Urlaubsabgeltung bei langjähriger Krankheit

Frage an Bewerber nach eingestellten Ermittlungsverfahren unzulässig

Urlaubsabgeltung bei langjähriger Krankheit

Arbeitgeber darf den Bewerber nicht nach eingestellten Ermittlungsverfahren fragen – Foto: iwona golczyk/pixelio.de

Paragraf

Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

*