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Die Frist zum Austausch bestimmter elektronischer Heilberufsausweise läuft aus: Wer als Zahnärztin oder Zahnarzt noch eine ältere eHBA-Karte nutzt, muss jetzt handeln, sonst wird die Karte ab dem 1. Juli 2026 unbrauchbar. Betroffene Praxen sollten dringend die Mitteilungen ihrer Kartenanbieter prüfen und den Austauschprozess sofort starten.
Die gematik signalisiert: Eine Verlängerung der Frist ist nicht vorgesehen. Ab dem genannten Datum werden betroffene Karten automatisiert deaktiviert – ohne weitere Benachrichtigung durch die Inhaberinnen und Inhaber. Das hat unmittelbare Folgen für die digitale Praxisorganisation.
Welche Karten sind konkret betroffen?
- eHBAs von SHC, die bis etwa Mitte November 2025 ausgegeben wurden
- eHBAs von D‑Trust mit Ausgabedatum bis einschließlich Januar 2025
- eHBAs von medisign, deren Rückseite die Bezeichnung „G2“ trägt (nicht „G2.1“)
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Die Austauschaktionen wurden gestaffelt gestartet: Für die G2‑Karten bereits seit Sommer 2025, der Tausch von Karten mit Idemia‑Chips läuft seit Dezember 2025. Anbieter informieren ihre Kundinnen und Kunden in der Regel per E‑Mail und, falls nötig, zusätzlich per Post.
Viele Kolleginnen und Kollegen haben den Wechsel bereits veranlasst. Bei einigen Anbietern liegen aber noch zahlreiche ausstehende Rückmeldungen vor – diese Praxen sollten jetzt aktiv werden, um Unterbrechungen zu vermeiden.
Worauf Praxen jetzt achten sollten
- Prüfen Sie eingehende E‑Mails und postalische Schreiben Ihrer Kartenstelle sofort.
- Starten Sie das Austauschverfahren frühzeitig: Bestell- und Versandzeiten müssen eingeplant werden.
- Bleiben Name und Meldeadresse unverändert, ist meist ein vereinfachtes Austauschverfahren möglich; bei Adress‑ oder Namensänderung ist ein Neuantrag nötig.
- Der Austausch ist für Betroffene in der Regel kostenfrei. Für D‑Trust‑Kundinnen und -Kunden mit mehr als einem Jahr Restlaufzeit oder bei Umzug: vor Bestellstart den Support kontaktieren – dort werden abgestimmte Gutscheine ausgegeben.
- Notieren Sie Termine zur Installation und ggf. für PIN‑Aktivierung, damit Arbeitsabläufe in der Praxis nicht unterbrochen werden.
Ohne gültigen, aktuellen Ausweis steht die digitale Signatur still: Ab dem 1. Juli 2026 können E‑Rezepte, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) und EBZ‑Nachrichten nicht mehr unterschrieben werden. Auch der sichere Zugriff auf die Telematikinfrastruktur wird dann blockiert.
Jochen Gottsmann, Projektleiter für den eZahnarztausweis bei der Bundeszahnärztekammer, mahnt zur schnellen Umsetzung: Wer bisher nicht reagiert habe, solle die Korrespondenz mit dem Kartenanbieter jetzt nicht aufschieben.
Kurzfristig handeln sichert die Praxisfähigkeit: Prüfen Sie Ihre Karte, reagieren Sie auf die Anbieter‑Mails und planen Sie Austausch und Aktivierung rechtzeitig ein – nur so bleiben digitale Signaturen und Zugänge in Ihrer Praxis gewährleistet.












