Arzt wegen tödlicher Narkose verurteilt: Gericht erklärt Tod eines Mädchens zum Mord

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Am Donnerstag fiel vor dem Frankfurter Landgericht ein Urteil in einem Fall, der 2021 in einer Zahnarztpraxis im Taunus begann: Ein ehemaliger Anästhesist wurde wegen der Verabreichung verunreinigter Narkosemittel und daraus folgender Todes- und Verletzungsfolgen zu dreizehneinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Prozess wirft erneut Fragen zur Sicherheit ambulanter Anästhesien und zur ärztlichen Verantwortung auf.

Der Vorwurf in Kürze

Den Angeklagten belastet das Gericht unter anderem wegen Mord und mehrfachen versuchten Mordes. Nach Ansicht des Vorsitzenden Richters handelte der 69-Jährige mit dem Ziel, frühere Fehler zu verbergen. Zahlreiche Zeugen berichteten im Saal emotional belastende Details, das Verfahren habe „viel abverlangt“, so das Gericht.

Blick in einen leeren Gerichtssaal mit Richterbank
Das Frankfurter Landgericht verhandelte den Fall monatelang.

Der Vorfall datiert auf September 2021: In einer Kronberger Praxis verabreichte der Anästhesist aus derselben Flasche Propofol mehreren Patienten — zuerst einer erwachsenen Frau, dann vier Kindern. Bereits beim ersten Kind sei das Mittel offensichtlich kontaminiert gewesen. Zusätzlich bemängelten Gutachter eklatante Hygienemängel und das Fehlen vorgeschriebener Assistenz.

Opfer und unmittelbare Folgen

Nach der Behandlung schickte der Mediziner drei der Kinder nach Hause, obwohl sie bereits erhebliche Symptome zeigten. Das vierjährige Mädchen, zuletzt behandelt, verstarb noch in der Praxis auf dem Behandlungsstuhl. Zwei weitere Kinder mussten in der Uniklinik künstlich beatmet werden und überlebten nur knapp.

Kinderbett in Krankenhaus mit Infusionsgerät, symbolisch für Behandlungsfolge
Einige Kinder mussten nach der Behandlung intensivmedizinisch versorgt werden.

Familienangehörige berichten, der Arzt habe die Mutter und die Großmutter des Kindes lange beschwichtigt und wiederholt erklärt, eine Einweisung ins Krankenhaus sei nicht nötig — bis eine rechtzeitige Hilfe nicht mehr möglich war. In den folgenden Tagen zeigten mehrere der behandelten Kinder Anzeichen einer Sepsis.

Juristische Vorgeschichte

Der aktuelle Prozess folgte auf ein früheres Urteil aus dem Jahr 2024, in dem eine andere Kammer des Frankfurter Landgerichts den Mann unter anderem wegen Totschlags zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilte. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein; der Bundesgerichtshof hob die Entscheidung auf und verwies den Fall zurück zur erneuten Verhandlung.

Die Staatsanwältin betonte nach dem neuen Urteil, dass die Verhandlung endlich die zentrale Frage beantwortet habe: Warum die Kinder nicht rasch ins Krankenhaus gebracht wurden. Die Antwort laute, weil der Angeklagte seine eigenen Behandlungsfehler verschleiern wollte, so die Anklagevertreterin.

Warum keine lebenslange Freiheitsstrafe?

Obwohl die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haft gefordert hatte, berücksichtigte das Gericht Milderungsgründe. Dazu zählen unter anderem Teilgeständnisse des Angeklagten, sein fehlendes Zugehörigkeitsverhältnis zu einem besonderen Straftätermilieu sowie sein hohes Alter. Der Vorsitzende Richter wies allerdings darauf hin, dass eine lange Freiheitsstrafe für den Verurteilten faktisch einer lebenslangen Haft gleichkommen könne.

Die Verteidigung hatte das Verhalten des Angeklagten unter anderem mit Erschöpfung und Überlastung erklärt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; es steht weiteren Rechtsmitteln offen.

  • Zeitpunkt: September 2021, Zahnarztpraxis in Kronberg (Taunus)
  • Tatbestand: Verunreinigtes Propofol, Hygieneverstöße, fehlende Assistenz
  • Folgen: Ein vierjähriges Mädchen verstarb, mehrere Kinder erlitten schwere Infektionen
  • Gerichtliche Entwicklung: Ersturteil 2024 (10,5 Jahre) → Revision beim Bundesgerichtshof → neue Verhandlung → 13,5 Jahre Haft
  • Relevanz: Frage nach Aufsicht und Standards bei ambulanten Narkosen; mögliche Konsequenzen für Zulassungs- und Kontrollmechanismen

Konsequenzen und offene Fragen

Der Fall drängt auf Prüfungen über die Sicherheitsstandards bei Narkosen außerhalb von Kliniken: Wer kontrolliert die Einhaltung von Hygieneregeln, wie wird die Pflicht zur Begleitperson oder Assistenz durchgesetzt, und welche Meldewege greifen, wenn Behandlungsverläufe auffällig sind?

Aus Sicht von Patientensicherheit und Aufsichtsbehörden geht es jetzt nicht nur um strafrechtliche Aufarbeitung, sondern auch um präventive Maßnahmen. Änderungen könnten sich auf gesetzliche Vorgaben für ambulante Anästhesien, strengere Dokumentationspflichten und verstärkte Kontrollen durch Berufsaufsichten beziehen.

Der Prozess hatte zwischendurch eine emotionale Ladung: Mehrere Zeugenaussagen riefen Erinnerungen an dramatische Szenen wach, und die Verhandlung wurde kurz unterbrochen, nachdem ein Zuschauer lautstark den Saal verlassen hatte. Das Urteil ist noch nicht endgültig — eine mögliche weitere Revision bleibt offen.

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