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Zahnärzte und Ärzte dürfen...

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Das Risiko managen...

 

Peter Wittmann, Leiter des Geschäftsfelds Wirtschaftsberatung bei der Deutschen Ärzteversicherung.

Das Risiko managen – die private Vorsorge und die Versicherungen für den Praxisgründer und seine Praxis
Sicherheit für den Chef und die Praxis

Die Idee steht am Anfang: Die eigene Praxis! Dann wird gerechnet und schließlich entschieden: Der Start in die Selbstständigkeit ist beschlossen. Selbstständig als Zahnarzt. Ob es sich lohnt, ob die eigene Praxis die richtige Entscheidung war, hängt dann allerdings von vielen Faktoren ab, nicht nur vom eigenen Können. Denn: Risiken sind die Wegbegleiter des Praxisgründers, und diese gilt es zu erkennen und zu begrenzen. Ungeschützt kann alles auf dem Spiel stehen: Die Praxis wie die persönliche Lebensplanung.

Im Folgenden ist über verschiedene Versicherungen zu sprechen, die einem Praxisinhaber zur Verfügung stehen, sich gegen Risiken zu schützen. Eines aber vorab: Die individuelle Beratung durch einen kompetenten Repräsentanten einer Versicherung, die sich idealerweise auf den Heilberufesektor spezialisiert hat, können diese „Hinweise„ nicht ersetzten – zu individuell sind die Anforderungen und Ansprüche eines jeden Zahnarztes.

Von tragbaren und existentiellen Risiken
Abgesehen von den Risiken, deren Absicherung gesetzlich beziehungsweise nach der Berufsordnung der Zahnärztekammern vorgeschrieben ist, können unter Kosten-/Nutzen-Erwägungen zunächst zwei Unterteilungen getroffen werden:
• Ein Risiko kann als tragbar beurteilt werden, das heißt, im Schadenfall kann der finanzielle Schaden aus der eigenen Kasse bezahlt werden, oder
• die Belastung kann im Schadenfall so hoch sein, dass der finanzielle Ruin unausweichlich ist und das Risiko daher durch Versicherungen abzusichern ist.

Erster Gefahrenschwerpunkt: die Absicherung des Praxisdarlehens
Hier gibt es keine Überlegung hinsichtlich der Risikolage. Eine Bank muss bei einer Kreditvergabe Sicherheiten verlangen. Der Praxisgründer wird mit einem Existenzgründungs- und Finanzierungskonzept vorsprechen und überzeugen müssen.

Die richtige Finanzierungsstrategie will wohlüberlegt sein, denn schließlich muss der junge Zahnarzt in der Regel ein beträchtliches Darlehen aufnehmen. Eine nach wie vor finanziell attraktive Möglichkeit ist, das Darlehen über eine Versicherung zu tilgen. Das Prinzip ist einfach: Die Tilgung des Bankdarlehens erfolgt zu einem festgelegten Zeitpunkt über die Ablaufleistung der Versicherung oder einen Rückkaufswert dieser parallel abgeschlossenen Absicherung.
Die Deutsche Ärzteversicherung entwickelte ein „Praxiskonzept„, das sowohl die finanziellen und steuerlichen Komponenten als auch die Akzeptanz der Bank berücksichtigt.

Mit dem Praxiskonzept hat der Praxisgründer
• ein vorteilhaftes Finanzierungsmodell für die eigene Praxis,
• finanziellen Spielraum bei der Gestaltung der Altersvorsorge und
• hervorragende Optionen für eine zukünftige Immobilienfinanzierung.

Wie funktioniert das Konzept? Die laufende Beitragszahlung wird aufgeteilt, und zwar in eine Rentenversicherung mit Mindestgarantieleistungen und in eine Fondspolice. So wird ein Guthaben aufgebaut, das später zur einmaligen Tilgung des Praxisdarlehens am Ende der Laufzeit benötigt wird. Wird das Darlehen nicht getilgt, sondern bis zum 60. Lebensjahr des Darlehensnehmers weitergeführt, so ist der steuerliche Ertrag nur zur Hälfte zu versteuern. Und: Die Summe, die nicht zur Tilgung notwendig ist, kann für die zusätzliche Altersvorsorge und/oder zur Entschuldung einer privaten Immobilie genutzt werden.

Das Fazit: Die richtige Strategie einer Praxisfinanzierung ist entscheidend für den langfristigen Erfolg der Praxis. Eine falsche Entscheidung zu Beginn lässt sich später nur noch schwer korrigieren. Unumgänglich ist eine professionelle Beratung durch einen in dieser Materie kompetenten Experten.

Zweiter Gefahrenschwerpunkt: die Arbeitskraft des Chefs
Ohne die Arbeitskraft des Zahnarztes, ohne seine Ideen läuft nichts. Wird er berufsunfähig, sei es durch Unfall oder Krankheit, kommt kein Geld mehr in die Kasse und die Praxis muss vorübergehend oder sogar auf Dauer geschlossen werden.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) schützt vor solchen Einkommensausfällen. Und nicht umsonst verkünden Verbraucherschützer und Versicherer unisono die Wichtigkeit dieser Versicherung. Sie ist für den Praxisgründer ein „Muss".

Eine Erleichterung bedeutet für Zahnärzte immerhin die obligatorische berufsständische Absicherung über das berufsständische Versorgungswerk der Zahnärzte, von der sie im Falle einer völligen Berufsunfähigkeit eine Rente erwarten dürfen. Doch Vorsicht: Die Leistungen des Versorgungswerks sind in Höhe und Umfang nicht ausreichend, den Einkommensverlust des Zahnarztes nur annähernd zu kompensieren. Man spricht von einer Grundversorgung. Und: Die Versorgungswerke gewähren eine BU-Rente nur nach der Devise „ganz oder gar nicht". Ein bisschen Berufsunfähigkeit geht nicht. Wenn der Zahnarzt seinen Beruf ganz aufgeben muss, entspricht dies einer satzungsgemäßen Berufsunfähigkeit.
Um den damit programmierten finanziellen Belastungen aus dem Weg zu gehen, ist die private BU mit einem passenden Leistungsangebot zugeschnitten. Was leistet sie?

Der Zahnarzt kann mit einem garantierten monatlichen Ersatzeinkommen rechnen, das er nach seinem persönlichen Bedarf vereinbart. Er hat mit keinen Wartezeiten zu rechnen, sondern einen sofortigen vollen Leistungsanspruch. Vor allem aber bezieht er die volle Leistung bereits bei einer Teil-Berufsunfähigkeit ab 50 Prozent sowie im Pflegefall. Im Leistungsfall muss er auch keine weiteren Prämien mehr bezahlen, und ein vereinbarter Kapitalaufbau wird ungeschmälert fortgesetzt.
Das Fazit: Bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es nicht nur auf die zu zahlende Prämie, auf die Bedingungen an. Die Qualität steht im Vordergrund.

Private Unfallversicherung
Die Arbeitskraft des Praxisinhabers kann durch einen Unfall erheblich und sogar auf Dauer beeinträchtigt werden, sodass eine private Unfallversicherung sinnvoll ist, um die dadurch ausgelösten wirtschaftlichen Folgen abzufedern.

Die private Unfallversicherung bietet eine Vielzahl von Leistungsbausteinen. Sie gilt – anders als die gesetzliche Unfallversicherung – rund um die Uhr, also im Beruf und in der Freizeit sowie weltweit. Bleiben als Folge eines Unfalls dauerhaft gesundheitliche Schäden zurück, wird die sogenannte Invaliditätsleistung fällig. Schon ab einer festgestellten Teilinvalidität wird ein entsprechend vereinbarter Kapitalanteil bezahlt – und das schon ab einem Invaliditätsgrad von 1 Prozent.
Für Zahnärzte werden die Spezialbedingungen geboten, um wichtige zahnarztspezifische Leistungen beziehungsweise Risiken einzuschließen.

Weiterer Gefahrenschwerpunkt: der laufende Betrieb der Praxis
Neben dem wichtigsten Kapital, der Arbeitskraft, ist die Praxis die Grundlage für die Ausübung des Berufs als selbstständiger Zahnarzt. Ein zuverlässiger Praxisschutz ist die

Praxis-Ausfallversicherung, die die fortlaufenden Betriebskosten der Zahnarztpraxis ersetzt und zwar bei
• Krankheit, Unfall,
• Quarantäne,
• Feuer, Sturm, Hagel,
• Leitungswasserschäden,
• Einbruchdiebstahl, Raub.

Die Praxis-Ausfallversicherung wird bedarfsgerecht in unterschiedlichen Varianten angeboten – je nachdem, ob zum Beispiel ausschließlich die Kosten eines Praxisvertreters abgedeckt werden sollen, bis hin zu einer umfassenden Absicherung. Andererseits können auch ganz gezielt einzelne Leistungselemente ausgeschlossen werden, wenn diese schon über andere Versicherungen abgedeckt sind. Das wirkt sich natürlich beitragsmindernd aus.

Peter Wittmann, Köln
(Artikel gekürzt)

Den vollständigen Artikel mit weiteren wertvollen Tipps zum Thema "Versicherungen" lesen Sie in der Chance Praxis 3/2010.