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Wissenschaftszeitvertragsgesetz: Verlässlichere Karrierewege für junge Wissenschaftler

Mit unsachgemäßen Kurzbefristungen im Wissenschaftsbetrieb soll jetzt Schluss sein. (© O.Pick | DZW) [1]

Mit unsachgemäßen Kurzbefristungen im Wissenschaftsbetrieb soll jetzt Schluss sein. (© O.Pick | DZW)

Gute Nachrichten für zahlreiche Jungdozenten und Nachwuchsforscher an den Universitäten in Deutschland: Die Bundesregierung beschließt Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Mit unsachgemäßen Kurzbefristungen im Wissenschaftsbetrieb soll jetzt Schluss sein. Was sich im Einzelnen ändert.

Die Bedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs in Deutschland sollen verbessert werden, so das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Am 2. September hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes beschlossen. Damit sollen unsachgemäße Kurzbefristungen im Wissenschaftsbetrieb künftig unterbunden werden.

Mehr Planbarkeit und Verlässlichkeit

„In den vergangenen zehn Jahren ist eine Fülle neuer Stellen in der Wissenschaft entstanden – nicht zuletzt durch das erheblich gewachsene finanzielle Engagement des Bundes etwa durch den Hochschulpakt, die Exzellenzinitiative und den Pakt für Forschung und Innovation. Doch es gibt keinen sachlichen Grund dafür, dass mehr als die Hälfte der jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei ihrem ersten Vertrag kürzer als ein Jahr angestellt werden“, so Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung. Solchen Fehlentwicklungen in der Befristungspraxis trete man mit der Reform entgegen, ohne die in der Wissenschaft erforderliche Flexibilität und Dynamik zu beeinträchtigen. „Wir schaffen mehr Planbarkeit und Verlässlichkeit für den wissenschaftlichen Nachwuchs.“

Daueraufgaben nicht durch befristetes Personal erledigen lassen

Bei der sogenannten „sachgrundlosen Qualifizierungsbefristung“ muss die Befristungsdauer laut dem Gesetzentwurf künftig der Dauer der angestrebten Qualifikation – etwa einer Promotion – angemessen sein. Bei einer Befristung wegen Drittmittelfinanzierung soll sie der Dauer der Mittelbewilligung entsprechen. Aus dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz soll sich künftig zudem klar ergeben, dass die sachgrundlose Befristung nur zulässig ist, wenn die Beschäftigung der eigenen wissenschaftlichen oder künstlerischen Qualifizierung dient. Damit wird zugleich unterbunden, dass Daueraufgaben durch befristetes Personal erledigt werden, das keine wissenschaftliche oder künstlerische Qualifizierung anstrebt.

Erweiterte familienpolitische Komponente

Auch die familienpolitische Komponente des Gesetzes wird mit Blick auf die Betreuung von Stief- oder Pflegekindern erweitert. Die Befristungsdauer verlängert sich demnach bei der Betreuung von Kindern unter 18 Jahren um zwei Jahre pro Kind. Zudem soll auch für Nachwuchswissenschaftler mit einer Behinderung oder einer schweren chronischen Erkrankung künftig eine um zwei Jahre längere Höchstfrist gelten.

Die Novelle ist ein Teil des Gesamtkonzepts für den wissenschaftlichen Nachwuchs. Eine Initiative für verlässlichere Karriereperspektiven in der Wissenschaft wird zurzeit vom BMBF mit den Ländern verhandelt.

Genauere statistische Erfassung des wissenschaftlichen Nachwuchses beschlossen

Die Bundesregierung hat heute zudem beschlossen, die Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Studierenden in Deutschland genauer statistisch zu erfassen. Das Hochschulstatistikgesetz soll angepasst werden, um die Veränderungen in der Hochschullandschaft der vergangenen Jahre besser abbilden zu können. Das Gesetz regelt, welche Daten Hochschulen an die statistischen Landesämter melden sollen. Die Daten liefern wichtige Entscheidungsgrundlagen für die Hochschulpolitik und die Hochschulplanung. Zugleich erfüllen sie europäische Verpflichtungen zur Lieferung statistischer Daten.

Mit der Novelle wird nun erstmals eine Promovierendenstatistik eingeführt. Die Datenlage zu Promovierenden in Deutschland ist bisher unzureichend. Ebenso wichtig für die Wissenschaftspolitik ist eine verbesserte Datenlage zu Übergängen zwischen dem Bachelor- und Masterstudium sowie über Studienerfolg und -abbruch. Die Einführung einer Verlaufsstatistik soll künftig erstmals Informationen über den Ablauf eines Studiums, Fach- und Hochschulwechsel sowie die Promotionsphase liefern.

Weitere Informationen finden Sie unter www.bmbf.de [2].