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Die Bundesregierung hat auf die Stellungnahme des Bundesrats zum geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz reagiert und hält am geplanten Regelwerk zur zahnmedizinischen Versorgung fest. Entscheidender Streitpunkt bleibt der sogenannte Fachzahnarztvorbehalt in der Kieferorthopädie – und damit die Frage, wer kieferorthopädische Leistungen für die gesetzliche Krankenversicherung abrechnen darf.
In ihrer Gegenäußerung betont die Regierung, dass eine bestimmte Qualifikation notwendig sei, um eine einheitliche Behandlungsqualität und eine zweckmäßige Verwendung von Versichertengeldern sicherzustellen. Zugleich kündigt sie Prüfungen an, ob andere Qualifikationen gleichwertig anerkannt und Übergangsfristen verlängert werden können.
Was die Regierung konkret plant
Die Bundesregierung sieht die Qualifikationsregelung als Instrument, um Leistungsausgaben zu steuern und Qualitätsstandards zu sichern. In der Gegenäußerung nennt sie außerdem die Möglichkeit,
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- weitere, gleichwertige Fortbildungsabschlüsse zu prüfen,
- regional drohende Versorgungsengpässe in die Bewertung einzubeziehen,
- und eine Ausweitung der bestehenden Übergangsregelungen zu prüfen.
Parallel erklärt die Regierung, an der geplanten Absenkung der **Festzuschüsse** festhalten zu wollen — ein Punkt, der aufseiten der Zahnärzteschaft und der Länder auf Widerstand stößt.
Parodontitis-Therapie: Ausnahme nur für besonders gefährdete Gruppen
Ein weiteres Konfliktfeld betrifft die Finanzierung der Parodontitisbehandlung. Das Gesetzentwurf sieht Ausnahmen von Budgetgrenzen vor allem für besonders gefährdete Personengruppen vor. Der Bundesrat hatte gefordert, die Ausnahmeregelung auf alle gesetzlich Versicherten auszudehnen, um langfristige Folgekosten für die GKV zu vermeiden.
Die Bundesregierung lehnt eine solche Ausweitung ab. Begründet wird das mit dem Ziel, das vorgesehene Einsparvolumen nicht zu gefährden; als privilegierte Gruppen nennt sie Menschen mit Pflegebedarf und Menschen mit Behinderungen, die nach Ansicht der Regierung häufiger schwere Verläufe entwickeln.
Rechtliche Einwände und Termine
Am 16. Juni wurde ein Gutachten im Auftrag der Bundeszahnärztekammer veröffentlicht, das den Fachzahnarztvorbehalt verfassungsrechtlich infrage stellt. Die Bundesregierung reagierte darauf mit der oben skizzierten Sachargumentation zur Sicherung von Qualität und Budgetzielen.
Die Entscheidung im Bundestag ist terminiert: Die zweite und dritte Lesung des Gesetzes sind für den 10. Juli geplant — dem Freitag vor der Sommerpause. Bis dahin dürften weitere Stellungnahmen und mögliche Änderungen erörtert werden.
Warum das für Patienten und Praxen wichtig ist
Die Auseinandersetzung hat konkrete Folgen:
- Für Patientinnen und Patienten: Wer künftig kieferorthopädisch behandelt werden darf, beeinflusst Zugänglichkeit, Wartezeiten und möglicherweise die Behandlungsqualität.
- Für Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte: Der Fachzahnarztvorbehalt regelt, welche Abschlüsse und Qualifikationen Abrechnungsmöglichkeiten mit der GKV eröffnen — mögliche Anerkennungen weiterer Qualifikationen könnten bestehende Praxisabläufe verändern.
- Für die GKV: Begrenzte Ausnahmen bei der Parodontitistherapie und reduzierte Festzuschüsse zielen auf Einsparungen, bergen aber das Risiko späterer Mehrkosten, wenn Prävention und Therapie ausbleiben.
Die Debatte vereint rechtliche, fachliche und finanzielle Aspekte. Ob die Bundesregierung ihren Kurs bis zur endgültigen Verabschiedung im Juli durchhält oder Zugeständnisse macht, bleibt abzuwarten — vor allem vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlichen Gutachtens und der regionalen Versorgungsfragen.












