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Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat in Bern neue Weichen für die digitale Neuordnung des Schweizer Gesundheitswesens gestellt – ein Vorhaben, das Patientinnen und Patienten, Leistungserbringer und Forschende unmittelbar betrifft. BAG-Direktorin Anne Lévy skizzierte auf der Fachveranstaltung Transform 2026 die drei zentralen Bausteine: das Programm DigiSanté, den geplanten nationalen Datenraum SwissHDS und das künftige Elektronische Gesundheitsdossier (E‑GD).
Worum es jetzt geht
Im Fokus steht nicht die Verbreitung einzelner Digitaltools, sondern die Vereinheitlichung von Datenstandards, damit verschiedene Systeme zuverlässig miteinander kommunizieren können. Ohne gemeinsame Regeln funktioniere die Vernetzung nicht – so die Kernbotschaft von Lévy.
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Das zehnjährige Programm DigiSanté bündelt rund 50 Projekte, von denen bereits viele angelaufen sind. Ziel: bessere Versorgungsqualität, mehr Patientensicherheit und effizientere Abläufe. Konkrete, bereits umgesetzte Beispiele nannte Lévy, darunter eine vollständig digitalisierte Spezialitätenliste für kassenpflichtige Medikamente sowie portale für Radonmessungen und übertragbare Krankheiten.
Der nationale Datenraum: SwissHDS
Der geplante Gesundheitsdatenraum SwissHDS soll den sicheren, strukturierten und mehrfachen Gebrauch von Gesundheitsdaten ermöglichen – für Behandlung, Abrechnung, Verwaltungsprozesse und Forschung. Entscheidend ist dabei ein dezentrales Speicherkonzept: Daten verbleiben lokal, werden aber autorisierten Nutzern bei Bedarf zugänglich gemacht. Der Bund will die technischen Basisdienste, Infrastrukturkomponenten und die rechtlichen Rahmenbedingungen liefern.
Wichtig für die Praxis: Die Gesetzesvorlage für das neue elektronische Dossier hat der Bundesrat bereits an das Parlament überwiesen. Damit ist der Prozess in eine entscheidende Phase getreten.
Was sich mit dem E‑GD ändert
Ab 2030 soll das neue E‑GD das bisherige Elektronische Patientendossier ersetzen. Anders als bisher werden künftig auch Apotheken, Arztpraxen, Spitäler, Heime, Physiotherapien und weitere ambulante Anbieter verpflichtet, das Dossier zu nutzen. Das bedeutet einen erheblichen Ausbau der Anschluss- und Interoperabilitätsanforderungen für Leistungserbringer.
Geplant ist zudem ein automatisches, kostenloses Dossier für alle Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz nach dem Opt-out-Prinzip: Wer nicht widerspricht, erhält das Dossier standardmäßig – ein Modell, das Lévy mit positiven Erfahrungen aus Österreich begründet hat. Gleichzeitig betonte sie, dass Datenschutz und Informationssicherheit oberste Priorität hätten.
- Zeithorizont: Programmlaufzeit DigiSanté zehn Jahre; E‑GD ab 2030 geplant.
- Reichweite: Verpflichtung für stationäre und zahlreiche ambulante Leistungserbringer.
- Datenhaltung: dezentral gespeichert, bundesweit verfügbare Infrastrukturdienste.
- Bürgerbeteiligung: automatisches Dossier mit Opt-out-Regelung.
- Sicherheit: Betonung von Datenschutz und Informationssicherheit als Priorität.
Finanzierungsfrage bleibt offen. Lévy warnte, dass DigiSanté ab 2027 wegen Sparvorgaben von Bundesrat und Parlament unfinanziert sei, was die Geschwindigkeit der Umsetzung gefährden könne. Vor diesem Hintergrund forderte das BAG eine gemeinsame Neubewertung und Priorisierung der Projekte zusammen mit der Branche.
Für Leistungserbringer bedeutet das: technische und organisatorische Vorbereitungen werden dringend nötig, um Anschlussfristen und Meldepflichten erfüllen zu können. Für Patientinnen und Patienten stehen potenziell einfacherer Zugang zu ihren Gesundheitsdaten und neue Nutzungsmöglichkeiten für Forschung und Versorgung im Raum — vorausgesetzt, die Finanzierung und Umsetzung bleiben auf Kurs.
Das BAG hält am Fahrplan fest und betont, die digitale Modernisierung sei eine Investition in die Zukunftsfähigkeit des Systems. Ob Tempo und Umfang realisiert werden, hängt nun maßgeblich von politischen Entscheidungen über die Finanzierung und von der Zusammenarbeit zwischen Behörden, Gesundheitsinstitutionen und IT‑Anbietern ab.












