Arbeitsvertrag: Darauf sollten Arbeitgeber achten

Viele Zahnärzte arbeiten als Angestellte in einer Praxis. Nicht selten besteht jedoch der Wunsch der Selbstständigkeit. Neben vielen organisatorischen Aspekten müssen sich angehende Arbeitgeber auch um das Wohlbefinden ihrer Arbeitnehmer und ihres Unternehmens sorgen. Um beides bestmöglich zu vereinbaren, dient ein Arbeitsvertrag. Der folgende Beitrag klärt, worauf Arbeitgeber bei ihren Arbeitnehmerverträgen achten müssen.

Mit einem Arbeitsvertag sind beide Parteien auf der sicheren Seite. Foto: Shutterstock/Antonio Guillem

Mit einem Arbeitsvertag sind beide Parteien auf der sicheren Seite. Foto: Shutterstock/Antonio Guillem

Ein Arbeitsvertrag definiert in erster Linie die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Dabei willigen beide Parteien in bestimmten Angelegenheiten ein. Während sich der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, die ausgehandelte Arbeit zu leisten, muss der Arbeitgeber im Gegenzug ein Arbeitsentgelt zahlen. Zudem hält ein Arbeitsvertrag weitere Inhalte und Klauseln fest. Welche Bestimmungen und Vorgaben das genau sind, wird im Bürgerlichen Gesetzbuch definiert. Der Arbeitsvertrag legt die Rahmenbedingungen bezüglich der Vergütung und ihrer Fälligkeit sowie die Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang fest. Zudem informiert er über Dienstverhältnisse und Kündigungsfristen. Dadurch dient er als Fundament des Arbeitsverhältnisses.

Rechte und Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Nach Vertragsabschluss ergeben sich sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer Rechte und Pflichten. Diese werden in Haupt- und Nebenpflichten unterteilt. Damit es nach Vertragsabschluss nicht zu Uneinigkeiten kommen kann, sollten daher vorab geklärt werden, welche Rechte und Pflichten aus einem Arbeitsvertrag hervorgehen sollten. Die Hauptpflicht des Arbeitgebers liegt in der Zahlung eines Arbeitsentgelts. Dieses ist als gesetzlicher Mindestlohn festgelegt und muss demnach mindestens 8,84 Euro brutto pro Stunde betragen. Zudem ist es die Pflicht des Arbeitgebers, dieses Entgelt rechtzeitig zu zahlen. Zu welchem Zeitpunkt das geschieht, sollte im Arbeitsvertrag festgehalten sein. Zusätzlich müssen Arbeitgeber, die Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge korrekt übermitteln und insofern mehr als 19 Angestellte im Unternehmen beschäftigt sind, eine schriftliche Lohnabrechnung aushändigen.

Weiterhin hat ein Arbeitgeber verschiedene Nebenpflichten. Dazu gehört unter anderem die sogenannte Fürsorgepflicht. Diese legt fest, dass ein Arbeitgeber das Leben und die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährden darf. Das wird gewährleistet, indem Arbeitsbedingen hergestellt werden, die den Arbeitnehmer schützen. Zu dieser Pflicht zählen auch der Mutter- und Jugendschutz.

Weitere Nebenpflichten sind
• Schutz der Persönlichkeitsrechte, zum Beispiel Datenschutz,
• Ausstellung eines schriftlichen Arbeitszeugnisses auf Wunsch des Arbeitnehmers,
• Gewährung von Urlaub.

Gleichbehandlung der Arbeitnehmer

Arbeitgeber haben aber auch verschiedene Rechte. Das wichtigste ist das Direktionsrecht. Dies besagt, dass ein Arbeitgeber die Inhalte, den Ort und die Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen kann. Dabei dürfen die Weisungen jedoch nicht gesetzeswidrig, unzumutbar oder sittenwidrig sein.

Arbeitgeber sollten des Weiteren darauf achten, in welcher Form sie einen Arbeitsvertrag schließen. Grundsätzlich muss dieser nicht immer in schriftlicher Form stattfinden. Auch ein mündlicher Arbeitsvertrag ist wirksam und rechtens. Jedoch besteht ein Nachweisgesetz, welches dem Arbeitgeber dazu auffordert spätestens nach einem Monat die wesentlichen Inhalte und Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen. Dieser Nachweis darf nicht elektronisch erfolgen. Wird also kein Arbeitsvertrag ausgehändigt, so ist das Arbeitsverhältnis nach den gesetzlichen Vorgaben unterworfen.

Befristete Arbeitsverträge und Verlängerung

Arbeitgeber müssen verschiedene Vertragsinhalte genau definieren. Dazu zählen zum Beispiel die Befristung und wie oft ein befristeter Arbeitsvertrag verlängert werden das. In der Regel darf ein Vertrag ohne Sachgrund auf maximal zwei Jahre befristet werden. In diesem Zeitraum erlaubt der Gesetzgeber höchstens dreimal eine Verlängerung des Arbeitsvertrags. Jedoch sollten Arbeitnehmer darauf achten, dass es bezüglich dieser Regelung bestimmte Ausnahmen gibt. Weiterhin hat ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine gewisse Anzahl an Urlaubstagen zu gewähren. In der Regel haben Arbeitnehmer mit einer Sechs-Tage-Woche einen gesetzlichen Urlaubsanspruch von 24 Erholungstagen. Arbeitnehmern, die fünf Tage die Woche arbeiten, stehen 20 Erholungstage zu. Auch dieser Inhalt muss sich im Arbeitsvertrag wiederfinden. Ebenso sieht es mit der Überstundenregelung aus.

Kündigungsfrist beachten

Ein weiterer wichtiger Punkt im Arbeitsvertrag ist die Kündigungsfrist. Eine Kündigung kann sowohl von Seiten des Arbeitgebers als auch von Seiten des Arbeitnehmers erfolgen. Der Arbeitsvertrag sieht dafür eine Frist vor, die eingehalten werden muss. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats. Bei einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitnehmer greift die Kündigungsfrist jedoch nicht. Allerdings ist in dem Fall ein Kündigungsgrund durch den Arbeitgeber anzugeben.

Weitere Informationen zum Thema Arbeitsvertrag finden gibt es bei dem kostenlosen Ratgeberportal www.arbeitsvertrag.org. Zusätzlich bietet das Portal viele weitere Informationen und Ratgeber zu verschiedenen Inhalten des Arbeitsrechts und des Arbeitsvertrags.

 Isabel Frankenberg, Berlin

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