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Die Deutsche Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde (DGK) fordert, dass Zahnärzte und spezialisierte Mitarbeiter häufiger Hausbesuche bei Kindern mit hohem Kariesrisiko übernehmen. Auf der Jahrestagung in Dresden betonten Experten, dass nur so fortgeschrittene Schäden und aufwendige Behandlungen unter Narkose besser zu vermeiden seien.
Ausweitung der Prävention: Hausbesuche statt Wartelisten
DGK-Präsident Ulrich Schiffner aus Hamburg machte klar, dass bisherige regionale Pilotprojekte nicht ausreichen: Es brauche bundesweit geregelte Strukturen, um benachteiligte Kinder frühzeitig zu erreichen. Ziel sei, Prophylaxe direkt in Familien mit erhöhtem Risiko zu verankern – in Kooperation mit Jugend- und Sozialämtern.
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Die Daten, die Schiffner vorlegte, zeigen die Dringlichkeit: In einigen Regionen zählen bis zu 15 Prozent der Kinder bis sechs Jahre zur Risikogruppe; betroffene Kinder haben im Mittel mehrere erkrankte Zähne. Besonders betroffen sind Familien mit geringem Einkommen, so die Analyse der DGK.
Folgen: Operationsbedarf und Engpässe bei Narkosen
Ein weiterer Punkt auf der Tagungsagenda war die Behandlung umfangreicher Kariesbefunde, die oft nur noch unter Vollnarkose möglich ist. DGK-Vize Sabine Bertzbach wies darauf hin, dass die Versorgung dadurch teurer und organisatorisch anspruchsvoller wird – zusätzlich erschwert durch eine zunehmend angespannte Vergütungssituation für Anästhesistinnen und Anästhesisten.

Weniger verfügbare Narkosekapazitäten können Wartezeiten verlängern und damit das Risiko weiterer Komplikationen erhöhen. Für betroffene Familien bedeutet das oft zusätzliche Belastungen: Transport, Präsenztermine und psychische Stressfaktoren sind die Folge.
Zahnärztinnen und Zahnärzte als Frühwarnsystem für Kindeswohl
Die DGK sieht Kinderzahnärzte nicht nur in der Rolle von Behandlern, sondern auch als wichtige Beobachter für mögliche Hinweise auf Vernachlässigung oder Missbrauch. Nach Angaben der Experten treten rund 60 Prozent der bei Misshandlungen dokumentierten Verletzungen im Kopf- und Halsbereich auf, weshalb zahnärztliche Fachkräfte entsprechend geschult werden sollen.
Die Dresdner Rechtsmedizinerin Christine Erfurt kündigte an, Kolleginnen und Kollegen juristisch zu schulen: Bei Verdacht auf Misshandlung oder Vernachlässigung könne in Deutschland das Jugendamt auch gegen den Willen der Eltern informiert werden, und zwar bis zu einem Alter von 14 Jahren.
- Was die DGK vorschlägt: systematische Hausbesuche in Zusammenarbeit mit Jugend- und Sozialämtern.
- Warum es wichtig ist: frühe Intervention reduziert die Zahl schwerer Kariesfälle und damit notwendige Narkoseeingriffe.
- Herausforderungen: Finanzierung, personelle Kapazitäten und begrenzte Narkoseversorgung.
- Weiteres Thema: Fortbildungen zu Kindeswohlgefährdung für Zahnärzte inklusive juristischer Praxis.
Die Forderungen der Fachgesellschaft zielen auf eine langfristige, gesamtgesellschaftliche Antwort: Ohne koordinierte Präventionsangebote in sozial belasteten Familien werde sich die Belastung durch Karies nicht nachhaltig verringern lassen, so die Schlussfolgerung der Tagungsteilnehmer.











