DGÄZ verleiht Young-Esthetics-Preis zum sechsten Mal

A. Dreher / pixelio.de

Foto: A. Dreher / pixelio.de

Im kommenden Jahr wird der Young-Esthetics-Preis der Deutschen Gesellschaft für Ästhetische Zahnheilkunde (DGÄZ) bereits zum sechsten Mal verliehen. Neben dem Preisgeld in Höhe von 2.500 Euro und einer einjährigen kostenfreien Mitgliedschaft in der DGÄZ mit allen Benefits, die dies beinhaltet, gehört laut der Pressemitteilung die Präsentation des eigenen Falls im Rahmen der Interna zu den Highlights. 

Die wissenschaftliche Fachtagung und Mitgliederversammlung der DGÄZ findet im kommenden Jahr am 19. und 20. April traditionell in der Stadthalle von Westerburg/Westerwald statt.

Für die Bewerbung um den Young-Esthetics-Preis 2013 muss eine in Funktion und Ästhetik besonders gelungen gelöste Arbeit eingereicht werden – ausreichend ist ein kompletter Foto-Status, ein Modell ist nicht zwingend. Die Bilddokumentation soll die Ausgangssituation, die wichtigsten Arbeitsschritte und die Endsituation umfassen, ergänzt um eine schriftliche Erläuterung der Therapieentscheidung und des Vorgehens. Erwünscht, insbesondere bei prothetischen Fällen, ist eine kurze Erläuterung des Funktionskonzepts.

Die Ausschreibung richtet sich an Zahnärztinnen und Zahnärzte, deren Approbation nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und an Zahntechnikerinnen und Zahntechniker, die ihren Gesellenbrief nicht länger als fünf Jahre innehaben – jeweils mit Nachweis. Einsendeschluss ist der 28. Februar 2013.

Weitere Informationen und die genauen Teilnahmebedingungen unter www.dgaez.de.

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