Praxisfinanzierung clever kalkulieren

André Müller (Foto: ApoBank)

André Müller (Foto: ApoBank)

Selbstständigkeit ermöglicht mehr Freiraum und mehr Einkommen, doch sie ist gleichzeitig auch ein Wagnis. Dass die Risiken bei Existenzgründungen aber meistens beherrschbar sind, zeigt die Studie der ApoBank „Chance Niederlassung“. Und eine eigene Zahnarztpraxis ist vor allem eine Chance, eigene Lebensentwürfe umzusetzen.

„Was hat zum Zeitpunkt Ihrer Entscheidung gegen die Selbstständigkeit gesprochen?“ – auf diese Frage antworteten bei der Umfrage der ApoBank 36 Prozent der angestellten Zahnärzte: das finanzielle Risiko. Bei den Selbstständigen bewerteten sogar 40 Prozent die Finanzierung der Praxis im Vorfeld als große bis sehr große Hürde. Aber im Nachhinein, nach der Gründung, empfanden nur noch 18 Prozent die Finanzierung als problematisch, und 92 Prozent der befragten selbstständigen Zahnärzte würden den Schritt in die Niederlassung wieder wagen. Kein Wunder, denn mit ein wenig Hintergrundwissen und den richtigen Partnern an der Seite ist die Existenzgründung und ihre Finanzierung kein Zauberwerk.

Kredite, Leasing & Co.
Die Neugründung einer Zahnarztpraxis schlägt im Schnitt mit 427.000 Euro zu Buche, eine Praxisübernahme einschließlich anstehender Investitionen, etwa in Medizin- und Labortechnik, Hard- und Software, mit durchschnittlich 403.000 Euro. Den wenigsten jungen Zahnärzten stehen dafür private Mittel zur Verfügung, sie müssen finanzieren. Doch keine Praxis gleicht der anderen – und jeder Lebensentwurf ist einzigartig. Genauso individuell sollte die Finanzierung geplant werden. Nur so lassen sich persönliche Vorstellungen und Wünsche an die eigene Praxis optimal abbilden und finanzielle Freiräume schaffen.
Kredite, Leasing oder Mietkauf? Das ist keine Frage des Entweder-Oder. Ein Finanzierungskonzept, das Existenzgründern eine zuverlässige Kalkulationsbasis auch für Folgejahre bietet, enthält häufig mehrere Elemente. Angesichts der sehr niedrigen Zinsen bietet sich derzeit das Festzinsdarlehen an: Hier wird die Zahlung eines während der Kreditlaufzeit unveränderlichen Zinssatzes vereinbart. Das gibt Planungssicherheit, und allgemeinen Zinssteigerungen können Gründer gelassen entgegensehen. Man unterscheidet generell drei Wege, wie ein Darlehen bedient werden kann:

• Bei einem Tilgungsdarlehen wird eine feste Tilgungsrate über die gesamte Dauer der Rückzahlung vereinbart. Hinzu kommen die Zinszahlungen, die aber mit der Zeit immer kleiner werden, weil das Kreditvolumen gleichzeitig getilgt wird. Die monatliche Belastung nimmt also mit der Laufzeit ab.

• Bei einem Annuitätendarlehen bleibt die finanzielle Belastung während der gesamten Laufzeit gleich, es wird eine feste monatliche Rate auf Zins und Tilgung festgelegt, sodass zu Beginn der Zinsanteil überwiegt und gegen Ende die Tilgung dominiert.

• Schließlich gibt es noch das sogenannte Zinszahlungsdarlehen: Hier wird zunächst angespart, beispielsweise in Form von Kapitallebensversicherung oder privater Rentenversicherung, als Bausparvertrag oder Investmentfonds, und die gesamte Darlehenssumme wird erst zum Ende der Darlehenslaufzeit getilgt. Diese Lösung hat gegebenenfalls hohe steuerliche Vorteile.

Auf jeden Fall sollten für die Praxisfinanzierung auch öffentliche Förderdarlehen geprüft werden, denn diese bieten in der Regel günstige Konditionen, für Zahnärzte käme gegebenenfalls der Gründerkredit der KfW in Betracht. Über den Kredit können Investitionen, beispielsweise die Anschaffung von Praxisausstattung, Umbaumaßnahmen oder IT-Lösungen, ebenso finanziert werden wie Betriebsmittel. Wichtig ist: Die öffentlichen Förderdarlehen müssen vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank beantragt werden. Es lohnt sich außerdem ein Blick auf die regionalen Förderbanken. In der Regel werden die öffentlichen Förderdarlehen mit einem Darlehen der Hausbank kombiniert.

Leasing könnte eine gute Alternative sein, wenn es um die Ausstattung einer Praxis geht. Ein Behandlungsstuhl beispielsweise kann vom Leasinggeber gegen regelmäßige Zahlungen überlassen werden. Dies hat den Vorteil, dass bereits eingeräumte Kredite, etwa bei der Hausbank, unbelastet bleiben und die monatlichen Leasingkosten die Steuerlast mindern. Beim Mietkauf wiederum erwirbt der Mieter vom Vermieter das Recht, die gemietete Sache innerhalb einer bestimmten Frist zu einem festgelegten Preis zu kaufen. Bis dahin zahlt er eine monatliche Miete, die auf den Kaufpreis angerechnet wird – das kann zum Beispiel eine Option bei der Übernahme von Praxisräumen sein.

Gute Planung – geringes Risiko
Wenn wir als ApoBank Existenzgründer beraten, prüfen wir bei der sogenannten Investitions- und Kostenberatungsanalyse – kurz INKO – im Vorfeld genau, unter welchen Umständen sich die geplante Praxis wirtschaftlich rechnet, also welcher Mindestumsatz zu erzielen ist. In unsere Berechnungen und Überlegungen fließen durchschnittliche Erfahrungswerte für alle Einnahmen und Kosten ein, die in einer Praxis typischerweise anfallen. Dazu gehören die Zahl der Patienten pro Quartal, Anzahl der Helferinnen und Behandlungsplätze, aber auch individuelle Wünsche zur Arbeitsumfang und zum Lebensstandard. Anschließend schauen wir genau, was passiert, wenn wir an den einzelnen Stellschrauben drehen, wie sich also Veränderungen bei Einnahmen und Kosten auf das verfügbare Einkommen auswirken. So bekommen unsere Kunden einen guten Überblick, was sich realisieren lässt – und was nicht. Dass ein Praxiskonzept stimmig ist, daran haben beide Seiten großes Interesse, sowohl der Existenzgründer als auch die Bank als Kreditgeber. Die Zahlen zeigen, dass uns das sehr gut gelingt, denn von 1.000 Existenzfinanzierungen, die wir betreuen, werden 998 problemlos bedient. Das Finanzierungsrisiko für unsere Kunden ist somit trotz der meist hohen Investitionen denkbar gering.

Familiengründung in Sicht?
Die Zeiten, in denen Zahnärztinnen und Zahnärzte auch die meiste Freizeit ihrer Praxis „opfern“ mussten, sind zum Glück vorbei und eigene Praxis und eigene Familie längst kein Widerspruch mehr. Um genügend Zeit für das Privatleben zu haben, kommt auch eine Teilzulassung oder Jobsharing in Betracht. Immer mehr Zahnärztinnen und Zahnärzte entscheiden sich dafür, einen Angestellten in die Praxis zu holen, der diese bis zur Rückkehr nach der Babypause weiterführt oder auch danach in der Praxis verbleibt, um die zeitliche Belastung für den Praxisinhaber auf einem familienfreundlichen Niveau zu halten. Der Vorteil: Die Praxis läuft einfach weiter, die Patienten haben ihren gewohnten Kontaktpunkt, die Einnahmen bleiben auf einem stabilen Level und auch der Kredit kann dauerhaft bedient werden.
Als Standesbank für Heilberufler sind wir aber nicht nur bei der Existenzgründung behilflich, sondern begleiten unsere Kunden über alle Lebensphasen, auch mit einem Weiterbildungsangebot, das viele Themen aus der Praxisführung aufgreift. Wer sich also entscheidet, eine Praxis mit der ApoBank zu gründen, wird auch nach der Gründung immer auf uns zählen können, unsere Berater sind darauf spezialisiert und haben schon viele Zahnärzte in die Selbstständigkeit erfolgreich begleitet.
André Müller, Düsseldorf

Zu unserem Autor:
André Müller leitet das Produktmanagement der Deutschen Apotheker- und Ärztebank. In dieser Funktion setzt er sich täglich mit den Bedürfnissen und Anforderungen auseinander, die Zahnmediziner bei einer Praxisgründung oder Praxisübernahme haben. Mit seiner Erfahrung konzipiert er entsprechende Finanzierungsprodukte, mit denen Existenzgründer den Schritt in die Selbständigkeit erfolgreich bewältigen können.

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