Auswahl der richtigen Praxis-EDV

Finanzen
Es gibt viele Möglichkeiten, Geld zu verbrennen. Nach wie vor beliebte Methoden sind das unkontrollierte Nebeneinander von Kassenbuch, Gewinn- und Verlustrechnungen patientenbezogenen Ratenzahlungsplänen, als auch das Mischen privater und betrieblicher Ausgaben. Was hier hilft, ist schonungslose Transparenz und konsequentes Finanzmanagement. Der Kontostand allein eignet sich nicht als Parameter für die wirtschaftliche Bewertung der Praxisleistung, ebenso wenig Einzelpositionen oder Statistiken voller nackter Zahlen, die in unterschiedlichen Systemen erstellt wurden.

Eine modular aufgebaute und erweiterbare Finanzbuchhaltungs-Software ist unbestechlich – sie räumt auf und liefert Einnahmen und Ausgaben auf einen Blick, inkl. der dazugehörigen Übersicht über verschiedene Kostenarten. Ein Instrument ist das „elektronische Kassenbuch“, in dem tägliche Einnahmen und Ausgaben schnell erfasst und verbucht werden können. Sehr komfortabel ist, wenn ein direkter Zugriff auf Patienten- und Rechnungsdaten ebenso möglich ist wie ein automatischer und somit korrekter Übertrag in die Finanzbuchhaltung. Dadurch wird eine potenzielle Fehlerquelle einfach ausgeschaltet. Eine farbliche Darstellung der Buchungen und die gesonderte Ansicht von Buchungsstornos erleichtern die Übersicht auf einen Blick.
Mit einer Finanzbuchhaltungs-Software können alle notwendigen Buchungen zur Verwaltung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) beziehungsweise Einnahmen-/Überschussrechnung schnell und zuverlässig erledigt werden.

Das Programm sollte sich am DATEV-Kontenrahmen für Zahnärzte orientieren und das Erstellen eines DATEV-Exports auf einen beliebigen Datenträger sollte ebenso einfach wie komfortabel sein. Enorme Zeitersparnis bietet die Vorkontierung bei der Übernahme von Patientenrechnungen aus Rechnungs- oder Zahlungsjournalen. So werden die Anteile des Honorars, der Fremd- und/oder Eigenlaborleistungen, des Praxismaterials, die anteilige Umsatzsteuer des Eigenlabors sowie der zu erwartende KZV-Zuschuss bei Eigenanteilsrechnungen übersichtlich dargestellt. Auch an Kontrollmechanismen sollte es bei wichtigen Buchungsvorgängen nicht fehlen wie z. B. der Möglichkeit von Plausibilitätsprüfungen bei fehlenden, aber zwingenden Angaben.

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