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Young Esthetics-Preis für junge Zahnärzte

Die Deutsche Gesellschaft für Ästhetische Zahnmedizin (DGÄZ) schreibt denYoung Esthetics-Preis aus. Ausgezeichnet werden mit diesem Nachwuchspreis nachhaltige therapeutische Konzepte.

Die Förderung des Nachwuchses ist ein zentrales Anliegen der DGÄZ. Foto: Shutterstock/wavebreakmedia

Die Förderung des Nachwuchses ist ein zentrales Anliegen der DGÄZ. Foto: Shutterstock/wavebreakmedia

Dotiert ist der Preis mit 2.500 Euro. Ausgezeichnet werden mit diesem Nachwuchspreis nachhaltige therapeutische Konzepte, die Ästhetik und Funktion für eine zahnmedizinische Rehabilitation von Patientinnen und Patienten gleichwertig verbinden. Der Young Esthetics-Preis der Deutschen Gesellschaft für Ästhetische Medizin wird an junge Zahnärzte verliehen, deren  Approbation höchstens fünf Jahre zurückliegt. Ausgezeichnet werden Fälle, bei denen es nicht um vordergründige kosmetisch-schöne Lösungen geht, sondern um die Rehabilitation von Patienten, die sich an der Natur orientieren und optische mit funktionellen Aspekten verbinden.

„Es geht nicht um das schönste Gebiss“

„Es geht nicht um das schönste Gebiss“, sagt Wolfgang-M. Boer, DGÄZ-Pressesprecher und Initiator dieser Auszeichnung. „Wir bewerten vielmehr, ob eine Therapie so geplant wurde, dass sie zu einem ästhetischen, funktionsgerechten sowie nachhaltigen Ergebnis führt und mit den richtigen Schritten erreicht wurde.“

Nicht selten erfordern solche komplexen Fälle eine Kombination von Zahnerhaltung, Parodontologie, Chirurgie, gegebenenfalls sogar Kieferorthopädie, Prothetik, und Zahntechnik – ästhetische Zahnmedizin ist ein synergistisches Fachgebiet. Entsprechend beeindruckt die Komplexität der eingereichten Fälle die Juroren des Preiskomitees immer wieder, doch auch einfache, aber überzeugende Lösungen können preiswürdig sein und haben eine Chance. Ebenso können Zahntechniker, deren Gesellenprüfung nicht länger als fünf Jahre zurück liegt, Arbeiten einreichen.

Die Förderung des Nachwuchses ist ein zentrales Anliegen der DGÄZ und einer ihrer zahlreichen Beiträge zur Qualitätsförderung in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde. „Wir wollen so das Bewusstsein dafür schärfen, eine ästhetische und funktionsgerechte Systematik schon bei der Anamnese, Diagnose und Planung in Visier zu haben“, sagt Boer.

Teilnahmebedingungen für Wettbewerb

Einsendeschluss ist der 30. Februar 2017. Der Young Esthetics Preis der DGÄZ ist mit 2.500 Euro dotiert und mit einer kostenlosen Mitgliedschaft in der DGÄZ für ein Jahr verbunden. Der ausgezeichnete Fall wird auf der DGÄZ-Tagung INTERNA vorgestellt (Jahr 2017: 28./29. April/Westerburg). Bewerber müssen einen mit Fotos durchdokumentierten Fall einreichen, einschließlich der diagnostischen Unterlagen, Diagnosen sowie eine Begründung der Therapieentscheidung. Modelle sind erwünscht, aber nicht zwingend erforderlich.

Empfänger der Bewerbung ist das Büro der DGÄZ, Graf-Konrad-Straße, 56457 Westerburg. Bewerbungen sind auch möglich per eMail an info@dgaez.de [1], Stichwort: Young Esthetics.