GEZ-Gebühren belasten Arztpraxen: Hartmannbund verlangt Ausnahmeregelung

Zusammenfassung zeigen Zusammenfassung verbergen

Schon vor Jahren hat der Hartmannbund verlangt, dass internetfähige Rechner in Praxen und Kliniken von der Rundfunkgebühr ausgenommen werden — ein Thema, das wieder an Bedeutung gewinnt, weil immer mehr Arztpraxen an der digitalen Vernetzung teilnehmen müssen. Ohne eine klare Befreiung drohen den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten zusätzliche Kosten, die den Ausbau der e‑Health-Infrastruktur behindern könnten.

Kernforderung und Begründung

Der Berufsverband fordert, die Erhebung des Rundfunkbeitrags für dienstlich genutzte, onlinefähige Computer zu stoppen. Nach Ansicht des Hartmannbundes widerspräche es der politischen Zielsetzung, wenn der Staat zwar die Gesundheitstelematik fördert, zugleich aber durch Gebührenpflichten die Umsetzung verteuert.

Praxis-Computer mit Akten auf einem Schreibtisch in einer Arztpraxis
Hartmannbund verlangt: Rundfunkbeitrag für dienstliche Praxis-PCs stoppen.

Der Verband stützt seine Position auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Münster (Aktenzeichen: 7 K 1473/07). Dieses hatte entschieden, dass allein der Besitz eines internetfähigen Geräts nicht automatisch die Grundlage für einen Gebührenanspruch bildet.

Was das konkret für Praxen bedeutet

Für viele Arztpraxen wären zusätzliche Abgaben mehr als nur ein Buchungsposten: Anders als manche freien Berufe können Ärztinnen und Ärzte solche Mehrkosten nicht einfach an Kundinnen und Kunden weitergeben. Vor allem kleinere Praxen mit knappen Margen spüren die Belastung unmittelbar.

  • Geforderte Maßnahme: Wegfall der Rundfunkgebühr für dienstlich genutzte Praxis-PCs.
  • Rechtliche Grundlage: Urteil des Verwaltungsgerichts Münster von 2008, das private PC‑Nutzung nicht automatisch als Beitragsgrund ansieht.
  • Wirtschaftliche Folge: Mögliche Zusatzkosten könnten Investitionen in digitale Dienste verzögern oder verteuern.
  • Politisches Ziel: Widerspruch zwischen Telematik‑Förderung und Gebührenpraxis beseitigen.

Vertreter des Hartmannbundes fordern deshalb, das Münsteraner Urteil nicht nur auf Privatgeräte zu beschränken, sondern auch auf dienstlich genutzte Bürorechner auszuweiten. Ohne diese Klarstellung bestehe die Gefahr, dass die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und anderer digitaler Anwendungen ins Stocken gerät.

Der Appell richtet sich explizit an die Politik: Entweder es gibt eine gesetzliche Regelung, die solche Geräte von der Beitragspflicht ausnimmt, oder Gerichte müssen den Anwendungsbereich bestehender Urteile erweitern. Entscheidend ist für die Ärzteschaft, dass Förderprogramme für die digitale Vernetzung nicht durch zusätzliche, laufende Kosten neutralisiert werden.

Der Vorstoß des Hartmannbundes wurde ursprünglich im Oktober 2008 öffentlich gemacht; die rechtliche und finanzielle Frage bleibt jedoch aktuell, solange immer mehr Gesundheitsleistungen digital abgewickelt werden.

Geben Sie Ihr Feedback

★★★★★

Seien Sie der Erste, der dieser Beitrag bewertet
oder hinterlassen Sie eine detaillierte Bewertung



Chance Praxis ist ein unabhängiges Medium. Unterstützen Sie uns, indem Sie uns zu Ihren Google News Favoriten hinzufügen:

Kommentar posten

Kommentar veröffentlichen