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Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin hat vor dem Landgericht Berlin II eine umfangreiche Feststellungsklage eingereicht, mit der es die Schadenersatzpflicht von zwölf Parteien feststellen lassen will. Die Klage folgt auf massiven Wertverlust im Anlagevermögen und stellt die Governance des Versorgungswerks grundsätzlich infrage.
Hintergrund ist der Vorwurf, über Jahre hinweg hätten Entscheidungen zu riskanten, wenig liquiden Investments geführt, die die Finanzbasis des Versorgungswerks stark geschwächt haben. Das hat direkte Folgen für die Altersvorsorge von Tausenden Mitgliedern.
Wer steht auf der Anklagebank?
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Das VZB benennt eine Reihe unterschiedlicher Adressaten — staatliche Stellen, Banken, Prüfer und frühere Funktionsträger. In der Klage wird ihnen jeweils eine Mitverantwortung für die Verluste vorgeworfen.
- Land Berlin – wegen behaupteter Verletzung der Aufsichtspflichten nach dem Berliner Heilberufekammergesetz.
- Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank) – angeklagt, weil erstellte Risikoanalysen und ALM-Studien den Risiken nicht gerecht worden seien.
- Forvis Mazars (Wirtschaftsprüfung) – als Abschlussprüfer für 2014–2022 in der Kritik wegen angeblicher Prüfungsfehler.
- Mehrere ehemalige Mitglieder der Aufsichts- und Verwaltungsorgane, darunter der frühere Verwaltungsausschussvorsitzende Ingo Rellermeier.
Die Vorwürfe im Kern
Nach Darstellung des Versorgungswerks flossen erhebliche Summen in hochriskante Beteiligungen und Start‑ups, statt das Geld breit gestreut und liquide zu investieren. Einige der Engagements seien mittlerweile insolvent oder schwer zu bewerten.
Das VZB wirft nicht nur Fehlentscheidungen vor, sondern beanstandet auch ein Zusammenbrechen der Kontrollmechanismen: Weder interne Gremien noch externe Prüfer hätten die Entwicklung rechtzeitig erkannt oder gestoppt.
Der Vorsitzende des Verwaltungsausschusses bezeichnet die Affäre als einen bislang beispiellosen Fall für berufsständische Versorgungswerke in Deutschland. Er sieht Verantwortlichkeit nicht nur bei jenen, die investiert haben, sondern auch bei jenen, die überwachen sollten.
Finanzielle Folgen für Mitglieder
Die Zahlen sind gravierend: Laut VZB sind mehr als die Hälfte der ursprünglichen Vermögenswerte von rund 2,2 Milliarden Euro verloren gegangen. Damit stehen die künftigen Rentenansprüche von etwa 11.000 Mitgliedern auf dem Spiel, falls sich die Verluste nicht ausgleichen lassen.
Konkrete Schadenssummen gegen die einzelnen Beklagten sind noch nicht abschließend beziffert. Das Versorgungswerk argumentiert jedoch, Schadensersatzklagen seien nötig, um zumindest Teile der Einbußen wieder hereinzuholen und die Altersversorgung zu stabilisieren.
Rechtliche und strafrechtliche Dimensionen
Die jetzt eingereichte Feststellungsklage ist eine Ausweitung einer bereits im Oktober 2025 begonnenen zivilrechtlichen Auseinandersetzung. Parallel dazu laufen nach Angaben des VZB strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts auf Untreue und schwerwiegende Korruptionsdelikte.
Prozessdauer und Kosten werden als erheblich eingeschätzt: Sollte das Versorgungswerk mit allen Forderungen scheitern, könnten sich die Auslagen inklusive Anwalts‑ und Gerichtskosten über drei Instanzen auf schätzungsweise bis zu 30 Millionen Euro summieren. Wegen der Größe der Streitwerte rechnet das VZB mit jahrelangen Rechtsstreitigkeiten.
Wer wurde nicht verklagt – und warum?
Ein Teil der früheren Gremienmitglieder bleibt unberührt von den Klagen: Einige haben laut VZB Verjährungsverzichtserklärungen unterzeichnet, weshalb gegen sie keine Ansprüche geltend gemacht werden.
- Sechs ehemalige Mitglieder des Aufsichtsausschusses sowie drei frühere Mitglieder des Verwaltungsausschusses stehen hingegen als Beklagte im Verfahren.
- Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird speziell wegen ihrer Prüfungsaufgaben in den Jahren 2014–2022 in Anspruch genommen.
Warum der Fall über Berlin hinaus Bedeutung hat
Der Prozess könnte weitreichende Folgen für die Governance berufsständischer Versorgungswerke haben. Entscheidend ist, ob Gerichte Aufseher, Prüfer und beratende Institute in die Pflicht nehmen — das Ergebnis kann Standards für Risikoüberwachung und Compliance landesweit beeinflussen.
Für Mitglieder ist jetzt wichtig zu wissen, dass die juristische Klärung sowohl zivil- als auch strafrechtliche Elemente umfasst und sich vermutlich über mehrere Instanzen ziehen wird. Unabhängig vom Ausgang dürfte die Affäre zu einer Überprüfung interner Regeln und externer Prüfprozesse führen.
Kurzüberblick: Bedeutung und nächste Schritte
- Erweiterte Feststellungsklage mit über 2.000 Seiten beim Landgericht Berlin II eingereicht.
- Mehrere Zivil‑ und Strafverfahren laufen parallel; weitere Ansprüche angekündigt.
- Mögliche finanzielle Belastung: bis zu ~30 Millionen Euro Prozesskosten bei kompletter Niederlage.
- Potentielles Präzedenzurteil für Aufsichtspflichten und Prüfstandards öffentlicher Versorgungswerke.
Das Verfahren wird in den kommenden Monaten und Jahren beide Bereiche begleiten: zivilrechtliche Schadensersatzforderungen und strafrechtliche Ermittlungen. Deren Ausgang wird entscheidend dafür sein, ob Mitglieder einen Teil ihrer Einbußen zurückerhalten und welche Lehren für die Aufsichtspraxis gezogen werden.












