Förderung digitaler Praxissoftware läuft aus: Praxen müssen jetzt handeln

Zahnärztliche Praxen können jetzt Zuschüsse für den Umstieg auf cloudbasierte Arbeitsabläufe beantragen: Die ARZ Haan AG hat einen Fördertopf in Höhe von 500.000 Euro bereitgestellt, damit Praxen die teemer-Software einführen und Verwaltungsprozesse digitalisieren. Wichtig für Praxisinhaberinnen und -inhaber: die Aktion läuft bis spätestens 30.06.2026 – oder solange Mittel verfügbar sind.

Die Unterstützung richtet sich vor allem an kleinere Einrichtungen und Praxen in Regionen mit eingeschränkter Versorgung. Ziel ist, administrative Abläufe zu straffen, Teamkommunikation zu verbessern und langfristig Personalressourcen zu entlasten. Für viele Praxen bedeutet das nicht nur technisch-modernere Systeme, sondern auch mehr Übersicht im Tagesgeschäft.

Wesentliche Details zur Förderung

Die Förderung deckt einen Teil der einmaligen Kosten für die Einführung der teemer-Cloudlösung. Die Höhe des Zuschusses hängt von Praxisgröße, Standort und Versorgungsgrad ab; in der Praxis reicht die Spanne von niedrigeren bis höheren Beträgen.

Element Angaben
Gesamtvolumen 500.000 Euro
Fördersumme pro Praxis 2.000 – 4.500 Euro (je nach Größe/Standort)
Bewerbungsfrist Spätestens 30.06.2026 oder bis Ausschöpfung der Mittel
Auskunft nach Antrag Schriftliche Rückmeldung innerhalb von zwei Werktagen
Reservierung bei Bewilligung Bewilligter Betrag bleibt vier Wochen reserviert
Auszahlung Förderbetrag wird mit dem Go‑Live ausgezahlt
Priorität Besonders kleine Praxen und unterversorgte Regionen

Der Ablauf ist bewusst einfach gehalten: Interessierte Praxen reichen eine Online-Anfrage ein und erhalten binnen kurzer Zeit die Entscheidung. Wird die Förderung bestätigt, reduziert sie die einmalige Investition für die Einführung von teemer und wird erst nach erfolgreichem Systemstart ausgezahlt.

Für Praxisleiterinnen und -leiter hat das Programm zwei unmittelbare Effekte: eine finanzielle Entlastung bei der Systemumstellung und einen niedrigeren Einstiegshürden in digitalisierte Praxisabläufe. Angesichts zunehmender Anforderungen an Dokumentation und Teamkoordination kann das eine strategische Entscheidung für die Praxiszukunft sein.

  • Schnelligkeit: Kurze Bearbeitungszeit der Anträge reduziert Planungsunsicherheit.
  • Planbarkeit: Reservierungsfrist von vier Wochen schafft Handlungsspielraum.
  • Gezielte Hilfe: Unterstützung kommt vor allem dort an, wo Investitionen besonders schwer fallen.

Praktische Hinweise: Wer die Förderung nutzen möchte, sollte frühzeitig prüfen, wie die Einführung der Cloud-Software in die Praxisorganisation passt, welche Datenmigration nötig ist und welche Mitarbeiterschulungen anstehen. Die Förderzusage allein ersetzt nicht die Projektplanung, sie kann sie jedoch deutlich erleichtern.

Weitere Informationen und die Förderanfrage finden Interessierte online unter: teemer.de/foerdertopf.

Quelle: teemer / ARZ Haan AG

Geben Sie Ihr Feedback

★★★★★

Seien Sie der Erste, der dieser Beitrag bewertet
oder hinterlassen Sie eine detaillierte Bewertung



Chance Praxis ist ein unabhängiges Medium. Unterstützen Sie uns, indem Sie uns zu Ihren Google News Favoriten hinzufügen:

Kommentar posten

Kommentar veröffentlichen