Geld zurückfordern ohne steuerliche Nachteile: Was Verbraucher jetzt wissen müssen

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Viele Zahnärzte ahnen erst im Rentenalter, wie stark sich eine einmal abgeschlossene Basis- oder Rürup-Rente auf ihre Nettorente auswirkt. Besonders jetzt dringlich: Eine Gesetzesänderung zum Widerrufsrecht tritt am 16. Juni 2026 in Kraft — das kann die Chancen, aus teuren Altverträgen herauszukommen, deutlich vermindern.

Warum das Thema gerade jetzt relevant ist

Grundsätzlich bieten Basisrenten Steuervorteile während der Ansparphase, doch im Alter werden die Rentenzahlungen oft vollständig besteuert. Für Berufsgruppen mit gleichbleibend hohen Einkommen im Ruhestand, wie Zahnärzte, kann das zu einer beträchtlichen Steuerlast führen. Zudem laufen viele Altverträge mit hohen Kosten und starren Konditionen – ein Problem, das durch die anstehende Reform an Brisanz gewinnt.

Ein typisches Rechenbeispiel

Ein 65-jähriger Zahnarzt erzielt monatlich 4.000 Euro an steuerpflichtigen Renteneinnahmen. Bei gleicher Auszahlungshöhe machen unterschiedliche Produktkonstruktionen spürbar unterschiedliche Nettoergebnisse aus:

  • Eine klassische Basisrente (Rürup) mit 1.000 Euro Bruttorente pro Monat führt bei hoher Besteuerung zu einem deutlich geringeren Nettobetrag.
  • Eine fondsbasierte Police mit 1.000 Euro Bruttorente kann wegen eines niedrigeren steuerlichen Ertragsanteils deutlich mehr Netto übriglassen.

Das macht deutlich: Die Produktwahl hat direkte Folgen für die monatliche Kaufkraft im Alter.

Kein Wechselrecht – die fehlende Portabilität

Ein zentraler Nachteil vieler Basisrenten ist die fehlende Möglichkeit, Guthaben zwischen Anbietern zu übertragen. Anders als bei Riester-Verträgen existiert kein gesetzlicher Anspruch auf Anbieterwechsel zum Rentenbeginn. Wenn ein Versicherer die Berechnung des Rentenbarwerts zu seinen Gunsten anpasst, bleibt der Versicherte im Vertrag gefangen und kann weder eine Auszahlung verlangen noch auf einen günstigeren Anbieter wechseln.

Für Vertragsinhaber bedeutet das: Ein hoher Anfangsbeitrag und spätere Tarifverschlechterungen können zu dauerhaft schlechteren Renten führen — ohne praktikable Ausstiegsoption.

Steuerlicher Hebel – ein mögliches Vorgehen (mit Vorsicht)

Dieses Beispiel ersetzt keine Beratung. Sprechen Sie unbedingt mit Ihrem Steuerberater, bevor Sie handeln.

Vorgeführt wird eine Strategie, die in Einzelfällen greift, wenn ein Vertrag widerrufbar ist: Angenommen, jemand hat über 15 Jahre jährlich 10.000 Euro eingezahlt und der Vertragswert liegt nach Kosten bei rund 140.000 Euro. Nach einem erfolgreichen Widerruf zahlt die Gesellschaft 130.000 Euro aus; das Finanzamt fordert rückwirkend Steuervorteile in Höhe von etwa 16.000 Euro zurück.

Statt das Geld auszuzahlen, investieren Sie den Rückfluss in einen kostengünstigen Nettobasisvertrag (ETFs) und nutzen zulässige Jahreshöchstbeiträge in den Folgejahren. Durch höhere Abzugsfähigkeit in diesen Jahren lässt sich insgesamt eine spürbare zusätzliche Steuerersparnis erzielen — gleichzeitig steigt die erwartete Rendite wegen deutlich geringerer Produktkosten.

Wichtig: Dieses Modell hängt von individuellen Parametern ab (Grenzsteuersatz, Vertragsklauseln, Widerrufbarkeit) und kann steuerlich und rechtlich risikobehaftet sein.

Was Zahnarztpraxen konkret beachten sollten

Kurz gesagt: Viele abgeschlossene Basisverträge sind teuer und unflexibel; ein einmal getätigter Abschluss kann sich langfristig sehr nachteilig auswirken. Meist bleibt als „normale“ Option nur, den Vertrag ruhend zu stellen – was aber die ursprünglich geplante Altersvorsorge schwächt.

Rürup / Basis (klassisch) Fondsrente (aktiv verwaltet) Nettofondsrente (ETF-basierend)
Steuerliche Wirkung Beiträge steuerlich absetzbar; spätere Renten meist voll steuerpflichtig Beiträge nicht abzugsfähig; Renten mit Ertragsanteil besteuert Beiträge nicht abzugsfähig; Renten mit Ertragsanteil besteuert
Auszahlungsform Nur lebenslange Rente Rente oder (teilweise) Einmalzahlung möglich Rente oder (teilweise) Einmalzahlung möglich
Portabilität kein Wechselrecht zwischen Anbietern häufig flexibler häufig flexibler
Kosten in der Regel hoch oft hoch niedrig (Indexfonds)
Provisionen häufig hoch häufig hoch meist keine oder geringe Provision
Erwartete Rendite durch Garantien häufig reduziert mittlere Rendite, abhängig vom Management höherer Erwartungswert wegen niedriger Kosten

Das Widerrufsfenster schließt sich

Bis zum 16. Juni 2026 steht vielen Versicherungsnehmern noch das sogenannte „ewige Widerrufsrecht“ offen, wenn Formulierungen in den Verträgen nicht gesetzeskonform sind. Nach dem Stichtag werden die Spielräume für solche Widerrufe erheblich kleiner; Anwälte diskutieren, ob die Einschränkung nur neue Verträge oder auch Altverträge betrifft.

Deshalb ist jetzt eine Prüfung sinnvoll: Je früher Unstimmigkeiten identifiziert werden, desto größer die Chancen, rechtlich noch handlungsfähig zu bleiben.

Welche Informationen helfen für einen Schnell-Check

  • Name der Versicherungsgesellschaft
  • Datum des Vertragsbeginns
  • Produktart (z. B. Rürup / Basis, fondsgebunden klassisch, Nettofonds)
  • Aktueller Rückkaufs- oder Vertragswert

Hinweis: Die steuerliche Absetzbarkeit hat ihren Preis: Wer Beiträge absetzt, akzeptiert in der Regel die volle Versteuerung der späteren Rente. Zudem sind Einmalzahlungen aus Basisrenten in den meisten Fällen ausgeschlossen.

Autor: Ralf Müller, unabhängiger Finanzberater mit Schwerpunkt Zahnärzte. Er prüft seit Jahrzehnten Altersvorsorgeverträge aus der Perspektive von Kosten, Flexibilität und steuerlicher Wirkung.

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