Zahnärzte und Kieferorthopäden: Fehler in der Abrechnung können jetzt hohe Rückforderungen auslösen

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Die Abrechnung zahnärztlicher Leistungen nach BEMA und GOZ bleibt für viele Praxen eine zeitintensive Aufgabe — und gewinnt an Bedeutung, weil Kostenträger strenger prüfen und digitale Abläufe die Erwartungen verändern. Wer die Unterschiede kennt und typische Fehler vermeidet, reduziert Rückfragen, Liquiditätsrisiken und unnötigen Verwaltungsaufwand.

Wie die Abrechnung mit dem BEMA funktioniert

Für gesetzlich Versicherte gilt der Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen — kurz BEMA. Er bestimmt, welche Leistungen von den Krankenkassen übernommen werden und in welcher Höhe sie erstattungsfähig sind.

Der BEMA enthält ausschließlich kassenfähige Leistungen; alles, was darüber hinausgeht, kann gegebenenfalls privat berechnet werden. Für Praxen ist deshalb entscheidend, die passende Leistungsposition und die jeweiligen Punktwerte sicher zuzuordnen.

Aufbau in Leistungsgruppen

  • Leistungen zur konservierenden und chirurgischen Behandlung sowie Röntgen
  • Versorgung von Gesichtsverletzungen
  • Kieferorthopädische Leistungen
  • Systematische Parodontitisbehandlung
  • Versorgung mit Zahnersatz und Kronen

Jede Position im BEMA hat eine Gebührennummer und eine Punktzahl. Die Höhe des Honorars ergibt sich durch Multiplikation der Punktzahl mit dem jeweils gültigen Punktwert der Kassen.

Als Beispiel: Bei einer Leistung mit 20 Punkten und einem regionalen Punktwert von 1,10 € ergäbe sich ein Betrag von 22,00 € (20 × 1,10 €). Hinweis: Punktwerte können zwischen Bundesländern und Krankenkassen variieren; für Zahnersatz gelten bundesweit festgesetzte Werte.

Privatabrechnung: Grundzüge der GOZ

Privatpatienten und Selbstzahler werden nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet. Sie regelt die Honorare für nicht kassenfinanzierte Leistungen und lässt mehr Spielraum bei der Preisgestaltung.

Struktur der GOZ

  1. Allgemeine zahnärztliche Leistungen
  2. Prophylaxe
  3. Konservierende Maßnahmen
  4. Chirurgische Eingriffe
  5. Leistungen bei Mundschleimhauterkrankungen und Parodontium
  6. Prothetik
  7. Kieferorthopädische Leistungen
  8. Aufbissbehelfe und Schienen
  9. Funktionsanalyse und -therapie
  10. Implantologische Leistungen
  11. Zuschläge für bestimmte chirurgische Maßnahmen

Auch hier ist jede Leistung nummeriert und mit Punkten versehen. Anders als im BEMA existiert ein bundesweit einheitlicher Punktwert; aktuelle Beträge finden Praxen bei den zuständigen Berufsvertretungen.

Ein wichtiges Gestaltungsinstrument der GOZ ist der sogenannte Steigerungsfaktor: Er erlaubt, den einfachen Gebührensatz je nach Aufwand anzuheben. Gängige Praxis ist das 2,3‑fache als durchschnittlicher Satz; höhere Faktoren (z. B. 3,5) müssen sachlich begründet werden.

Rechenbeispiel (illustrativ)

Hat eine Leistung 100 Punkte und liegt der Punktwert bei 0,05624 €, ergibt sich beim einfachen Satz ein Honorar von rund 5,62 €. Wird derselbe Posten mit dem 2,3‑fachen Satz abgerechnet, erhöht sich der Betrag entsprechend.

Fehlerquellen, die Praxisabläufe belasten

Unpräzise Abrechnungen führen schnell zu Rückfragen von Versicherern, Honorarkürzungen oder Verzögerungen bei der Zahlung. Häufige Problemfelder sind:

  • Unzureichend dokumentierte Begründungen für erhöhte Steigerungsfaktoren
  • Unzulässige Kombinationen oder Doppelabrechnungen von GOZ‑Positionen
  • Fehlende Nachweise zu Zusatzleistungen, Material- oder Laborkosten
  • Verwechslung der richtigen Gebührenordnung (GOZ vs. BEMA)

Bei komplexen Behandlungen lohnt sich eine frühzeitige interne Prüfung der Abrechnungspositionen — das spart Korrekturen im Nachgang.

Kieferorthopädie: Besondere Regeln und Dokumentationspflichten

Kieferorthopädische Behandlungen unterliegen eigenen Vorgaben. Gesetzliche Kassen übernehmen in der Regel nur Leistungen bei medizinischer Notwendigkeit, die anhand der KIG (Kieferorthopädische Indikationsgruppen) beurteilt werden.

Alles, was über die Standardversorgung hinausgeht — etwa unsichtbare Aligner oder spezielle Retentionssysteme — gilt häufig als privat zu berechnen. In diesen Fällen ist ein vollständiger Heil‑ und Kostenplan sowie eine transparente Vereinbarung mit dem Patienten unerlässlich.

Worauf Praxen besonders achten sollten

Fehlende oder lückenhafte Heil‑ und Kostenpläne führen bei Kassen und Versicherungen oft zu Rückfragen. Daher sollten Umfang, Materialien, voraussichtliche Dauer und mögliche Zusatzkosten frühzeitig schriftlich festgehalten werden.

Interne Abrechnung oder Outsourcing?

Viele Praxen stehen vor der Entscheidung, GOZ‑Abrechnungen selbst zu bearbeiten oder diese Aufgabe an spezialisierte Dienstleister auszulagern. Beide Wege haben Vor‑ und Nachteile:

  • Interne Abrechnung: bessere Kontrolle, jedoch hoher Schulungsbedarf und Zeitaufwand.
  • Externe Dienstleister: Entlastung des Teams und häufig standardisierte Prozesse; dafür entstehen laufende Kosten und gegebenenfalls Abhängigkeiten.

Bei der Auswahl externer Partner sollten Vertragsbedingungen, Leistungsumfang und Datensicherheit kritisch geprüft werden. Ebenfalls relevant: ob der Anbieter echtes Factoring (Übernahme des Ausfallrisikos) oder nur organisatorische Leistungen bietet.

Kurz beantwortet — Wichtige Fragen

Wann ist welche Gebührenordnung anzuwenden?

Grundregel: Gesetzlich Versicherte nach BEMA, Privatpatienten und Selbstzahler nach GOZ. Bei Mischleistungen ist jeweils die korrekte Abgrenzung entscheidend.

Was ist beim Einsatz hoher Steigerungsfaktoren zu beachten?

Faktoren oberhalb des üblichen Rahmens müssen sachlich nachvollziehbar dokumentiert werden — etwa erhöhter Zeitaufwand, erschwerte Anatomie oder besonderes Infektionsrisiko.

Können kieferorthopädische Leistungen privat berechnet werden?

Ja. Vor allem ästhetische oder moderne Behandlungsverfahren, die über die Kassenversorgung hinausgehen, werden häufig nach GOZ abgerechnet.

Lohnt sich Outsourcing für kleine Praxen?

Das hängt vom internen Aufwand und den verfügbaren Ressourcen ab. Ein Kosten‑Nutzen‑Vergleich zwischen interner Bearbeitung und externen Angeboten ist empfehlenswert.

Fazit: Saubere Dokumentation, klares Trennen von Kassen‑ und Privatleistungen sowie ein strukturiertes Vorgehen bei der Begründung von Steigerungssätzen reduzieren Abrechnungsrisiken und entlasten den Praxisalltag. Digitale Hilfsmittel können Routineaufgaben vereinfachen, ersetzen aber nicht die fachliche Prüfung der Abrechnungspositionen.

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