- Chance Praxis - http://www.chance-praxis.de -

Unbedacht Klick gemacht … Das Geschäft mit illegalen Downloads

Illegaler Download (Foto: Gerd Altmann, pixelio.de) [1]

Illegaler Download – Foto: Gerd Altmann / pixelio.de [2]

Wer übers Internet Songs, Alben, Filme, E-Books und Spiele auf seinen PC lädt oder anderen Nutzern zum Tauschen zur Verfügung stellt, kann im Nachhinein kräftig zur Kasse gebeten werden: Produzenten und Rechteinhaber prüfen gezielt, ob Down- und Uploads ihrer Werke mit rechten Dingen zugegangen sind. Dies ist leider nicht der Fall – und zwar immer dann, wenn sich User zum Beispiel auf einer Tauschbörse im Internet an ihren urheberrechtlich geschützten Daten kostenlos „vergriffen“ haben. Bei der Verbraucherzentrale NRW meldeten sich allein seit Anfang des Jahres mehr als 1.000 meist junge Leute, die im Schnitt 700 Euro an Schadensersatz wegen illegaler Downloads zahlen sollten.

„Ob berechtigter Anspruch oder nicht: Die Zahl der Betroffenen und die Geldforderungen sind einfach zu hoch“, beklagt die Verbraucherzentrale NRW die geltende Rechtslage, die häufig zu Lasten von Internetsurfern ausgelegt werden kann. Unter dem Motto „Unbedacht Klick gemacht“ nutzen die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW den diesjährigen Weltverbrauchertag am 15. März, um auf das lukrative „Geschäft mit illegalen Downloads“ aufmerksam zu machen. Folgende Hinweise der Verbraucherschützer helfen Usern, erst gar nicht mit dem bestehenden Urheberrecht in Konflikt zu kommen und – wenn es dann doch einmal passiert – einen Ausweg aus dem Download-Debakel zu finden:

Eindeutige, jedoch einseitige Rechtslage: Musik, Literatur und andere Produkte der Kunst sind in der Regel weltweit geschützt: Ohne Zustimmung des Urhebers oder Inhabers der Schutzrechte dürfen sie nicht kopiert werden. Einzig die begrenzte Anfertigung von Privatkopien ist erlaubt. Inwieweit dies auch für Up- und Downloads aus dem Internet gilt, darüber wird derzeit heftig gestritten. Aufgrund ihres immensen finanziellen Schadens verfolgen die Rechteinhaber (etwa Musik- und Filmindustrie) gnadenlos Verstöße gegen das geltende Urheberrecht. Über die IP-Adresse des Rechners lässt sich nämlich feststellen, zu welchem Zeitpunkt der Inhaber des Online-Anschlusses eine Tauschbörse genutzt hat. Wird ein User erwischt, nutzen Besitzer der Schutzrechte den vorhandenen rechtlichen Spielraum mit Hilfe eines Anwalts voll aus. Dessen Forderungen sind heftig: Meist soll eine Unterlassungserklärung unterschrieben werden. Zusätzlich werden mehrere Tausend Euro an Schadenersatz verlangt und obendrein noch Anwaltskosten von über 1.000 Euro fällig.

Findige, jedoch windige Winkelzüge: Bei den hohen Streitwerten von 13.000 Euro und mehr wittern auch Winkeladvokaten ein gutes Geschäft: Sie mahnen gleich massenhaft vermeintlich ertappte Sünder wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen ab. Angeschrieben und mit Geldforderungen überzogen werden kann jeder – selbst Leute, die keinen Computer oder DSL-Router besitzen oder die nachweisbar zum besagten Download-Showdown gar nicht online unterwegs waren. Viele Betroffene reagieren verschreckt und zahlen in der Regel die durchschnittlich geforderten 700 Euro, da sie berechtigte von überzogenen Regressansprüchen nicht unterscheiden können. Auch bei tatsächlichen Verstößen ist für die Verbraucherzentrale NRW das finanzielle Strafmaß vor allem bei Ersttätern zu hoch: „Wer zum ersten Mal beim illegalen Herunterladen von Daten erwischt wurde, sollte als Warnung nicht mehr als 100 Euro an Abmahnkosten aufgebrummt bekommen.

Schnell, jedoch umsichtig reagieren: Wem eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung ins Haus flattert, sollte das Schreiben nicht unbeachtet in den Papierkorb befördern, da sonst eine Klage wegen Verletzung der Urheberrechte droht. Da für die Abgabe der Unterlassungserklärung nur eine kurze Frist von meist drei bis fünf Tagen eingeräumt wird, müssen Betroffene sich sputen und am besten umgehend juristischen Rat einholen. Auf keinen Fall sollte die im Abmahnschreiben enthaltene Unterlassungserklärung ungeprüft abgegeben werden – auch nicht, wenn tatsächlich ein Verstoß begangen wurde.

Nach Lust und Laune, stets jedoch korrekt surfen: Gegen einen unüberlegten Klick mit hohen finanziellen Folgen können sich User nur durch korrektes Verhalten schützen – deshalb raten die Verbraucherschützer: „Finger weg von rechtlich nicht eindeutig definierten Angeboten in Tauschbörsen!“ Es gibt ausreichend legale, jedoch meist kostenpflichtige Alternativen zum Beispiel für Musikdownloads. Oft bieten Künstler zu Werbezwecken für eine kurze Zeitspanne ihre Titel auch über ihre Web-Seite zum kostenlosen Download an. Manche tun dies unter so genannten Creative-Commons-Lizenzen sogar dauerhaft. Zudem sollte ein drahtloser Zugang zum Netz ausreichend gesichert sein, um die unbefugte Nutzung durch Dritte zu verhindern.

Rechtlichen Rat und juristische Hilfe zu Urheberrechtsverletzungen bietet die Verbraucherzentrale NRW in ihren örtlichen Beratungsstellen nach Terminvereinbarung für 80 Euro an. Weitere Informationen und Adressen im Internet unter www.vz-nrw.de/illegaledownloads. [3]