IDS: Darauf sollten junge Zahnmediziner achten

Ein großes Thema auf der diesjährigen IDS ist die Digitalisierung. „Große Veränderungen im Gesundheitswesen machen auch vor der Zahnmedizin nicht Halt“, so Dr. Peter Engel, Präsident der Bundeszahnärztekammer, auf der Wirtschaftspressekonferenz am 20. März in Köln. Doch damit gehen nicht nur Vorteile einher, die geradezu rasant fortschreitende Entwicklung berge auch Gefahren. Gerade für junge Zahnmediziner gelte deshalb: genau hinschauen.

IDS-Wirtschaftspressekonferenz in Köln: Dr. Markus Heimbach, Geschäftsführer VDDI, Dr. Martin Rackert, Vorstandsvorsitzender des VDDI, Katharina C. Gamma, Geschäftsführerin KoelnMesse GmbH, Dr. Peter Engel, Präsident BZÄK, Uwe Breuer, Präsident VDDI (Foto: O. Pick/DZW)

IDS-Wirtschaftspressekonferenz in Köln: Dr. Markus Heibach, Geschäftsführer VDDI, Dr. Martin Rickert, Vorstandsvorsitzender VDDI, Katharina C. Hamma, Geschäftsführerin KoelnMesse GmbH, Uwe Breuer, Präsident VDZI, Dr. Peter Engel, Präsident BZÄK (Foto: O. Pick/DZW)

Big Data, Social Media, Internet of Things – diese gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Trends spiegeln sich in gewisser Weise auch in den Entwicklungen der Dentalbranche wider, so Engel. Auch im Gesundheitswesen fänden sich zahlreiche Entsprechungen, so zum Beispiel eHealth, Telemedizin oder Gesundheits-Apps. Ein Trend, der sich auch künftig fortsetzen und auch die Zahnmedizin betreffe werde. Bereits heute veränderten Digitalisierung und Vernetzung den zahnärztlichen Alltag, die Beziehungen zu den Patienten und letztlich auch die Strukturen der Gesundheitsversorgung.

Digitalisierung und Vernetzung verändern den zahnärztlichen Alltag

In den Zahnarztpraxen gebe es bereits jetzt schon zahlreiche Einsatzmöglichkeiten für moderne Technologien, um zur zahnmedizinischen Behandlungsqualität beizutragen. Ob digitale Vernetzung, Assistenzsysteme ärztlicher Leistungen, personalisierte Versorgungsangebote oder computergestützte Diagnostik und Therapie, Optionen und Potenziale seien reichlich vorhanden.

Ganz aktuelle Daten zur IDS 2017 gab es auf der Wirtschaftspressekonferenz (Foto: M. Geitz/Chance Praxis)

Ganz aktuelle Daten zur IDS 2017 gab es auf der Wirtschaftspressekonferenz in Köln. (Foto: M. Geitz/Chance Praxis)

Bundeszahnärztekammer unterstützt den technologischen Fortschritt,

„Die Bundeszahnärztekammer begrüßt und unterstützt den technologischen Fortschritt, der Zahnärzten hilft, den beruflichen Alltag zu erleichtern, Diagnose und Therapie weiter zu optimieren und die wirtschaftliche Wertschöpfung zu verbessern“, so Engel. „Aber ich warne bei allen Chancen der Digitalisierung und Vernetzung im zahnmedizinischen beziehungsweise gesundheitlichen Bereich vor zwei Gefahren.“

Persönliche, gesundheitsbezogene Daten sind besonders schützenswert 

Zum einen, appellierte Engel, seien persönliche, gesundheitsbezogene Daten besonders schützenswert und „sollen nicht leichtfertig gewinnorientierten Unternehmen überlassen werden, für die persönliche Angaben eine wertvolle ,Ware’ sind. Für Mediziner gilt nicht umsonst die ärztliche Schweigepflicht – das Arzt-Patienten-Verhältnis muss auch unter den neuen digitalen Bedingungen geschützt werden.“

Zahnmediziner sollten ethische und rechtliche Standards mitdefinieren

Engel sprach sich dafür aus, verbindliche ethische und rechtliche Standards im Umgang mit digitalen Gesundheitsdaten zu definieren. „Hierbei sind auch wir Zahnmediziner gefragt, diesen Prozess aktiv mitzugestalten“, betonte Engel. Ein Beispiel, wie man die Vorteile der Digitalisierung sicher nutzen könne, sei das zahnärztliche Online-Berichts- und Lernsystem „CIRS dent – Jeder Zahn zählt!“ Hier können sich Zahnärzte anonym und geschützt vor fremden Zugriffen über Ereignisse aus ihrem Praxisalltag austauschen.

Praxisgründer brauchen hochwertige und langlebige Praxisausstattung

Zum anderen, so Engel weiter, gebe es genügend Angebote, die mit dem Heilsversprechen neuer Technologien lockten. Doch jeder Zahnarzt, der in neue Geräte investieren will, solle vorab prüfen, ob die Wirksamkeit der jeweiligen Technologie auch wirkliche nachgewiesen ist. „Die Gefahr hoher Investitionskosten bei geringen Vorteilen sollt man nicht unterschätzen, „warnte Engel. „Gerade die jungen Kolleginnen und Kollegen, die eine Praxis übernehmen beziehungsweise neu gründen und dafür mehrere 100.000 Euro investieren, brauchen eine hochwertige, langlebige und sinnvolle Praxisausstattung. Nur durch den gezielten Einsatz von neuen Produkten lässt sich die Qualität der zahnmedizinischen Versorgung weiter verbessern – der Zahnarzt muss Herr der Therapie und der Patient der wichtigste Maßstab bleiben.“ Wichtig sei ein durchdachter und zum Behandlungskonzept passender Umfang mit der Technik.

Der Zahnarzt ist Herr der Therapie und der Patient der wichtigste Maßstab 

„Wenn Digitalisierung und Vernetzung zu einer besseren zahnmedizinischen Versorgung, einer transparenten Kommunikation sowie einem effizienten Datenmanagement führen, haben sie den Segen der Heilberufler für eine digitalisierte Zahnmedizin. Doch bei aller Euphorie sollten wir die Augen vor möglichen Auswüchsen wie Datenmissbrauch, steigender Bürokratie- und Informationsflut sowie hohen Kosten nicht verschließen“, so Engel.

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