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Mit der neuen S3‑Leitlinie zur Versorgung mit Zahnimplantaten bei Patientinnen und Patienten unter Behandlung mit Knochenantiresorptiva liefern Experten jetzt klarere Handlungsempfehlungen – und das zu einem Zeitpunkt, an dem immer mehr Menschen solche Medikamente erhalten. Die Überarbeitung fasst aktuelle Evidenz zusammen und zeigt, wie Implantate sicher geplant und begleitet werden können.
Die Leitlinie wurde unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Implantologie (DGI) und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) aktualisiert. Koordiniert wurde das Projekt von Prof. Knut A. Grötz; zu den federführenden Autoren zählen Prof. Christian Walter und Prof. Bilal Al‑Nawas. Beteiligung kam von Expertinnen und Experten aus 18 Fachgesellschaften und Patientenorganisationen.
Warum das jetzt relevant ist
Mit dem demografischen Wandel steigt die Zahl der Patientinnen und Patienten, die wegen Osteoporose, Multiplem Myelom oder Knochenmetastasen mit Medikamenten wie Bisphosphonaten oder Denosumab behandelt werden. Diese Therapien senken die Knochenumbauaktivität – das verändert das Risiko für Komplikationen nach zahnärztlichen Eingriffen. Die Leitlinie ordnet dieses Risiko neu ein und bietet praktische Orientierung für Chirurgen und Zahnärzte.
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Grundsatz: Risiko individuell bewerten
Entscheidend ist eine strukturierte, patientenbezogene Risikoabschätzung. Beurteilt werden unter anderem:
- Grunderkrankung und Begleiterkrankungen
- Art, Dauer und Häufigkeit der antiresorptiven Medikation
- Begleittherapien wie Chemotherapie oder Immuntherapien
- Mundhygiene, Wundheilungsfähigkeit und allgemeiner Gesundheitszustand
- Vorherige Kiefernekrosen als bedeutender Risikofaktor
Nur wer diese Faktoren berücksichtigt, kann Nutzen und Risiken einer Implantatversorgung realistisch abschätzen.
Was die Leitlinie konkret empfiehlt
Die Expertengruppe formulierte mehrere evidenz‑ und konsensbasierte Aussagen sowie Empfehlungen. Insgesamt wurden sieben zentrale Statements herausgearbeitet und 14 Empfehlungen verabschiedet; zehn davon beruhen vorrangig auf Konsens, vier auf evidenzbasierten Befunden.
| Empfehlung | Status | Praxisrelevanz |
|---|---|---|
| Sanierung entzündlicher Herdstellen vor Implantation | evidenzgestützt | Vorbehandlung reduziert mikrobielles Risiko für Kieferknochenschäden |
| Perioperative systemische Antibiotikaprophylaxe | hoher Empfehlungsgrad | Empfohlen, um Operationskomplikationen zu vermindern |
| Verzicht auf routinemäßige Bestimmung von ß‑CTX | starke Empfehlung | Marker liefern keine verlässliche individuelle Risikoabschätzung |
| Kein standardmäßiges „Drug holiday“ vor Implantation | keine belastbare Evidenz | Unterbrechung der Medikation wird nicht routinemäßig empfohlen |
| Augmentationen nur sehr restriktiv | konsensbasiert | Geringerer Knochenstoffwechsel erhöht Komplikationsrisiko |
| Risikoadaptiertes Recall‑System nach Implantation | starke Empfehlung | Früherkennung von Entzündungen verbessert Langzeitprognose |
Implantate: Möglich, aber planungsintensiv
Die Leitlinie betont, dass Implantate auch bei Patientinnen und Patienten unter Antiresorptiva kein generelles Ausschlusskriterium sind. Entscheidend sind:
systematische Entzündungskontrolle vor dem Eingriff, eine prothetische Versorgung, die das Weichgewebe schont, sowie eine zurückhaltende Haltung gegenüber knochenaufbauenden Maßnahmen.
Positiv: In vielen Fällen unterscheiden sich die kurzfristigen Implantatprognosen von behandelten Patienten nicht deutlich von denen ohne antiresorptive Medikation. Dennoch bleibt langfristige Überwachung essenziell.
Zu vermeiden und zu beachten
Die Autorinnen und Autoren warnen vor großflächigen Augmentationen bei Patientinnen und Patienten mit reduziertem Knochenumbau, weil diese Eingriffe das Komplikationsrisiko erhöhen können. Stattdessen rückt die prothetische Optimierung in den Mittelpunkt: weniger Druckstellen, einfache Versorgungen, gute Hygienemöglichkeiten.
Weiteres Ergebnis, das für die Praxis wichtig ist: Der Nutzen einer kurzfristigen Unterbrechung der Anti‑resorptiva ist wissenschaftlich nicht belegt; ebenso wenig ist die Bestimmung von Knochenabbaumarkern wie ß‑CTX für die individuelle Entscheidungsfindung zu empfehlen.
Informierte Entscheidung und Nachsorge
Patientinnen und Patienten müssen vor einer geplanten Implantation umfassend über ihr persönliches Risiko einer Kiefernekrose informiert werden. Dazu gehören Hinweise auf den Aufwand und mögliche Kosten einer strukturierten Nachsorge. Transparente Aufklärung ist Teil der Leitlinienempfehlung.
Ein weiterer Praxisbaustein ist der sogenannte DGI‑Laufzettel: Er unterstützt die präimplantologische Diagnostik und hilft, das Risiko einer antiresorptiva‑assoziierten Kiefernekrose systematisch zu bewerten.
Die Autoren betonen, dass eine enge interdisziplinäre Abstimmung – insbesondere mit Onkologen und Hausärzten – oft nötig ist, um Therapieentscheidungen und Begleitmedikationen sicher einzuordnen.
Die S3‑Leitlinie (AWMF‑Registernummer 083‑026) ist bis März 2031 gültig und liefert implantologisch tätigen Zahnärzten, Chirurgen sowie allgemein zahnärztlich tätigen Kolleginnen und Kollegen eine praktisch anwendbare Orientierung im Umgang mit einer wachsenden Patientengruppe.
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Implantologie (DGI) / Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK)












