Zusammenfassung zeigen Zusammenfassung verbergen
Die Berliner Standespolitik steht erneut im Streit: Kurzfristig berief die Vertreterversammlung der KZV Berlin für den 8. Juli 2026 eine Sitzung ein, in der der Vorstandsvorsitzende Karsten Geist und seine Stellvertreterin Dr. Jana Lo Scalzo ihres Amtes enthoben werden sollen. Der Schritt heizt Debatten um **Demokratie** und **Rechtsstaatlichkeit** in der zahnärztlichen Selbstverwaltung weiter an.
Was genau passiert ist
Die Einberufung kommt überraschend und ist bereits der dritte Versuch, den KZV-Vorsitzenden Karsten Geist seit Oktober 2024 abzusetzen. Geist und Dr. Lo Scalzo sind langjährige Mitglieder im FVDZ und übernehmen zugleich führende Funktionen im Berliner Landesverband. Zwei frühere Absetzungsversuche scheiterten vor Gerichten; ein zentrales Hauptsacheverfahren läuft noch.
Quereinsteiger gesucht: Zahnarztpraxen setzen auf schnelle Hilfe gegen Fachkräftemangel
Kanzleramt neu besetzt: Warken an der Spitze, Linnemann leitet Gesundheitsressort
Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) beobachtet die Entwicklung mit großer Besorgnis. Aus Sicht des Verbands sollten personelle Entscheidungen in der Selbstverwaltung auf einer belastbaren sachlichen und rechtlichen Grundlage beruhen – und demokratische Mehrheitsentscheidungen respektiert werden.
Warum das jetzt relevant ist
Die Auseinandersetzung geht über interne Meinungsverschiedenheiten hinaus: Wenn Amtsenthebungen wiederholt und ohne klare, nachvollziehbare Gründe angestrebt werden, schwächt das das Vertrauen in die Selbstverwaltung. In einem Umfeld, in dem gesundheitspolitische Reformen diskutiert werden, kann ein solcher Vertrauensverlust weitreichende Folgen haben.
Der FVDZ warnt davor, dass interne Konflikte als Vorwand dienen könnten, die Autonomie der zahnärztlichen Vertretungen politisch weiter einzuschränken. Gerade jetzt sei eine belastbare Streitkultur nötig, die sachliche Auseinandersetzung statt persönliche Diffamierung fördert.
Reaktionen aus dem Verband
Thekla Wandelt, Landesvorsitzende des FVDZ Berlin, betont, dass gewählte Mandatsträger nicht durch die wiederholte Androhung von Amtsenthebungen eingeschüchtert werden dürften. Die Betroffenen hielten ihre Entscheidungen nach eigener Darstellung sowohl fachlich als auch rechtlich für begründet.
Auch der Bundesvorsitzende Dr. Christian Öttl hat sich jüngst an die zahnärztliche Öffentlichkeit gewandt: Er forderte einen sachorientierten, respektvollen Umgang in berufspolitischen Auseinandersetzungen und sprach sich gegen persönliche Herabwürdigungen aus. Für den FVDZ seien Gleichstellung und Respekt zentrale Werte der Berufspolitik.
Kurzüberblick: Chronologie der Ereignisse
| Datum | Ereignis | Status |
|---|---|---|
| Oktober 2024 | Erster Versuch, Karsten Geist abzusetzen | Gescheitert (gerichtlich angefochten) |
| Zwischenzeitlich | Zweiter Absetzungsversuch | Vor Gericht zurückgewiesen |
| 25. Juni 2026 | Öffentliche Stellungnahme des FVDZ-Bundesvorsitzenden zu fairem Umgang in Wahlkämpfen | Veröffentlicht |
| 8. Juli 2026 | Vertreterversammlung: Antrag auf Amtsenthebung von Geist und Lo Scalzo | Einberufen (Beschluss ausstehend) |
Konkrete Folgen für Praxis und Selbstverwaltung
Die Debatte betrifft nicht nur Führungspersonen: Sie kann direkte Auswirkungen auf die Handlungsfähigkeit der KZV haben und die Diskussion um künftige Strukturreformen befeuern. Mögliche Folgen im Überblick:
- Vertrauensverlust: Mitglieder könnten das Gremium weniger als repräsentativ wahrnehmen.
- Politische Instrumentalisierung: Außenstehende könnten restrictive Reformen fordern mit Verweis auf innere Unstimmigkeiten.
- Verzögerte Entscheidungsprozesse: Rechtliche Auseinandersetzungen binden Ressourcen und Zeit.
- Berufspolitische Polarisierung: Öffentlich ausgetragene Konflikte erschweren sachliche Lösungsfindung.
Der FVDZ kündigt an, die Lage weiter genau zu verfolgen. Unabhängig vom Ausgang der anstehenden Sitzung fordert der Verband, dass demokratische Verfahren, rechtsstaatliche Prinzipien und der Respekt gegenüber gewählten Mandatsträgern gewahrt bleiben — als Voraussetzung für eine handlungsfähige und glaubwürdige Selbstverwaltung.












