Zahntechnische Labore vor Existenzrisiko: VDZI fordert schnelle Hilfe

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Mit dem Kabinettsbeschluss zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) im Juli hat die Bundesregierung den nächsten Schritt zur Vernetzung des Gesundheitswesens beschlossen. Für zahntechnische Labore bringt das Paket konkrete Anforderungen: Wer im digitalen Austausch mit Praxen bleiben will, braucht bald die richtigen technischen und rechtlichen Voraussetzungen.

Der Zentralverband der Zahntechniker-Innungen (VDZI) sieht in dem Beschluss vor allem zwei Punkte als relevant: die Stärkung sicherer elektronischer Kommunikation und die verbindliche Nutzung eines einheitlichen Austauschstandards innerhalb der Telematikinfrastruktur.

Was genau ändert sich für die Praxis?

Der Gesetzentwurf schreibt vor, dass alle an die Telematikinfrastruktur angeschlossenen Leistungserbringer künftig das System KIM (Kommunikation im Medizinwesen) als sicheres Übermittlungsverfahren für medizinische, pflegerische und administrative Nachrichten verwenden sollen. Damit rückt die TI noch stärker in die Rolle des zentralen Kommunikationsnetzes im Gesundheitswesen.

Digitaler Datenaustausch zwischen Zahnarztpraxis und zahntechnischem Labor über sichere Kommunikationskanäle
Sichere digitale Kommunikation ist künftig über die Telematikinfrastruktur Standard.

Für Zahnärzte ist diese Entwicklung weitgehend Routine: Fast alle Praxen nutzen bereits Anwendungen der TI. Für Dentallabore jedoch entsteht dadurch ein erhöhter Anpassungsbedarf, weil der digitale Datenaustausch zwischen Praxis und Labor künftig verstärkt über die TI laufen wird.

Eine praktische Hürde: der elektronische Berufs­ausweis

Damit zahntechnische Betriebe in der TI kommunizieren können, ist unter anderem der elektronische Berufs­ausweis (eBA) nötig. Der VDZI drängt darauf, dass die zuständigen Handwerkskammern die Ausgabe dieser Ausweise schnell ermöglichen, damit Labore nicht vom digitalen Austausch ausgeschlossen werden.

Elektronischer Berufsausweis als digitale Zugangsberechtigungsdatei für Gesundheitsfachleute
Der eBA ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Telematikinfrastruktur.

VDZI-Präsident Dominik Kruchen betont, dass technische Anbindung allein nicht reicht: «Die infrastrukturellen Voraussetzungen müssen mit organisatorischer Auslieferung von Zugangsberechtigungen wie dem eBA einhergehen.»

  • Für Dentallabore: Technische TI-Anbindung und eBA werden zur Voraussetzung für die digitale Zusammenarbeit mit Praxen.
  • Für Zahnarztpraxen: Die Umstellung auf KIM standardisiert Kommunikation und erhöht Datensicherheit.
  • Für Patientinnen und Patienten: Bessere Vernetzung kann Behandlungsabläufe beschleunigen, ohne automatisch neue Therapieoptionen zu erzwingen.
  • Für Handwerkskammern: Zeitnahe Ausgabe des eBA ist entscheidend, damit Betriebe nicht abgekoppelt werden.

Warum das jetzt wichtig ist

Die Entscheidung des Kabinetts ist kein reiner Verwaltungsschritt: Sie definiert, wie Gesundheitsdaten künftig sicher zwischen den Akteuren fließen. Für Betriebe, die bislang auf analoge Wege gesetzt haben, bedeutet das konkreten Handlungsdruck — technisch wie organisatorisch.

Gleichzeitig ist die Maßnahme ein Schritt zur Standardisierung, der langfristig den Austausch vereinfachen und Sicherheitsrisiken verringern kann. Ob und wie schnell diese Vorteile tatsächlich ankommen, hängt wesentlich von der Umsetzung durch die verantwortlichen Stellen ab.

Der VDZI fordert deshalb eine koordinierte Umsetzung: schnelle Ausgabe des eBA, klare technische Vorgaben für Labore und pragmatische Übergangsregelungen, damit Praxen und Labore den Wechsel ohne Betriebsstörungen vollziehen können.

Für betroffene Betriebe lohnt es sich, jetzt zu prüfen, ob die technische Infrastruktur vorhanden ist, welche Schritte zur Beantragung des eBA nötig sind und wie Arbeitsabläufe auf KIM umgestellt werden können. Wer sich frühzeitig vorbereitet, wird künftig weniger Betriebsunterbrechungen und einen reibungsloseren Datenaustausch erleben.

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