Neue Techniken und alte Praxen haben eins gemeinsam: In beide muss man investieren. Wer seine Zahnarztpraxis umbauen beziehungsweise modernisieren oder neue innovative Geräte anschaffen möchte, für den ist die Finanzierung ein wichtiges Thema. Für eine bessere Patientenversorgung bedarf es Innovationen, doch diese bedeuten immer Investitionen.
Ob neue Behandlungseinheit, ein modernes CAD/CAM-System oder ein DVT-Gerät: Vor einer Neuanschaffung oder Ersatzinvestition sollte stets eine Rentabilitätsberechnung stehen. Für den Praxisinhaber ist sie eine gute Entscheidungshilfe, denn sie zeigt auf, ob die geplante Investition auch wirtschaftlich lohnenswert ist.
Rentabilitätsvorschau: Rechnet sich die Investition?
Um herauszufinden, ob sich eine Investition lohnt, muss unter anderem berechnet werden, welche Fixkosten jährlich anfallen. Typisch für diese Kostenart ist, dass sie auch dann entstehen, wenn das Gerät nicht genutzt wird.
Im Fall des CAD/CAM-Systems sollten darüber hinaus beispielsweise auch folgende Fragen geklärt werden:
- Wie viele Restaurationen werden durchschnittlich im Monat hergestellt?
- Welche variablen Kosten fallen je Restauration an (zum Beispiel Verbrauchsmaterial je Leistung)?
- Welcher Ertrag wird nach Abzug der errechneten variablen Kosten pro Versorgung erzielt?
- Wie viele Restaurationen sind erforderlich, um die errechneten Fixkosten des kGeräts zu decken?
Und nicht zu vergessen: Bei der Planung sollten auch immer mögliche Folgekosten bedacht werden. Das könnten Ausgaben für Software, Updates, Schulungen etc. sein.
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Liquiditätsplanung: Wie „flüssig“ sind Sie?
Hat die Rentabilitätsvorschau ergeben, dass sich die Investition rechnet, geht es im zweiten Schritt um die Finanzierung. Kredit oder Kauf mit Eigenmitteln? Die Wahl der Finanzierung hängt von der Liquidität, aber auch von den individuellen Gestaltungswünschen des Zahnarztes ab. Die Kernfragen zur Liquiditätsplanung lauten:
- In welcher Höhe fallen Einnahmen und Ausgaben in der Praxis an?
- Wann fallen diese Einnahmen und Ausgaben an?
- Wie viele Eigenmittel sind für die neue Anschaffung vorhanden?
- Wie viele Fremdmittel werden benötigt?
- Wie lässt sich die Investition steuerlich absetzen?
Auf Grundlage der Antworten wird ein Liquiditätsplan erstellt. Am besten mithilfe des Steuerberaters, denn er verfügt durch die Buchführung und die Erstellung des Jahresabschlusses bereits in erheblichem Umfang über das nötige Datenmaterial.
Anschließend werden die zu finanzierende Summe, die Laufzeit der Sollzinsbindung, die Finanzierungsart und weitere Konditionen festgelegt. Im Zuge einer Praxismodernisierung können auch zinsgünstige öffentliche Förderprogramme (zum Beispiel der KfW-Unternehmerkredit) genutzt werden.
Finanzierung: Sie haben die Wahl
Ist die Entscheidung für eine Kreditfinanzierung gefallen, gibt es mehrere Möglichkeiten der Zinsgestaltung. Diese können je nach Bedarf auch kombiniert werden:
- Beim Festzinsdarlehen wird ein Zinssatz vereinbart, der während der gesamten Kreditlaufzeit unveränderlich bleibt. Der Zahnarzt kann hierbei die Kosten für das Darlehen sicher kalkulieren, allerdings kann eine vorzeitige Rückzahlung oder Sondertilgung ohne vorherige Vereinbarung nicht erfolgen.
- Eine vorzeitige Rückzahlung ist dagegen bei dem variablen Darlehen möglich. Der Sollzins wird hier an die jeweilige Zinsentwicklung angepasst. Steigt das allgemeine Zinsniveau, kann sich eine heute verlockend erscheinende Kondition schnell als nachteilig erweisen. Daher sollten variable Darlehen in der Regel allenfalls für kurzfristige Investitionen in Betracht gezogen werden.
- Eine interessante Mischform stellt das sogenannte Zinscap-Darlehen dar. Hierbei wird ein veränderlicher Sollzinssatz vereinbart, der sich allerdings innerhalb einer fest definierten Ober- und Untergrenze bewegt.
Angesicht des aktuell niedrigen Zinsniveaus bietet sich zurzeit meist ein Festzinsdarlehen an. Für den Zahnarzt als Praxisinhaber hat diese Finanzierungsoption den großen Vorteil der langfristigen Planungssicherheit.
Ähnlich wie bei den Vereinbarungen zum Zinssatz kann der Darlehensnehmer auch bei der Rückzahlung zwischen verschiedenen Varianten wählen. Bei der Planung der Finanzierung lohnt es sich, diese im Hinblick auf die steuerlichen Auswirkungen zu prüfen.
Folgende Rückzahlungsmodalitäten stehen zur Verfügung:
Zinszahlungsdarlehen: Beim Zinszahlungsdarlehen wird die gesamte Darlehenssumme erst zum Ende der Laufzeit getilgt. Währenddessen beschränkt sich die Belastung aus dem Darlehen auf die Zahlung der Sollzinsen. Als Tilgungsersatz werden zum Beispiel Kapitallebensversicherungen oder Kapitallebensversicherungen angespart und am Ende der Laufzeit für die Rückführung des Darlehens genutzt. Diese Art der Finanzierung kann steuerliche Vorteile haben.
Annuitätendarlehen: Im Falle von Annuitätendarlehen bleibt die monatliche Rate immer gleich hoch. Was sich verändert, ist das Verhältnis von Tilgungs- und Zinsanteil: Je mehr abbezahlt ist, desto geringer wird der Zins- und umso höher der Tilgungsanteil.
Tilgungsdarlehen: Anders beim Tilgungsdarlehen: Hier bleibt die vereinbarte Tilgung über die gesamte Laufzeit konstant. Weil aber die Zinslast dank der abgezahlten Summen sinkt, wird die monatliche Rate immer geringer – siehe Grafik.
Neben den Entscheidungen zur Zinsbindung und der Finanzierungsform muss auch die Finanzierungsdauer festgelegt werden. Die Formel dafür ist denkbar einfach: Sie sollte mit der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Geräts übereinstimmen. Wenn sich also der Zahnarzt für langfristige Anlagevermögen wie digitales Röntgengerät oder CAD/CAM-Anlage entscheidet, sollten diese immer auch langfristig finanziert werden.
Neue Technologien zahlen sich auf Dauer aus
Bei all den Möglichkeiten zur Finanzierung und steuerlichen Absetzbarkeit sollte nicht vergessen werden, dass eine auf dem neuesten Stand geführte Praxis auch zu den wichtigsten Wettbewerbstrümpfen um die Gunst des Patienten gehören kann. Eine moderne Ausstattung, innovative Therapieformen und neue Technologien sichern den Werterhalt einer Praxis – auch im Hinblick auf eine eventuelle spätere Praxisabgabe. Besonders die Digitalisierung bietet viele Chancen auf Sicherheit und Effizienz, aber auch Chancen, sich abzugrenzen und gleichzeitig höhere Umsätze und Gewinne zu erzielen. Hinzu kommt, dass die Nachfrage der Patienten nach einer besseren, moderneren Therapie seit Jahren zunimmt.
Auch bei Investitionen ganzheitlich denken
Doch jede Art von Finanzierungsentscheidung sollte grundsätzlich nie isoliert von anderen finanziellen Bedarfsfeldern, wie beispielsweise „Risikoabsicherung“ oder „Altersvorsorge“, betrachtet werden. Prinzipiell gilt: Bei der Entscheidung für eine Investition sollte stets das „Machbare“ und nicht das „Wünschenswerte“ im Mittelpunkt stehen. Zugegeben, alles im Blick zu behalten ist keine einfache Aufgabe. Daher haben wir in der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (ApoBank) das ganzheitliche Beratungskonzept ApoPur entwickelt: Die ApoBank-Berater haben die finanziellen Zusammenhänge und Auswirkungen im Blick, gepaart mit Kenntnissen im Gesundheitsmarkt, inklusive der spezifischen Bedürfnisse und Rahmenbedingungen für die zahnärztliche Praxis.
Gemeinsam mit ihren Kunden überprüfen sie kontinuierlich, welche Wünsche – auch privater Natur wie mehr Freizeit oder Hausbau – machbar werden, und entwickeln dafür individuelle, realistisch kalkulierte Finanzierungskonzepte. Dabei ist es wichtig, dass die Planung immer wieder auf den Prüfstein kommt, denn manche Investition, die gestern noch „wünschenswert“ war, kann morgen schon „machbar“ werden.
André Müller, Düsseldorf
Zu unserem Autor:
André Müller ist Leiter Produktmanagement bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank.
Kontakt: www.apobank.de