Beitragssatz-Verordnung: Kabinett startet Verfahren, was Beitragszahler jetzt wissen müssen

Das Bundeskabinett hat eine Verordnung vorgelegt, die ab dem 1. Januar 2009 einheitliche Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung festlegt – ein Schritt, der die Finanzierung des neu geplanten Gesundheitsfonds sichert und direkte Auswirkungen auf Beitragszahler und Leistungsträger hat. Die Entscheidung soll die Unterschiede zwischen den Krankenkassen ausgleichen und die Versorgung gesetzlich Versicherter langfristig stabilisieren.

Der Gesetzentwurf bestimmt konkret neue Sätze für die Krankenversicherung und ist Voraussetzung für die Einrichtung des Gesundheitsfonds. Ziel ist, die Finanzierung für 2009 so zu gestalten, dass die erwarteten Einnahmen den prognostizierten Ausgaben entsprechen.

Wesentliche Eckpunkte

Grafik mit Beitragssätzen 14,6% und 14,0%
Die neuen vorgeschlagenen Beitragssätze im Überblick.

  • Paritätischer Beitragssatz: 14,6 Prozent
  • Ermäßigter Beitragssatz: 14,0 Prozent
  • Zusätzliche Belastung für Mitglieder: 0,9 Beitragssatzpunkte, ausschließlich von Versicherten zu tragen
  • Aufteilung der Beiträge zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern: unverändert
  • Geltungsbeginn: 1. Januar 2009; endgültige Beschlussfassung des Bundeskabinetts zum Verordnungsentwurf geplant für den 29. Oktober 2008

Die Bundesregierung betont, dass durch die vereinbarten Entlastungsmaßnahmen die Lohnnebenkosten nicht steigen sollen. Für Beschäftigte und Betriebe bleibt damit die Belastung durch Sozialabgaben nominal stabil, obwohl der einheitliche Beitragswert selbst angehoben beziehungsweise angeglichen wird.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hob hervor, dass ein bundeseinheitlicher Beitragssatz vor allem Fairness schaffen soll: Weil die gesetzlichen Leistungen für alle Versicherten gleich sind, sollen künftig auch die finanziellen Lasten vergleichbarer verteilt werden. Kassen mit besonders vielen älteren oder kranken Mitgliedern hatten bisher höhere Sätze – der Fonds soll solche Unterschiede ausgleichen.

Die Grundlage für die Zahlen liefert der beim Bundesversicherungsamt eingesetzte Schätzerkreis. Er hat die erwarteten Einnahmen und Ausgaben für 2009 ermittelt; nach dem Entwurf reichen die Einnahmen demnach zur vollständigen Deckung der Ausgaben aus. Sollte die tatsächliche Entwicklung von den Prognosen abweichen, wären Nachsteuerungen denkbar.

Was das für die Versicherten bedeutet: Einige Mitglieder bislang teurer Kassen dürften in den kommenden Monaten von niedrigeren individuellen Belastungen profitieren, während für andere ein leichter Anstieg möglich ist. Für Kliniken und niedergelassene Ärztinnen und Ärzte bedeutet die Neuregelung, dass Mittel künftig zentral über den Fonds fließen und nicht mehr in gleicher Weise von der jeweiligen Kasse abhängen.

Versicherte prüfen Unterlagen und Abrechnungen zu Hause
Für Versicherte bedeuten die Änderungen unterschiedliche finanzielle Effekte.

Die nächsten Schritte sind formell: Mit der heutigen Vorlage hat das Kabinett den Bundestag über den geplanten Erlass informiert; die finale Verordnung will die Regierung Ende Oktober verabschieden. Entscheidend für die praktische Umsetzung bleibt dann die konkrete Ausgestaltung des Gesundheitsfonds und seine Verteilmechanismen.

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