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Zahnärztliche Prävention erreicht Pflegebedürftige inzwischen häufiger – doch die Verbesserungen sind ungleich verteilt. Der gerade veröffentlichte BARMER‑Zahnreport 2026 zeigt, wer profitiert, wer zurückbleibt und warum Kooperationsverträge zwischen Heimen und Praxen jetzt an Bedeutung gewinnen.
Eine schlechte Mundgesundheit hat für pflegebedürftige Menschen direkte Folgen: Schmerzen, entzündliche Prozesse oder schlecht sitzende Prothesen erschweren das Essen und können zu Mangelernährung und Gewichtsverlust führen. Vor diesem Hintergrund analysiert der Report, wie gut Vorsorgeangebote tatsächlich greifen.
Starker Anstieg – aber vor allem dort, wo Verträge bestehen
Seit der Einführung der neuen BEMA‑Leistungspositionen 174a und 174b im Jahr 2018 sind Leistungen wie die Erfassung des Mundgesundheitszustands, die Erstellung eines Mundgesundheitsplans und Aufklärung häufiger abgerechnet worden. Der Zuwachs fällt jedoch keineswegs gleichmäßig aus.
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Im Jahr 2024 erhielten mehr als ein Viertel der BARMER‑versicherten Heimbewohnerinnen und -bewohner eine entsprechende Leistung. Etwa 80 Prozent dieser Maßnahmen wurden direkt in Einrichtungen erbracht, die mit Zahnärztinnen und Zahnärzten einen Kooperationsvertrag abgeschlossen hatten. Zugleich existieren deutlich weniger Angebote in Heimen ohne solche Vereinbarungen – dort entfielen nur etwa zwei Prozent der dokumentierten Leistungen.
Die Auswertung basiert auf anonymisierten vertragszahnärztlichen Abrechnungsdaten von BARMER‑Versicherten ab 65 Jahren aus den Jahren 2013 bis 2024.
Ambulant Gepflegte bleiben oft außen vor
Während die Inanspruchnahme in stationären Einrichtungen zwischen 2019 und 2024 auf Werte von deutlich über 25 Prozent stieg, verharrt sie bei ambulant Pflegebedürftigen auf sehr niedrigem Niveau. Bundesweit lag die Quote dort 2024 bei rund drei Prozent; selbst Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 erreichten nur knapp über sieben Prozent.
Bemerkenswert ist auch, dass der Anteil der ambulanten Leistungen, die im Rahmen von Hausbesuchen erbracht werden, seit 2018 deutlich gesunken ist – von etwa 22 Prozent auf nur noch sieben Prozent im Jahr 2024. Für Betroffene bedeutet das: körperlich besonders eingeschränkte Menschen haben nur selten Zugang zur zahnärztlichen Vorsorge.
Reportautor Prof. Dr. Michael Walter bewertet die Lage so: Zwar habe sich die Versorgung insgesamt verbessert, doch für viele ambulant betreute Personen bleibe die Versorgungslücke bestehen. Handlungsbedarf bestehe insbesondere in der aufsuchenden Versorgung.
Regional starke Schwankungen
Zwischen den Bundesländern bestehen große Unterschiede. Bei stationär Gepflegten reichte die Spanne 2024 von rund 16,8 Prozent in Niedersachsen bis zu 45,5 Prozent in Berlin. Auch Hamburg und Sachsen lagen mit etwa 42 Prozent auf hohem Niveau.
Für ambulant Pflegebedürftige zeigt sich ein deutliches Ost‑West‑Gefälle: In den westlichen Ländern blieben die Raten unter drei Prozent, während Sachsen mit rund neun Prozent den Spitzenwert hatte. BARMER‑Chef Prof. Dr. Christoph Straub betont, dass der Zugang zur Vorsorge nicht vom Wohnort abhängen dürfe.
- Hauptursache des Anstiegs: Einführung der BEMA‑Positionen 174a/174b (seit 2018).
- Konzentrierter Effekt: Rund 80 % der Leistungen in Einrichtungen mit Kooperationsverträgen.
- Lücken: Weniger als die Hälfte der Pflegeeinrichtungen hat solche Verträge; Heime ohne Vertrag erhalten kaum Präventionsleistungen.
- Ambulante Versorgung: Geringe Inanspruchnahme und abnehmende Hausbesuche bei Pflegebedürftigen.
- Regionale Unterschiede: Stark variierende Raten zwischen Bundesländern, mit einem deutlichen Ost‑West‑Gefälle.
Die Folgen dieser Verteilung sind konkret: Wenn Vorsorge nicht regelmäßig stattfindet, steigen Risiken für Schmerz, Infektionen und Einschänkungen beim Essen – mit möglichen gesundheitlichen und sozialen Folgen für Betroffene.
Was der Report nahelegt
Die BARMER‑Analyse legt nahe, dass die Ausweitung von Kooperationsverträgen zwischen Pflegeeinrichtungen und Zahnärztinnen/Zahnärzten ein wirksamer Hebel ist. Ebenso notwendig seien stärkere Konzepte für die aufsuchende Versorgung ambulant Gepflegter, damit mobil eingeschränkte Menschen nicht vom Präventionsangebot ausgeschlossen bleiben.
Kurzfristig dürfte die Nachfrage nach abgestimmten Strukturen in Heimen steigen; mittelfristig geht es um die Frage, wie Vorsorge flächendeckend und gleichberechtigt zugänglich gemacht werden kann – unabhängig von Postleitzahl oder Versorgungssetting.












