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Angesichts von Fachkräftemangel, veränderten Lebensentwürfen und dem anstehenden Generationswechsel werden gemeinschaftliche Praxisformen in der Zahnmedizin zunehmend relevant. Für junge Kolleginnen und Kollegen sowie für Praxisinhaberinnen und -inhaber bieten Gemeinschaftspraxen und MVZ konkrete Chancen — etwa mehr Flexibilität im Alltag und neue Wege der Praxisübertragung.
Gemeinschaftspraxis: Arbeitsteilung statt Alleinkampf
In einer Gemeinschaftspraxis teilen die Partnerinnen und Partner nicht nur Räumlichkeiten, sondern auch Verantwortung, Organisation und wirtschaftliches Risiko. Entscheidend ist ein präzise ausgearbeiteter Gesellschaftsvertrag, der Zuständigkeiten, Gewinnverteilung und Vertretungsregeln regelt.
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Für Berufseinsteigerinnen und -einsteiger ist dieses Modell oft attraktiv: Anschaffungs- und Betriebskosten reduzieren sich, Ausfallrisiken lassen sich kollektiv auffangen und die Arbeitszeiten lassen sich familienfreundlicher gestalten. Kurzfristige Vertretungen sind in der Regel einfacher zu organisieren als in Einzelpraxen.
Gleichzeitig verlangt das gemeinsame Arbeiten Kompromissbereitschaft. Unklare Absprachen führen schnell zu Konflikten; deshalb empfiehlt sich frühzeitige rechtliche Beratung. Standardverträge aus dem Internet decken individuelle Besonderheiten selten ausreichend ab.
MVZ: Skalierbarkeit und gezielte Exit-Strategien
Medizinische Versorgungszentren (MVZ) öffnen andere Möglichkeiten: Sie lassen sich in verschiedenen Rechtsformen führen – von der GmbH bis zur Partnerschaftsgesellschaft – und eignen sich gut für Mehrstandort‑Konzepte sowie interdisziplinäre Teams.
Ein praktisches Merkmal: Praxisinhaberinnen können ihre Rolle flexibel gestalten, sich nach und nach zurückziehen oder weiterhin als angestellte Zahnärztin im eigenen Unternehmen tätig bleiben. Das macht das MVZ zu einer planbaren Option für den Übergang in den Ruhestand.
Aber: Die Zulassung und der Betrieb unterliegen formalen Anforderungen. Die KZV-Zulassung, Versicherungsnachweise, steuerliche Vorgaben und laufende administrative Pflichten sollten von Beginn an mit fachkundiger Unterstützung angegangen werden.
- Flexiblere Arbeitszeiten durch Teilzeit-, Tandem- oder Schichtmodelle
- Geteiltes wirtschaftliches Risiko und verbesserte Versorgungssicherheit
- Skalierbarkeit: mehrere Standorte und mehr Mitarbeiter möglich (insbesondere im MVZ)
- Bessere Planbarkeit für Nachfolge und Exit gegenüber Einzelpraxen
- Erhöhter administrativer Aufwand und regulatorische Anforderungen
Rechtliche und praktische Stolpersteine
Wer zusammengeht oder ein MVZ gründet, sollte frühzeitig Ziele, Zuständigkeiten und Nachfolgeregelungen schriftlich festlegen. Regelmäßige Aktualisierungen der Verträge sind essenziell, denn Lebenssituationen und gesetzliche Rahmenbedingungen ändern sich.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen steuerliche Aspekte und die vertragsärztlichen Vorgaben des SGB V. Bei Uneinigkeit über Wertanteile oder Exit‑Klauseln entstehen häufig langwierige Auseinandersetzungen — deshalb ist die Einbindung erfahrener Rechts‑ und Steuerberater keine Empfehlung, sondern Notwendigkeit.
Praxisübergabe: Planen statt improvisieren
Eine erfolgreiche Übergabe beginnt Jahre vor dem Austritt: Bewertungsfragen, Inhaberanteile, Übergangsregelungen für Personal und Patientenstamm gehören in einen verbindlichen Fahrplan. Schrittweise Modelle — von Anteilsübertragungen bis zur Anstellung im neuen MVZ — schaffen finanzielle und organisatorische Sicherheit.

Klarheit über Haftung, Fortgeltung von Behandlungsverträgen und betriebliche Kontinuität reduziert Risiken und schützt den Praxiswert.
Fazit
Gemeinschaftspraxis und MVZ sind Antworten auf die aktuelle Entwicklungsdynamik in der Zahnmedizin: Sie ermöglichen höhere Flexibilität, entlasten einzelne Ärztinnen und Ärzte und eröffnen realistische Pfade zur geordneten Praxisübergabe. Entscheidend für nachhaltigen Erfolg sind transparente Vereinbarungen, regelmäßige Vertragsprüfungen und die Zusammenarbeit mit spezialisierten Beratern.
Autorin
Nadine Ettling ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht bei Lyck+Pätzold healthcare.recht. Sie berät (Zahn‑)Ärzte zu gesellschaftsrechtlichen, arbeitsrechtlichen und berufsrechtlichen Fragestellungen rund um Praxisgründung, Kooperationen und Übergaben.











