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Vorsicht Smartphone-Abofalle – Tipps zum Weltverbrauchertag 2016

Ein Klick zu viel, und Smartphone-Nutzer sitzen in der Abo-Falle. Oft haben sie damit schon unfreiwillig ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen. Wie man sich schützen kann.

Vorsicht, Abzocke: Ein Klick zu viel, und schon hat die Abofalle zugeschlagen. Foto: Fotolia/Schlierner [1]

Vorsicht, Abzocke: Ein Klick zu viel, und schon ist die Abofalle zugeschnappt. Foto: Fotolia/Schlierner

Vor unfreiwilligen Abbuchungen können sich Telefonkunden bislang nur schützen, indem sie sich selbst aktiv bei ihrem Mobilfunkanbieter um eine Drittanbietersperre bemühen. Das sieht das Telekommunikationsgesetz seit 2012 vor.

Anlässlich des Weltverbrauchertags am 15. März spricht sich Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, für eine dringende Reform dieses Prinzips im Telekommunikationsgesetz aus: „Bei Abschluss eines Mobilfunkvertrags muss die Drittanbietersperre künftig zwingend vom zuständigen Provider voreingestellt werden“, fordert Schuldzinski. „Die Verantwortung für Schutz vor Missbrauch von Firmen, die Smartphone-Kunden unerkannt und ohne Zustimmung Abos andrehen und die Kosten dafür auch noch über das Abrechnungssystem des jeweiligen Mobilfunkanbieters eintreiben, kann nicht länger allein auf die Kunden abgewälzt werden“, erläutert der Verbraucherzentralen-Chef seinen Vorstoß.

Ein Klick – und schon ist ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen

Eine wirksame Abhilfe tut Not: Einmal versehentlich auf eine Werbeeinblendung auf dem Smartphone gedrückt, und schon ist es passiert! Anbieter platzieren Werbebanner so, dass Smartphone-Besitzer mit einem Klick, aber ohne ihr Wissen ein kostenpflichtiges Abo abschließen. Das schlägt dann vielfach mit 4,99 Euro pro Woche zu Buche. Besonders perfide: Für die Abzocke benutzen diese Drittanbieter ganz legal die Mobilfunkkonzerne als Geldeintreiber. Möglich ist dies durch eine Abbuchungsvereinbarung zwischen den Mobilfunkprovidern mit sonstigen Dienstleistern, die im Kern eigentlich kundenfreundlich sein soll: Damit Smartphone-Nutzer nicht den Kosten-Überblick verlieren, werden sämtliche Posten für Leistungen – auch für die von externen Anbietern – auf der monatlichen Telefonrechnung aufgeführt und von den Mobilfunkunternehmen abgebucht. Lachende Dritte im Hintergrund sind unerkannt bleibende Firmen, die die Möglichkeiten dieses so genannten WAP-Billings dreist für ihre Zwecke nutzen, indem sie Mobilfunkkunden jeden Monat Kosten für erschlichene Vertragsschlüsse und nie erbrachte Leistungen berechnen.

Die Einrichtung einer Drittanbietersperre vom Mobilfunkanbieter verlangen

Um das Treiben von verdeckt agierenden Firmen zu unterbinden, können Smartphone-Kunden zwar die Einrichtung einer Drittanbietersperre von ihrem Mobilfunkanbieter verlangen. Damit werden Zusatzkosten zu den Verbindungsgebühren auf ihrer Monatsrechnung verbannt. Doch die meisten Kunden wissen weder, dass es die Möglichkeit einer solchen Sperre gibt, noch kennen sie den Weg zur Errichtung dieser aussichtsreichen Abwehr. Die Mobilfunkfirmen weisen außerdem nicht deutlich genug auf die Sperre hin. Deshalb erweist sich die Drittanbietersperre bislang als untaugliches Instrument für eine Abwehr der Smartphone-Abzocke.

Auch der Umgang mit betroffenen Kunden ist dem Verbraucherschützer ein Dorn im Auge: Smartphone-Besitzer, die unberechtigte Zahlungsaufforderungen von anderen Anbietern bei ihrem Mobilfunkprovider reklamieren, werden meist an die ihnen unbekannten Drittfirmen mit der Begründung verwiesen, diese seien Vertragspartner und zuständig für Reklamationen. Umso verwunderlicher ist es dann, wenn Kunden, die aus Ärger oder Unkenntnis einer solchen Zahlungsaufforderung nicht nachkommen, der komplette Anschluss dennoch vom Mobilfunkanbieter gesperrt wird. Unter dem Druck der Anschlusssperre begleichen letztendlich viele Kunden dann auch unberechtigte Zahlungsforderungen von Dritten.

Für den NRW-Verbraucherzentralenvorstand ein unhaltbarer Zustand: „Damit Kunden unberechtigte Forderungen zurückweisen und sich wirksam dagegen wehren können, muss in der Rechnung klar genannt werden, wer der Inhaber von strittigen Rechnungsposten und damit Ansprechpartner ist“, spricht sich Schuldzinski auch an dieser Stelle dafür aus, gesetzlich für die nötige Transparenz zu sorgen.
Die 60 Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW informieren am diesjährigen Weltverbrauchertag über die weitverbreitete Abzocke per Smartphones und bieten reingefallenen wie schutzsuchenden Verbrauchern Hilfe zur Abwehr ungewollter Handy-Abos an.

Weitere Infos unter www.verbraucherzentrale.nrw/smartphoneabzocke [2].