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Eine bislang nicht veröffentlichte Auswertung der Stiftung Gesundheit aus dem Sommer 2008 macht deutlich: Für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte können rechtliche Beanstandungen ihrer Praxiswebsites schnell teuer werden. Betroffen sind nach den Daten Tausende von Seiten – der Schaden summiert sich auf mehrere Millionen Euro.
Die Untersuchung betrachtet die Verbreitung von Internetauftritten unter Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten sowie die Häufigkeit von Abmahnungen. Die wichtigsten Zahlen auf einen Blick:
- 201.000 niedergelassene Behandler in Deutschland laut Studie.
- 53,6 % dieser Gruppe verfügen demnach über eine eigene Website – das sind etwa 107.000 Praxisauftritte.
- Von diesen Websites wurden rund 7,2 % einmal abgemahnt; weitere 0,2 % erhielten mehrere Abmahnungen.
- Das entspricht schätzungsweise 8.000 betroffenen Homepages; bei durchschnittlichen Mahngebühren von etwa 1.000 Euro ergibt das einen Gesamtbetrag von rund 8 Millionen Euro.
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Was genau bemängelt wird
Die Stiftung weist darauf hin, dass viele Beanstandungen leicht vermeidbar wären. Bei einer Stichprobe im Februar 2008 fehlte auf knapp der Hälfte der untersuchten 500 Arzthomepages ein vollständiges oder korrekt gestaltetes Impressum. Mängel in der Anbieterkennzeichnung, unvollständige Pflichtangaben oder unzureichende Datenschutzhinweise sind typische Auslöser für Abmahnverfahren.

Ein Sprecher der Stiftung stellte gegenüber der Presse klar, dass grundlegende rechtliche Anforderungen oft ohne großen Aufwand erfüllt werden können – ein ordnungsgemäßes Impressum etwa verursacht keine zusätzlichen Kosten, wohl aber potenziell erhebliche rechtliche Folgen, wenn es fehlt.
Warum das Thema heute noch relevant ist
Auch wenn die Daten aus dem Jahr 2008 stammen, bleibt die Botschaft aktuell: Praxiswebsites sind juristisch angreifbar, und die finanziellen Risiken sind real. Mit der zunehmenden Digitalisierung im Gesundheitswesen steigen Sichtbarkeit und damit auch potenzielle Haftungsflächen für Fehler in Online-Angeboten.

Kurzfristig betroffen sind die einzelnen Praxen – langfristig kann eine Kaskade von Abmahnungen den Berufsstand belasten, besonders wenn Agenturen oder Praxisbetreiber die rechtlichen Grundlagen nicht ernst nehmen.
Praktische Maßnahmen für Praxen
Ärztliche Praxen sollten ihre Online-Auftritte regelmäßig prüfen lassen. Zu den wichtigsten Schritten zählen:
- ein vollständiges und korrekt formatiertes Impressum;
- aktuelle und rechtskonforme Datenschutzerklärungen;
- prüfungen von Werbeaussagen und Heilversprechen, um Wettbewerbsverletzungen zu vermeiden;
- bei Unsicherheit eine juristische Kurzprüfung durch spezialisierte Anwälte oder qualifizierte Fachstellen.
Solche Kontrollen sind in der Regel günstiger als die Folgen einer Abmahnung.
Quelle: Presseinformation der Stiftung Gesundheit, Hamburg, 22. Juli 2008.












