Zahnarztpraxen: KI‑Assistenten bringen Haftungs- und Datenschutzrisiken

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Immer mehr Zahnarztpraxen experimentieren mit künstlicher Intelligenz – doch das birgt direkte rechtliche Risiken für Patientendaten. Wer nicht klärt, wann und wie KI eingesetzt wird, riskiert Verstöße gegen die ärztliche Schweigepflicht und die DSGVO.

Was die ärztliche Schweigepflicht umfasst

Die Schweigepflicht schützt alle Informationen, die im beruflichen Kontext über Patientinnen und Patienten bekannt werden. Das reicht von der reinen Frage, ob jemand Patient ist, bis zu Befunden, Abrechnungsdaten und Bildmaterial. Rechtlich ist ein externer KI-Anbieter in der Regel als Dritter zu betrachten — eine Weitergabe sensibler Angaben ohne rechtliche Grundlage kann strafbar sein (vgl. § 203 StGB).

Berufsrechtlich gelten genauso enge Regeln: Ausnahmen wie eine ausdrückliche Einwilligung, ein rechtfertigender Notstand oder die Weitergabe an ebenfalls verpflichtete Mitarbeitende sind eng begrenzt. Drittanbieter ohne Verschwiegenheitsbindung dürfen nicht automatisch vertrauliche Informationen erhalten.

Warum Gesundheitsdaten besonders sensibel sind

Unter der DSGVO zählen Gesundheitsdaten zu den besonders schutzwürdigen Kategorien. Ihre Verarbeitung bedarf einer klaren rechtlichen Grundlage und strenger technischer sowie organisatorischer Maßnahmen.

Praxisrelevante Folgen: Sobald ein Personenbezug besteht, sind **Zweckbindung**, **Datenminimierung** und ein robustes Sicherheitskonzept Pflicht. Ein unbedachter Upload in ein frei zugängliches Chatfeld ist damit meist ausgeschlossen. Außerdem sind Datenübermittlungen in sogenannte Drittländer (beispielsweise auf Server in den USA) nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig — etwa bei einem Angemessenheitsbeschluss, vertraglichen Garantien oder nach einer Transfer-Folgenabschätzung.

Konkretes Vorgehen für die Praxis

Definieren Sie klare Regeln: Wofür darf KI genutzt werden, und was bleibt tabu? Solche Leitplanken schützen Praxispersonal und Patientinnen gleichermaßen.

Günstige Einsatzszenarien sind etwa Textvorschläge für Social-Media-Beiträge, standardisierte QM-Formulare ohne Personenbezug, Zusammenfassungen öffentlich zugänglicher Fachtexte oder die Unterstützung bei organisatorischen Ideen. Dagegen sind alle Anwendungen, die Klarnamen, Termine, Abrechnungsdetails, Röntgenaufnahmen oder interne Geschäftsgeheimnisse betreffen, in der Regel ungeeignet.

Technisch und vertraglich sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • EU-gehostete, geschlossene KI-Lösungen bevorzugen und einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) verlangen.
  • Prüfen, ob die Lösung Eingaben nicht dauerhaft speichert oder einstellbar ist, um Speicherung zu verhindern.
  • Offene, öffentlich zugängliche Chatbots nur für vollständig anonymisierte, allgemein gehaltene Inhalte nutzen.
  • Vor dem Teilen von Fällen konsequent anonymisieren — so, dass weder Menschen noch Modelle eine Re-Identifikation durchführen könnten.
  • KI-Ausgaben immer fachlich prüfen: Quellencheck, Plausibilitätskontrolle und Freigabe durch zuständige Mitarbeitende sind Pflicht.

Wichtig ist auch die Schulung des Teams: Nicht nur Technik, sondern auch die richtige Formulierung von Eingaben (Prompting) will gelernt sein. Klare Anweisungen, welche Details in Prompts verboten sind, reduzieren Fehlbedienungen deutlich.

Praktische Kurz-Checkliste

  • Erlaubt: Generische Formulierungshilfen, organisatorische Ideen, Auszüge aus öffentlichen Fachquellen.
  • Verboten ohne weitere Maßnahmen: Patientennamen, Bilddaten mit Identifizierungsmerkmalen, Abrechnungs- oder Termindetails.
  • Verträge: AVV mit dem Anbieter und klare technische Vereinbarungen zu Speicher- und Löschfristen.
  • Datentransfer: Keine Übertragung personenbezogener Gesundheitsdaten an Drittstaaten ohne geeignete Garantien.
  • Prozess: Jeder KI-Einsatz dokumentieren; Outputs vor Veröffentlichung prüfen lassen.
  • Organisation: Kurze, jährliche Auffrischungen für alle Mitarbeitenden einplanen.

Ein einfacher, gut sichtbarer Leitfaden in der Praxis — eine Seite mit «Was ist erlaubt / verboten», Zuständigkeiten und einer Checkliste — reduziert Unsicherheit und erleichtert die Einhaltung von Recht und Berufsordnung.

Einordung und Perspektive

KI kann den Praxisalltag effizienter machen, doch sie ersetzt nicht die rechtliche und fachliche Verantwortung. Gerade in einem sensiblen Feld wie der Zahnmedizin sind Sorgfalt und klare Regeln wichtiger denn je. Wer heute frühzeitig robuste Prozesse etabliert, schützt Patientinnen, Mitarbeitende und die Praxis vor rechtlichen Folgen.

Nadine Ettling

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht — Lyck+Pätzold healthcare.recht

Nadine Ettling berät Ärztinnen und Ärzte zu berufs-, arbeits- und datenschutzrechtlichen Fragestellungen rund um den Einsatz von KI in der medizinischen Praxis. Bei konkreten Fällen unterstützt sie mit Vertragsprüfung, Implementierungsberatung und Schulungen.

Kontakt: [email protected]

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