Versicherungsschutz für die ärztliche und zahnärztliche Betreuung von Flüchtlingen

Die Welt-Flüchtlingssituation beherrscht derzeit die EU-Politik wie noch nie. Ziel vieler Flüchtlinge ist Deutschland. Bei Ankunft werden diese ärztlich betreut. In Bezug auf den Versicherungsschutz gibt es nun Änderungen für Ärzte und Zahnärzte.

Die Flüchtlingssituation in der EU spitzt sich immer mehr zu: Für Zahnärzte und Ärzte, die die Versorgung von Flüchtlingen übernehmen, wird der Versicherungsschutz in der Berufshaftpflicht-Versicherung garantiert. (© Lydia Geissler/fotolia)

Die Flüchtlingssituation in der EU spitzt sich immer mehr zu: Für Zahnärzte und Ärzte, die die Versorgung von Flüchtlingen übernehmen, wird der Versicherungsschutz in der Berufshaftpflicht-Versicherung garantiert. (© Lydia Geissler/fotolia)

Aufgrund der aktuellen Flüchtlingssituation hat die Deutsche Ärzteversicherung beschlossen, Ärzten und  Zahnärzten Versicherungsschutz in der Berufshaftpflicht-Versicherung zu garantieren, wenn sie Behandlungen von Flüchtlingen vornehmen. Diese gelte für alle laufenden Berufshaftpflichtverträge von Ärzten und Zahnärzten.

Bestätigung nicht notwendig

Laut Deutscher Ärzteversicherung wird jedem Arzt und Zahnarzt auf Wunsch eine entsprechende Versicherungsbestätigung ausgestellt, wobei diese Regelung auch ohne explizite Bestätigung für alle versicherten Ärzte und Zahnärzte gilt. Der Versicherungsschutz gelte sowohl für privatrechtliche Ansprüche als auch für öffentlich-rechtliche Ansprüche des jeweiligen Bundeslandes bei grob fahrlässigem Verhalten des Behandelnden.

Ehrenamtliche Basis

Darüber hinaus sollen nach derzeitigen Überlegungen der Bundesländer Ärzte und Zahnärzte, die sich bereits in Rente befinden, für die ambulante Behandlung auf ehrenamtlicher Basis eingesetzt werden. Wie es weiter heißt hätte Nordrhein-Westfalen festgestellt, dass hier das Staatshaftungsrecht anzuwenden ist und Ansprüche somit gegen das Land zu richten sind.

Bei grober Fahrlässigkeit könne das Land Rückgriff auf den Arzt und Zahnarzt nehmen. Die Berufshaftpflicht-Versicherungsverträge der Deutschen Ärzteversicherung bieten auch in diesen Fällen Versicherungsschutz. Weitere Informationen für Ärzte und Zahnärzte sind bei der Deutschen Ärzteversicherung unter der Telefonnummer 0221 14822700.

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