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Die Bundeszahnärztekammer befürwortet eine gezielte Abgabe auf stark zuckerhaltige Erfrischungsgetränke – sieht aber Risiken, wenn der Hebel zu breit angelegt wird. Entscheidend ist laut Kammer, dass eine solche Maßnahme Hersteller zur Reduktion des Zuckergehalts bewegt, statt pauschal Konsumenten zu belasten.
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Die Kammer warnt davor, die geplante „gesundheitsbezogene Verbrauchsteuer“ als allgemeines Haushaltsinstrument zu nutzen. Stattdessen solle sie punktgenau dort ansetzen, wo besonders hohe Zuckeranteile Mund- und Allgemeingesundheit gefährden.
Aus Sicht der Zahnärzte geht es nicht vorrangig darum, Getränke zu verteuern, sondern Produzenten einen Anreiz zur Rezepturänderung zu geben. Besonders im Blick stehen demnach Kleinkinder, Kinder und Jugendliche: Zahnärzte sehen Karies und andere Schäden oft früher als Fachärzte.
Praktische Empfehlungen der Kammer
Die BZÄK spricht sich für eine abgestufte Besteuerung aus, deren Wirksamkeit anhand konkreter Reduktionen des Zuckergehalts bewertet wird. Maßnahmen zur Begleitung sollten nicht fehlen.
- Zielgenaue Abdeckung: Vorrangig stark zuckerhaltige Softdrinks erfassen, nicht alle Getränkearten.
- Gestaffelte Tarife: Höhere Abgaben für höhere Zuckerkonzentrationen, um Reformulierungen zu incentivieren.
- Messbare Wirkung: Erfolg am Rückgang des durchschnittlichen Zuckergehalts messen, nicht an eingenommenen Steuereinnahmen.
- Begleitmaßnahmen: verpflichtende Nährwertkennzeichnung und Werbeeinschränkungen für stark zuckerhaltige Produkte, vor allem mit Blick auf Kinder.
Warum Großbritannien als Beispiel genannt wird
Als Vorbild dient das britische Modell: Die Ankündigung der Soft Drinks Industry Levy 2018 führte laut Regierung und Forschungsergebnissen zu einer schnellen Umstellung vieler Hersteller. Rund die Hälfte des durchschnittlichen Zuckergehalts von betroffenen Getränken wurde nach Angaben der britischen Regierung zwischen 2015 und 2020 eingespart.

Weitere Zahlen untermauern die Wirkung: Rund 89 Prozent der verkauften Softdrinks lagen zuletzt unter der ehemaligen Grenze von fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter. Einige Produkte enthalten heute nur noch etwa die Hälfte des Zuckers im Vergleich zu ähnlichen Angeboten in Deutschland.
Relevante Forschungsergebnisse
Untersuchungen zeigen, dass die Abgabe nicht nur Rezepturen veränderte, sondern auch die Zufuhr von Zucker senkte: Laut Forscherinnen und Forschern der Universität Cambridge verringerte sich der tägliche Zuckerkonsum im ersten Jahr nach Einführung der Steuer um etwa fünf Gramm bei Kindern und rund elf Gramm bei Erwachsenen; ein Großteil davon entfiel auf gezuckerte Getränke.

Ökonomen aus Oxford und der TU München berechneten, dass eine vergleichbare Abgabe in Deutschland hunderttausende Krankheitsfälle verhindern und langfristig Milliarden an Gesundheitskosten einsparen könnte – Schätzungen nennen Einsparpotenziale bis in den zwei- bis niedrigen zweistelligen Milliardenbereich.
Offene Fragen und Umsetzungsspielraum
Aktuelle Eckpunkte aus dem Bundesfinanzministerium nennen Medienberichten zufolge auch andere Getränkegruppen wie Milchmischgetränke, Pflanzendrinks und alkoholfreie Biere. Die BZÄK sieht darin eine Verwässerung des Steuerzwecks: Je breiter die Basis, desto geringer der Druck auf Hersteller, besonders zuckerhaltige Produkte zu reformulieren.
Für die Kammer ist klar: Eine wirksame Regelung muss reformulierungsorientiert sein und flankierend durch Kennzeichnungspflichten sowie Beschränkungen bei Kinderwerbung begleitet werden, um nachhaltige Effekte auf Gesundheit und Verbraucheraufklärung zu erzielen.
Quelle: Stellungnahme der Bundeszahnärztekammer; britische Regierungsangaben; Studien der Universitäten Cambridge, Oxford und der TU München.











