Zusammenfassung zeigen Zusammenfassung verbergen
Die S3-Leitlinie zur Versorgung mit Zahnimplantaten bei Patientinnen und Patienten, die mit Antiresorptiva behandelt werden, wurde überarbeitet und nennt jetzt konkrete Handlungsspielräume für die Praxis. Vor dem Hintergrund einer alternden Bevölkerung und steigender Behandlungszahlen mit Medikamenten wie Bisphosphonaten und Denosumab erklärt die Aktualisierung, wie Zahnmediziner Risiken einschätzen und Eingriffe sicherer planen können.
Wer hat die Leitlinie erstellt?
Die Überarbeitung erfolgte unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Implantologie (DGI) in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK). Koordiniert wurde das Projekt von Prof. Dr. Dr. Knut A. Grötz (Wiesbaden); zu den federführenden Autoren zählt Prof. Dr. Dr. Christian Walter (Mainz). Insgesamt wirkten Vertreterinnen und Vertreter aus rund 18 Fachgesellschaften, Verbänden und Patientenorganisationen mit.
Praxisfinanzen: ohne klare Kennzahlen steht jede Praxis auf wackeligen Beinen
Brustkrebssterblichkeit sinkt in Europa: Mammografie erhöht Überlebenschancen
Warum das Thema jetzt relevant ist
Medikamente zur Hemmung des Knochenabbaus werden häufiger verordnet – etwa bei Osteoporose, beim Multiplen Myelom oder zur Behandlung von Knochenmetastasen bei Brust‑ und Prostatakarzinomen. Mit der höheren Patientenzahl wächst auch die Zahl von Fällen, in denen eine seltene, aber ernsthafte Komplikation auftreten kann: die antiresorptiva‑assoziierte Kiefernekrose.
Risiko: selten, aber folgenschwer
Die Kiefernekrose ist insgesamt ungewöhnlich, entsteht jedoch meist nach lokalen Auslösern in der Mundhöhle. Dazu zählen entzündete Zähne, Druckstellen durch Prothesen oder chirurgische Eingriffe wie Zahnextraktionen. Auch implantologische Operationen können – als Folge des chirurgischen Traumas – in Einzelfällen ein Auslöser sein.
Gleichzeitig können implantatgetragene Versorgungen negative Faktoren wie schlecht sitzende Prothesen eliminieren und so das Entstehungsrisiko vermindern. Entscheidend ist daher eine patientenbezogene Abwägung vor jedem Eingriff.
Was die Leitlinie praktisch empfiehlt
Die Experten fassen ihre Ergebnisse in sieben Statements und 14 Empfehlungen zusammen; davon sind zehn konsensbasiert, vier evidenzbasiert. Ziel ist ein klarer, sicherer Behandlungsrahmen für implantologisch tätige Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie chirurgisch tätige Kolleginnen und Kollegen – aber auch für Hauszahnärzte, die beraten und überweisen.
- Individuelle Risikoabschätzung: Systemische und lokale Einflussgrößen müssen erfasst werden – darunter Art und Dauer der Antiresorptiva, Begleittherapien (z. B. Chemotherapie, Immuntherapie, Antiangiogenese‑Medikation) sowie patientenspezifische Faktoren wie Wundheilung, allgemeiner Gesundheitszustand, Mundhygiene und Compliance.
- Infektherde konsequent sanieren: Vor Implantation sollen Zahnherde und Entzündungsherde beseitigt werden; Heilungsverläufe nach Extraktionen fließen in die Beurteilung mit ein.
- Augmentationen kritisch prüfen: Umfangreiche Knochenaufbauten erhöhen das Komplikationsrisiko und sollten möglichst vermieden oder sehr restriktiv indiziert werden.
- Perioperative Antibiotikaprophylaxe: Eine systemische Antibiotikaprophylaxe im perioperativen Zeitraum wird evidenzbasiert mit hohem Empfehlungsgrad empfohlen.
- Kein verlässlicher Nutzen für „Drug Holiday“: Ein zeitweiliges Absetzen der Antiresorptiva vor Eingriffen ist wissenschaftlich nicht ausreichend belegt.
- Keine Routinemessung von ß‑CTX: Marker des Knochenabbaus wie ß‑CTX liefern laut aktueller Datenlage keine verlässliche Grundlage für die individuelle Risikobewertung; diese Empfehlung wurde zur starken Empfehlung hochgestuft.
- Risikoadaptierte Nachsorge: Nach implantologischer Versorgung sind engmaschige, an das Risiko angepasste Recall‑Intervalle vorgesehen, um entzündliche Komplikationen früh zu erkennen. Auch diese Maßnahme erhielt eine starke Empfehlung.
Prothetik und Langzeitbetreuung
Die Leitlinie betont die Bedeutung einer prothetischen Planung, die die Belastung von Weichgewebe und Kiefer reduziert. Wo sinnvoll, kann eine Pfeilervermehrung zur Verbesserung der Prognose ähnlich beurteilt werden wie bei Patientinnen und Patienten ohne Antiresorptivatherapie. Mindestens ebenso wichtig sind strikte Mundhygiene und die Bereitschaft zur langfristigen Nachsorge durch die Betroffenen.
Patientinnen und Patienten sollen vor einem geplanten Implantat umfassend über ihr individuelles Risiko einer Kiefernekrose, die Notwendigkeit geplanter Nachsorgetermine und mögliche Kosten informiert werden. Die Kurzzeitergebnisse von Implantaten unter Antiresorptiva unterscheiden sich in vielen Fällen nicht wesentlich von denen bei nicht medikamentös behandelten Personen; die Entscheidung bleibt jedoch ein Einzelfall.
Praktisches Werkzeug: der DGI‑Laufzettel
Als Hilfsmittel für die präimplantologische Diagnostik steht der sogenannte DGI‑Laufzettel zur Verfügung. Er soll die Risikoabschätzung und die Indikationsfindung für Implantate bei Patientinnen und Patienten mit Bisphosphonat‑ oder Denosumab‑Therapie strukturieren und dokumentieren.
Was bleibt zu beachten
Die Leitlinie liefert klare Grundsätze, ersetzt aber nicht die klinische Einzelfallentscheidung. Wo Unsicherheit besteht, ist interdisziplinäre Abstimmung – etwa mit Onkologen oder Hausärzten – empfohlen. Für die Praxis bedeutet das: sorgfältige Anamnese, strenge Indikationsprüfung und eine engmaschige Nachbetreuung.
Die S3‑Leitlinie (AWMF‑Registernummer 083‑026) wurde von Prof. Dr. Dr. Knut A. Grötz und Prof. Dr. Dr. Bilal Al‑Nawas mitverantwortet und ist bis März 2031 gültig.












