App-Shops – viel Auswahl, wenig Datenschutz

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Riesige Auswahl an Apps – aber spärliche Kundeninformationen! Foto: Kigoo Images / pixelio.de

Mit drei, vier Klicks auf dem berührungsempfindlichen Bildschirm ist ein neues Programm aus dem integrierten App-Shop auf das Smartphone heruntergeladen. Die Auswahl ist riesig: Einige Internetläden bieten nach eigenen Angaben mehr als 100.000 Apps an. Doch die Angebotsvielfalt spielte beim aktuellen Test von App-Stores der Stiftung Warentest keine Rolle. Die Tester wollten vielmehr wissen, wie einfach das Einkaufen der Apps funktioniert und wie informativ die Webseiten sind. Zudem haben sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der App-Stores juristisch begutachtet.

Das Ergebnis ist enttäuschend: Bei den meisten App-Stores ist die Kundeninformationen unbefriedigend, genauso wie der Umgang der Shops mit Nutzerdaten. Auch der Einkaufsvorgang selbst lässt oft Wünsche offen. So reichte es zum Beispiel beim prominenten App-Store von Apple nur zu einem „Ausreichend“ und damit zum dritten Platz im Test. Ihn werteten die Tester wegen deutlicher Mängel im Kleingedruckten um eine halbe Note ab. Nur zwei App-Stores – darunter der Android Market von Google – erreichten ein „Befriedigend“, fünf nur ein „Ausreichend“, drei bekamen sogar nur ein „Mangelhaft“.

Bei Problemen und Beschwerden sind Kunden allein
Apples App-Store ist nicht der einzige, bei dem die Tester unzulässige Klauseln und schwammig formulierte Datenschutzerklärungen fanden. Insgesamt wurden aus diesem Grund vier der zehn getesteten Stores abgewertet. Die Hälfte der App-Stores bieten zudem kein ordnungsgemäßes Impressum mit vollständigen Anbieterinformationen an übersichtlicher Stelle. Ein wichtiges Kriterium: Kunden mit Problemen beim Einkauf oder Beschwerden haben dann keine Möglichkeit, auf einfachem Weg Kontakt mit ihrem Vertragspartner aufzunehmen.

Nur wenige Stores warnen vor Datenfallen

Foto: Gerd Altmann / pixelio.de

Haben App-Stores Zugriff auf private Daten? Foto: Gerd Altmann / pixelio.de

Datenschützer warnen davor, dass App-Stores oder die App-Entwickler über zahlreiche Apps Zugriff auf private Daten der Käufer haben – wie beispielsweise das persönliche Adressbuch im Telefon. Doch nur die App-Stores Windows Phone Marketplace, Android Market und Androidpit bemühen sich hier um etwas Transparenz und informieren Kunden darüber, auf welche Telefonfunktionen und damit auf welche Daten ihre Apps zugreifen. Die anderen Stores lassen ihre Nutzer darüber im Unklaren.

Zehn App-Stores auf dem Prüfstand
Häufig sind Smartphones an bestimmte App-Shops gebunden. So kaufen iPhone-Nutzer stets bei Apples App-Store. Doch Betriebssysteme wie Android und Windows bieten hier mehr Möglichkeiten. Erstmals wurden vier unabhängige Anbieter von App-Stores geprüft, die Programme für Android, PalmOS, Symbian und Windows Mobile anbieten. Der aktuelle Test bietet einen Überblick über insgesamt zehn App-Stores mit detaillierten Qualitätsurteilen zur Komfortabilität des Einkaufs, zu Kundeninformationen und zum Umgang mit Nutzerdaten.

 

Foto: Bernd Boscolo, pixelio.de

Auch für Tablets ist die Auswahl an Apps enorm. Foto: Bernd Boscolo / pixelio.de

Tipps zum Thema:

Datenpreisgabe: Wer Apps auf seinem Smartphone nutzt, sollte sich darüber im Klaren sein, dass er möglicherweise ungewollt private Daten an Dritte preisgibt. Datenschützer warnen: Die Funktionalitäten der Apps können von den Nutzenden nicht kontrolliert werden. Anders als die Betriebssysteme der Smartphones kommen viele Apps aus weniger bekannten und teilweise weniger seriösen Quellen.

Datenweitergabe: Personenbezogene Daten können sowohl bei dem Betreiber des App-Stores und – je nach technischer Ausgestaltung der App – auch beim Anbieter der App anfallen. Insbesondere bei werbefinanzierten Angeboten können im Einzelfall auch weitere Unternehmen weltweit Daten erhalten und Rückschlüsse über den Nutzer ziehen. Deshalb ist bei der Installation einer App immer Vorsicht angebracht: Man sollte sich über das Angebot und den Anbieter informieren – auch über dessen Firmensitz und das in diesem Land geltende Datenschutzrecht – und die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärungen lesen.

Apps löschen: User sollten nicht zimperlich sein, wenn es darum geht, datenverdächtige Apps vom Smartphone zu löschen. Sie können nicht prüfen, ob und welche Daten möglicherweise im Hintergrund abgerufen werden. Es gibt Apps, die ungefragt gespeicherte Daten abrufen. Ein Hinweis auf möglichen Datenmissbrauch kann zum Beispiel sein, wenn ein einfaches Dienstprogramm stockt, streikt oder die Online-Anbindung unterbunden wird.

Plausibilität checken: Der Nutzer sollte einer App nur die Rechte einräumen, die er für ihr Funktionieren nachvollziehbar benötigt. Das Smartphone-Betriebssystem sollte dazu Einstellungsmöglichkeiten bereitstellen. Viele Apps nutzen Daten aus dem Smartphone: Navigationsdaten etwa, wenn Sie den ADAC um Pannenhilfe bitten. Oder das Spieleprogramm verschickt den eigenen Punktestand, um eine Highscore-Liste zu erstellen. Das ist plausibel. Stutzig werden sollte man aber, wenn eine Fahrplan-App der Londoner U-Bahn auf das Adressbuch zugreifen will und nach Geschlecht und Alter fragt. So eine App sollte nicht genutzt werden.

Bewertungen lesen und selbst bewerten: App-Nutzer können die verwendeten Programme bewerten. Diese Bewertungen finden sich im Anhang zu den Beschreibungen der angebotenen Apps. Bevor man eine App auf sein Smartphone lädt, sollte man die Bewertung lesen. So finden sich vielleicht Hinweise auf die Seriosität des Angebots. Wecken fehlende oder schlechte Kritiken den Zweifel, sollte besser auf die App verzichtet werden. Im Gegenzug gilt: Auch die eigenen Erfahrungen mit Apps sind für andere Nutzer hilfreich. Man sollte sich also nicht scheuen, den eigenen Eindruck von dem geladenen Programm in einer Bewertung öffentlich zu machen.

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