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GOZ neu 2012 – Chancen und Risiken

Dr. Angelika Brandl-Naceta-Susic [1]

Dr. Angelika Brandl-Naceta-Susic

„Mit vorausschauender Planung lohnt es sich auch in schwierigen Zeiten, eine eigene Praxis zu gründen!“

Durch die seit dem 1. Januar 2012 in Kraft getretene neue GOZ 2012 hat es sicher keine zufriedenstellende Anpassung an die seit 1988 real stattgefundene inflationsbedingte Kostensteigerung von 69 Prozent gegeben. Die 6-prozentige Volumenausweitung entstand durch die Einführung neu beschriebener Positionen im Leistungskatalog der GOZ. Definitiv ist es jedoch zu keiner Dynamisierung oder Indexierung gekommen. Im Ergebnis ist weiterhin mit einem Honorarstillstand in den nächsten Jahren zu rechnen.

Eine Berücksichtigung der innovativen wissenschaftlichen Zahnheilkunde hat nicht stattgefunden. Die mehrflächigen SDA-Restaurationen sind aus der analogen Liquidation entfernt und extrem unterbewertet worden. In der Implantologie werden viele aufwendige implantologische Leistungen nach dem Ziel-Leistungsprinzip subsummiert. Eine Aufwertung hat es im Bereich Zahnersatz gegeben. Kronen, Brücken und Teleskopkronen sind im Vergleich zur alten GOZ 88 besser gestellt worden. Allerdings wird es nach Paragraf 5 (Bemessung der Gebühren) schwierig, hier Steigerungssätze zu begründen. Viele bereits niedergelassenen Kollegen fühlen sich durch die Neuerungen eher belastet als ihren Leistungen entsprechend honoriert.

Junge Zahnmediziner fragen sich, ob es sinnvoll und für die Zukunft zielführend sein kann, sich in dieser wirtschaftlich schwierigen Zeit in eigener Praxis als Freiberufler niederzulassen. Eine Neugründung bedeutet schließlich auch immer eine immense finanzielle Investition im sechsstelligen Bereich mit einer entsprechenden langfristigen Darlehensbindung. Die Bereitschaft zur Realisierung solcher wirtschaftlichen Bindungen muss gekoppelt sein an die in Aussicht gestellte faire leistungsbezogene Honorierung unter Berücksichtigung der betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen. An dieser Stelle lohnt die Betrachtung der Chancen für junge Zahnärzte.

Mehr als in früheren Jahren ist es unverzichtbar, sich fach- und sachkundige Berater zur Seite zu stellen, um vom ersten Gedanken an die Niederlassung bis zur Umsetzung der Praxisgründung zielorientiert entscheiden und handeln zu können.

Der frisch approbierte Zahnmediziner hat in der Regel keine ausreichenden betriebswirtschaftlichen oder juristischen Kenntnisse, um im heutigen Gesundheitsmarkt ohne Beratung die richtigen Entscheidungen treffen zu können. Standort- und Marktanalysen sowie Marketingstrategien zur Patientengewinnung und -bindung sind ebenso zu beachten wie betriebswirtschaftliche Grundlagen und Planungen.

Es gibt viele seriöse Spezialisten, welche in Kooperation mit berufspolitischen Verbänden niederlassungsbereiten Zahnärzten ihre Beratung und Unterstützung anbieten. Kammern und KZVen beraten und informieren die jungen Kollegen ebenfalls. So kann die Entscheidung, wohin der berufliche Weg führen soll, sicherer getroffen werden.

Den Generalisten unter den Zahnärzten wird es weiterhin geben. Allerdings werden von den jungen Kollegen immer häufiger fachliche Spezialisierungen mit Festlegung von Tätigkeitsschwerpunkten mit hierfür erforderlichen langfristigen Fort- und Weiterbildungen angestrebt, um gewisse Alleinstellungsmerkmale am Praxisstandort zu realisieren. Hierdurch soll das Interesse von potenziellen Patienten geweckt und deren Bindung erreicht werden. Der Praxisinhaber bewirkt durch diese Spezialisierung eine Sonderstellung, wodurch er sich von den Kollegen abheben und Aufmerksamkeit auf seine besonderen Praxisleistungen richten kann.

Bei der Niederlassung ist zu berücksichtigen, dass der avisierte Standort konkrete Grundvoraussetzungen erfüllen muss, um wirtschaftlichen Erfolg zu sichern. Hilfestellung kann ein auf Zahnmediziner spezialisierter Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer geben, dem der Gesundheits-Markt durch erfolgte Analysen und deren Bewertungen ausreichend bekannt ist. Sind alle Parameter bestimmt und entsprechen den Vorstellungen des Zahnarztes, auch in Bezug auf dessen gewählte Spezialisierung, so ist eine ausreichende Klientel an behandlungswilligen und -bedürftigen Patienten zu erwarten. Allerdings sollte sorgsam abgewogen werden, ob die Wünsche und Vorstellungen den gegebenen Realitäten entsprechen.

Hat sich beispielsweise der niederlassungswillige Zahnarzt auf die Implantologie als Tätigkeitsschwerpunkt festgelegt, verspricht diese Entscheidung nur wirtschaftlichen Erfolg, wenn im nahen Umfeld nicht ebensolche Spezialisten zu finden sind. Andernfalls sollte ein anderer Praxisstandort gewählt werden oder eine Neuorientierung in Bezug auf den Tätigkeitsschwerpunkt stattfinden.

In der gegründeten Praxis wird der Zahnarzt seine persönliche Zufriedenheit nur dann erlangen und erhalten, wenn seine hochqualifizierte zahnmedizinische Leistung adäquat honoriert wird. Die Grundlage für die Honorierung bildet einerseits die Gebührenordnung für Zahnärzte, andererseits müssen auch die Praxiskosten sowie ein erforderlicher Praxisgewinn bei der Kalkulation berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass der Zahnarzt unternehmerisch denken und kalkulieren muss.

Tipp: Nutzen Sie dafür den Kalkulator der ZA – Zahnärztliche Abrechnungsgenossenschaft eG, den Sie als Mitglied oder Kunde kostenlos erhalten. Der Erwerb für Nichtmitglieder dieses digitalen Kalkulators ist zum günstigen Preis möglich. Kontakt: info@za-eg.de.

Welche positiven Bereiche haben nun in der GOZ 2012 Berücksichtigung gefunden, um dem Zahnarzt eine wirtschaftlich zufriedenstellende Honorierung seiner Leistung zu gestatten? Eine Gebührenvereinbarung nach Paragraf 2 ist weiterhin möglich, und die Analogberechnung ist nicht an das Inkrafttreten der GOZ 2012 geknüpft.

So können über das medizinisch notwendige Maß hinausgehende Leistungen und besondere Wünsche der Patienten über rechtssichere Vereinbarungen zwischen Patient und Zahnarzt vertraglich geregelt werden. Dadurch ergibt sich für den Patienten die Entscheidungsfreiheit in der Wahl von innovativen zahnmedizinischen Leistungen oder Leistungen besonderer Qualität außerhalb der Bindung von Verordnungen. Dies bedeutet zudem die leistungsbezogene und betriebswirtschaftlich kalkulierte Honorierung von Verlangens-Leistungen.

Fazit: Für einen betriebswirtschaftlich und fachlich gut aufgestellten Zahnarzt, der sich sowohl als Zahnmediziner als auch als Unternehmer versteht und sich im Leistungsangebot an der Marktsituation orientiert, bieten sich nach wie vor gute Chancen, berufliche, wirtschaftliche und persönliche Zufriedenheit zu erlangen.

Dr. Angelika Brandl-Naceta-Susic, Düsseldorf

Zu unserer Autorin:
Dr. med. dent. Angelika Brandl-Naceta-Susic ist seit 1996 niedergelassene Zahnärztin in Düsseldorf mit Tätigkeitsschwerpunkten Hypnose-, Phobie-Therapie, Störfelddiagnostik. Sie ist Vorstandsmitglied diverser zahnärztlicher und berufspolitischer Verbände: ZZN, FVDZ, SDZ, DZV. Von 1997 bis 2010 war sie als Obfrau der ZÄK NR, Bezirksstelle Düsseldorf, tätig. Sie ist stellvertretende Bezirksstellenvorsitzende der ZÄK NR Bezirksstelle Düsseldorf; Gründerin (1998) und Präsidentin von „Zahnärztinnen in Kontakt“ – Deutsches Forum für Zahnärztinnen; Gutachterin für ZE – KZV NR; Mitglied des Prüfungsausschusses Wirtschaftlichkeitsprüfung Düsseldorf – KZV NR, Berufsschuldozentin, Referentin und Autorin. Forschungsprojekte: Prof. Birkmeyer, Wien und Prof. Fritz Popp, Neuss.