wird.
Bei der Auswahl des Beraters muss man allerdings bestimmte Auflagen erfüllen: So müssen etwa die Inhalte der Beratung in einem Beratungsbericht dokumentiert werden. Den bekommen Gründer aber ohnehin.

Lesen Sie auch den zweiten Teil unserer SerieFördermittel für das junge Unternehmen Zahnarztpraxis“:

Noch 2015 sichern: Zuschüsse für Coachingmaßnahmen durch die KfW

Höhe der BAFA-Zuschüsse

Die Höhe der BAFA-Zuschüsse beläuft sich auf 50 Prozent der Beratungskosten (maximal 1.500 Euro) in den alten Bundesländern einschließlich Berlins und auf 75 Prozent der Beratungskosten (maximal 1.500 Euro) in den neuen Bundesländern einschließlich des Regierungsbezirks Lüneburg. Das Beratungskontingent umfasst sogar die Bezuschussung mehrerer thematisch voneinander getrennter Beratungen, sofern die Zuschüsse zusammen die Summe von insgesamt 3.000 Euro nicht überschreiten.

Detaillierte Informationen gibt es beim BAFA unter www.beratungsfoerderung.info.
Dr. Ulrike Oßwald-Dame, München

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