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Ein geplanter Änderungsgesetz-Entwurf alarmiert die Berliner Zahnärzteschaft: Das seit dem 29. April 2026 vorliegende Kabinettspapier zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz könnte die ambulante Versorgung spürbar einschränken und kommunale Praxen wirtschaftlich unter Druck setzen. Bei einem Gespräch am 28. Mai 2026 suchten die Spitze der Zahnärztekammer Berlin und die KZV-Führung das Gespräch mit Senatorin Ina Czyborra, um Dringlichkeit und Folgen klarzumachen.
Was wurde besprochen — und warum jetzt?
Vertreterinnen der Zahnärztekammer Berlin und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung warfen der Bundesregierung vor, mit dem Gesetzentwurf erhebliche Eingriffe in die Regelversorgung vorzuschreiben. Im Zentrum der Kritik steht eine geplante Einschränkung, die die Durchführung bestimmter kieferorthopädischer Leistungen ausschließlich Fachzahnärztinnen und -zahnärzten für Kieferorthopädie vorbehalten würde. Nach Auffassung der Berufsvertreterinnen würde das die heute gelebte Praxis, wonach mit Approbation tätige Zahnärztinnen und Zahnärzte kieferorthopädisch behandeln dürfen, faktisch beenden.
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Die Gespräche verliefen konstruktiv: Die Senatorin signalisierte Gesprächsbereitschaft zu nachgebesserten Regelungen. Für die Berliner Zahnärzteschaft geht es dabei nicht nur um berufliche Zuständigkeiten, sondern um die kurzfristig zu befürchtenden Folgen für Patientinnen und Patienten.
Konkrete Risiken für Versorgung und Praxen
Die Kritiker warnen, dass die Kombination aus fachlichen Beschränkungen, einer geplanten Deckelung der Vergütungsentwicklung und steigender Bürokratie mehrere unmittelbare Effekte haben kann:
- Versorgungsengpässe: Weniger Behandlerinnen und Behandler würden längere Wartezeiten und regionale Lücken, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, verursachen.
- Wegfall wichtiger Behandlungsangebote: Sollte die Zahl abrechenbarer kieferorthopädischer Maßnahmen sinken, träfe das nicht nur ästhetische Korrekturen, sondern auch medizinisch notwendige Eingriffe bei schweren Dysgnathien.
- Finanzielle Schieflage: Eine Begrenzung der Vergütungsentwicklung bedroht die Wirtschaftlichkeit vieler Praxen und erhöht das Risiko von Praxisaufgaben.
- Mehr Bürokratie: Zusätzliche Dokumentations- und Prüfpflichten würden Personalkosten und Verwaltungsaufwand bei ohnehin knappen Ressourcen erhöhen.
Aus Sicht der Zahnärzte würde eine Neuausrichtung der gesetzlichen Krankenversicherung weg von einer an medizinischem Bedarf orientierten Versorgung hin zu starren haushaltsbezogenen Vorgaben führen. Das wäre nicht nur eine Belastung für die Praxen, sondern hätte direkte Folgen für Patientinnen und Patienten, die auf schnelle und fachgerechte Behandlungen angewiesen sind.
Forderungen und Ausblick
Die Kammer- und KZV-Vertreterinnen fordern Nachbesserungen am Entwurf — insbesondere eine Präzisierung, die bestehende Versorgungswege und die Behandlung durch approbierte Zahnärztinnen und Zahnärzte erhält. Zudem verlangen sie, dass die Definition abrechenbarer Leistungen medizinisch begründet bleibt und nicht primär haushaltswirtschaftlichen Kriterien unterliegt.
Im Detail nennen sie folgende Punkte als vordringlich:
- Erhalt der Behandlungskompetenz für approbierte Zahnärzte außerhalb des Fachzahnarzttitels
- Vermeidung pauschaler Deckel bei der Vergütungsentwicklung, die die Kostendeckung gefährden könnte
- Reduzierung unnötiger bürokratischer Belastungen
- Klare, medizinisch fundierte Kriterien für die Abrechenbarkeit kieferorthopädischer Leistungen
Da es sich um ein Bundesgesetz handelt, haben die Berliner Positionen Signalwirkung: Gelingen keine Änderungen auf Bundesebene, drohen ähnliche Probleme in anderen Bundesländern. Die nächsten Wochen gelten als entscheidend, weil die weitere parlamentarische Beratung über den Gesetzentwurf ansteht.
Für Patientinnen und Patienten bedeutet das: Es könnte zu Veränderungen bei Zugänglichkeit, Wartezeiten und dem Umfang der von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommenen Leistungen kommen. Die zahnärztlichen Organisationen wollen nun gemeinsam mit der Senatsverwaltung an Nachbesserungen arbeiten, um Versorgungslücken und Praxisaufgaben zu verhindern.












