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Ein Krisentreffen der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) am vergangenen Wochenende hat die Sorge verstärkt, dass der geplante Fachzahnarztvorbehalt für Kieferorthopädie in Bayern nicht nur junge Praxisgründerinnen bedroht, sondern auch die wohnortnahe Versorgung von Kindern und Jugendlichen gefährden könnte.
Warnsignale aus Praxen
BLZK-Präsident Dr. Dr. Frank Wohl und Vorstandsmitglied Dr. Brunhilde Drew diskutierten mit mehreren kieferorthopädisch arbeitenden Zahnärztinnen; per Video war die Zahnärztin und Landtagsabgeordnete Dr. Andrea Behr zugeschaltet. Die Berichte aus den Behandlungszimmern zeichnen ein klares Bild: Viele Kolleginnen sehen ihre Existenz und die Versorgungssicherheit akut in Gefahr.
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Nach Ansicht der Kammer stellt der Vorbehalt einen massiven Einschnitt in die bisherige Berufsausübung dar. Wohl nennt das Vorhaben einen ernsthaften Fehler in der gesundheitspolitischen Ausgestaltung, der schwerwiegende Folgen für Nachwuchs und Patienten haben werde.
Investition und Risiko: Ein konkreter Fall
Besonders deutlich wurde ein Einzelfall: Eine junge Zahnärztin hat für den Aufbau einer modernen kieferorthopädischen Praxis rund eine Million Euro aufgenommen. Sollte die Gesetzesänderung in der vorliegenden Form kommen, wäre ihre wirtschaftliche Grundlage akut bedroht.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hatte in der Bundestagsdebatte versichert, das Gesetz verlange Solidarität von allen Seiten, ohne unzumutbare Härten zu verursachen. Viele Betroffene sehen das anders: Sie sagen, die Reform komme gerade für Berufseinsteigerinnen einem Vertrauensbruch gleich.
Vielfältige Qualifikationswege ohne Berücksichtigung
Die BLZK weist darauf hin, dass es in Deutschland mehrere anerkannte Wege zur Spezialisierung in der Kieferorthopädie gibt. Neben akademischen Masterabschlüssen (M.Sc.) zählen dazu jahrelange praktische Erfahrung in spezialisierten Praxen sowie strukturierte Fortbildungsprogramme.
Würde der Vorbehalt wie geplant umgesetzt, würden zahlreiche fachlich qualifizierte Zahnärztinnen über Nacht die Möglichkeit verlieren, gesetzlich versicherte Kinder und Jugendliche kieferorthopädisch zu behandeln. Das hätte unmittelbare Folgen für die Versorgungsdichte insbesondere in ländlichen Regionen.
Rechtliche Einschätzung: Gutachten sieht Probleme
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) ließ ein rechtliches Gutachten erstellen: Prof. Dr. Christian Burholt LL.M. kommt demnach zu erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken. Kritisch sei vor allem der Eingriff in die durch Artikel 12 des Grundgesetzes geschützte Berufsfreiheit.
Das Gutachten argumentiert, dass die Approbation Zahnärztinnen grundsätzlich die umfassende Behandlungskompetenz für den gesamten Mund-, Zahn- und Kieferbereich verleihe. Ein nachträglicher, pauschaler Entzug von Behandlungskompetenzen stehe rechtlich auf unsicherem Boden.
Was das konkret für Familien und Regionen bedeutet
Politikerin Dr. Andrea Behr und die Kammerführung warnen vor einer deutlichen Verschlechterung der Versorgungslage: In einem Flächenland wie Bayern könnten wohnortnahe Behandlungsplätze knapp werden.
- Längere Anfahrtswege für Familien in ländlichen Gebieten
- Wachsende Wartezeiten auf Termine für Kinder und Jugendliche
- Existenzgefährdung für junge Praxisgründerinnen durch entwertete Investitionen
- Verlust an regionaler Versorgungsdichte und Patientenkomfort
- Wahrscheinliche rechtliche Auseinandersetzungen und politische Gegenreaktionen
Für viele Betroffene ist damit klar: Die Reform würde nicht nur einzelne Berufszweige umstrukturieren, sie hätte direkte Auswirkungen auf Zugänglichkeit, Erreichbarkeit und Kontinuität zahnärztlicher Versorgung.
Die Forderung der BLZK
Die BLZK fordert den Bundestag auf, den vorgesehenen Fachzahnarztvorbehalt aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Sollte die Regelung in der jetzigen Form bleiben, kündigt die Kammer an, alle rechtlichen und politischen Schritte zu prüfen, um die existenzielle Bedrohung für junge Kolleginnen sowie mögliche Versorgungsengpässe abzuwenden.
Die Debatte bleibt aktuell: In den kommenden Wochen dürften die Stellungnahmen aus den Ländern und die rechtliche Prüfung die politische Diskussion weiter beeinflussen — mit konkreten Folgen für Praxen, Patienten und die Struktur der zahnärztlichen Versorgung in Deutschland.












