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Ein Streit um hohe Verluste eines Versorgungswerks für Berliner Zahnärzte führt zu einer juristischen Hängepartie: Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) verlangt von seinem früheren Direktor Millionen, doch Gerichte streiten über die Zuständigkeit. Für die rund 11.000 Mitgliedern der Versorgungseinrichtung könnte das Ergebnis direkte Folgen für die Altersversorgung haben.
Verfahren stockt wegen Zuständigkeitsfrage
Ein für Freitag angesetzter Gütertermin vor dem Arbeitsgericht Berlin entfiel: Das VZB hat beantragt, die Schadenersatzklage an das Landgericht Berlin II zu verweisen. Nach Angaben des Gerichts sollen die Beteiligten bis zum Monatsende schriftlich Stellung nehmen.
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Die zuständige Kammer werde anschließend ohne mündliche Verhandlung über die Zuständigkeit entscheiden, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Damit bleibt offen, ob das Verfahren im arbeitsgerichtlichen oder zivilgerichtlichen Verfahren weitergeht — eine Entscheidung, die den Fortgang der Klage maßgeblich bestimmt.
Wann ist welches Gericht zuständig?
Grundsätzlich entscheiden Arbeitsgerichte über Ansprüche, die unmittelbar aus einem Arbeitsverhältnis entstehen — etwa Pflichtenverletzungen im Rahmen der Tätigkeit. Geht es dagegen um Forderungen, die außerhalb dieses Zusammenhangs stehen, sind Zivilgerichte zuständig. Die richtige Einordnung ist in diesem Fall umstritten und hat unmittelbaren Einfluss auf Verfahrensrecht und Prozessstrategie.
Forderung in Millionenhöhe, Rechtsstand unklar
Das Versorgungswerk erhebt eine Forderung von rund 50 Millionen Euro gegen den ehemaligen Direktor und begründet das mit einem mutmaßlichen Missbrauch seiner Position zu Eigeninteressen und erheblichem finanziellen Schaden für die Organisation.
Zuvor hatte das Arbeitsgericht die Kündigung des Managers für zulässig erklärt; dieses Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig. Beide Seiten haben Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin‑Brandenburg eingelegt. Ob und wann dort verhandelt wird, steht derzeit noch nicht fest.
Parallel laufende Ermittlungen und weitere Klagen
Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft prüft nach Angaben der Justiz einen Anfangsverdacht wegen Bestechlichkeit beziehungsweise Bestechung. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss gilt die Unschuldsvermutung.
Parallel hat das VZB eine umfangreiche zivilrechtliche Klage beim Landgericht Berlin eingereicht: Die Akte umfasst mehr als 2.000 Seiten und richtet sich gegen mehrere ehemalige Führungskräfte, das Land Berlin, einen Wirtschaftsprüfer sowie eine Bank. In den Dokumenten ist von Verlusten in sehr hoher Größenordnung die Rede, die potenziell die Altersversorgung vieler Mitglieder bedrohen.
- Beklagter: Ehemaliger Direktor des VZB.
- Forderung: Ca. 50 Millionen Euro Schadenersatz.
- Gerichtslage: Zuständigkeitsstreit zwischen Arbeitsgericht und Landgericht Berlin II.
- Strafverfahren: Prüfung durch die Generalstaatsanwaltschaft wegen Korruptionsverdacht.
- Weitere Klage: Über 2.000 Seiten zivilrechtliche Klage gegen zwölf Parteien; mögliche Auswirkungen auf rund 11.000 Versorgungsberechtigte.
Was folgt nun? Kurzfristig entscheidet die Kammer über die Zuständigkeitsfrage auf Basis der schriftlichen Eingaben. Sollte die Sache an das Landgericht überwiesen werden, ändert sich das Verfahrensbild: Dort können umfangreiche zivilrechtliche Auseinandersetzungen, Beweisaufnahmen und längere Verfahrenszeiten zu erwarten sein. Parallel dazu können strafrechtliche Ermittlungen den Fall zusätzlich verzögern.
Für Mitglieder des Versorgungswerks heißt das: Erhebliche Unsicherheit bleibt bestehen, bis die Gerichte klare Entscheidungen treffen. Finanzielle Auswirkungen auf laufende Beiträge oder Rentenzahlungen sind bislang nicht rechtskräftig festgestellt, wohl aber ein Risiko, das viele Betroffene aufmerksam verfolgen dürften.












