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Spürsinn gefragt – Verkehrsbezeichnungen von Lebensmitteln oft rätselhaft

Schinkenplatte (Foto: Dieter Schütz, pixelio.de) [1]

Nicht immer ist drin, was draufsteht: Im Prosecco-Schinken ist nicht zwingend Prosecco enthalten. Foto: Dieter Schütz / pixelio.de [2]

Wer Prosecco-Schinken, Ziegenkäse oder Kalbswiener kauft, muss mit einem guten Spürsinn oder hellseherischen Fähigkeiten ausgestattet sein. Denn da, wo ein bestimmter Bestandteil des Produkts auf der Verpackung besonders betont wird, ist sie als Hauptzutat noch längst nicht drin. Ziegenkäse etwa kann überwiegend aus Kuhmilch hergestellt sein. Und Kalbswiener müssen nur 15 Prozent Kalbfleisch enthalten. Was tatsächlich an Zutaten und Inhaltsstoffen in verarbeiteten Lebensmitteln enthalten ist, darüber soll die Verkehrsbezeichnung – der offizielle Name des Lebensmittels – Verbraucher informieren.

 

„Die verbindlichen Bezeichnungen werden auf den Lebensmitteln jedoch häufig von Phantasienamen und Übertreibungen überlagert und zudem klein und unscheinbar an die Seite gedrängt“, kritisiert die Verbraucherzentrale NRW: „Ohne Drehen und Wenden sollten Verbraucher jedoch sofort erkennen können, welches Produkt sie in den Händen halten. Dazu müssen künftig auf jeder Verpackung eindeutige Angaben gemacht und auf der Vorderseite platziert werden“, so die Forderung der Verbraucherschützer. Damit Verbraucher in der beschönigenden Welt der Lebensmittelprodukte nicht die Orientierung verlieren, können folgende Hinweise der Verbraucherzentrale NRW hilfreich sein:

 

Camembert (Foto: Antje Höpner, pixelio.de) [3]

Welcher Käse sich wirklich Camembert nennen darf, ist in der Käseverordnung definiert. Foto: Antje Höpner / pixelio.de [2]

Sinn und Zweck von Verkehrsbezeichnungen: Die offizielle Produktbezeichnung muss auf der Verpackung angegeben sein: Sie soll darüber informieren, was eigentlich in der Packung steckt. Auf diese Weise sollen Kunden Fruchtsaft von Nektar oder Käse von Schmelzkäse unterscheiden können. Für einen Teil der Lebensmittel ist die Verkehrsbezeichnung gesetzlich vorgeschrieben. So ist laut Käseverordnung definiert, welcher Käse als „Camembert“ bezeichnet werden darf. Die Butterverordnung gibt vor, was „Deutsche Markenbutter“ ist. Die Konfitürenverordnung unterscheidet „Marmelade“ von „Konfitüre“. Fehlen gesetzliche Vorgaben, werden Lebensmittelprodukte entweder nach allgemeinen Verkehrsauffassungen als „Schinken“ oder „Vollkornbrot“ benannt. Vielfach wird die Beschaffenheit der Produkte auch in besonderer Weise beschrieben.

 

Erdbeeren (Foto: Pepita42, pixelio.de) [4]

Erdbeeren sind selten in Produkten, die sich „Erdbeertraum“ nennen – dafür aber umso mehr Aromen. Foto: Pepita42 / pixelio.de [2]

Schöner Schein überdeckt klare Angaben: Kaufanreizauslösende Bezeichnungen wie etwa „Erdbeertraum“ oder „Latte fantastico“ geben jedoch nicht genau genug Auskunft darüber, welche Zutaten in dem jeweiligen Produkt eigentlich verarbeitet wurden. Meist auf der Rückseite des Produkts entpuppt sich der „Erdbeertraum“ als Milchmischgetränk aus Magermilch mit Erdbeergeschmack. Und der „Latte fantastico“ ist schlicht ein löslicher Bohnenkaffee mit Kaffeeweißer und Rohrzucker.

 

 

 

 

Eintopf (Foto: Josef Türk Jun., pixelio.de) [5]

Das Salz in der Suppe nimmt oft überhand – wenn zum Beispiel davon mehr im Gemüseeintopf vorhanden ist als Gemüse! Foto: Josef Türk jun. / pixelio.de [2]

Erst die Zutatenliste bringt Wahres zutage: Wer sich nicht von Phantasienamen, Übertreibungen und Hochglanzabbildungen blenden lassen will, wird erst beim genauen Studium der Zutatenliste über den wahren Inhalt einer Packung, Flasche oder Dose informiert. Etwa beim „Gemüseeintopf“ verraten erst die Zutaten mit ihren Anteilen, wenn sich mehr Salz als Gemüse in der Suppe befindet.

 

 

Aufgespürtes zu klein und zu blass: Laut Gesetz muss die Verkehrsbezeichnung im gleichen Sichtfeld wie das Mindesthaltbarkeitsdatum, die Füllmenge und – falls enthalten – die Alkoholmenge angegeben sein. Doch häufig führen die Pflichtangaben zu den Inhaltsstoffen eines Lebensmittels ein Schattendasein auf der Rück-, Unter- oder der schmalen Seite der Verpackung. Winzige Schrift und fehlende Farbkontraste tragen zudem vielfach dazu bei, dass die Angaben schwer zu finden und zu lesen sind.

 

Konservendose (Foto: Birgit H, pixelio.de) [6]

Wer sich von der Aufmachung eines Lebensmittels getäuscht fühlt, kann sich bei der Verbraucherzentrale melden. Foto: Birgit H / pixelio.de [2]

Empfehlung für Verbraucher: Kunden, die sich von der Bezeichnung und Aufmachung eines Lebensmittels getäuscht fühlen, können das Produkt unter www.lebensmittelklarheit.de [7] im Portal der Verbraucherzentralen oder direkt bei der Verbraucherzentrale NRW melden. Ausführliche Informationen zu den Verkehrsbezeichnungen bei Lebensmitteln sind in der Kurzinformation „Einkaufshilfe oder schöne Worte?“ der Verbraucherzentrale NRW zusammengestellt. Die kostenlose Broschüre gibt’s im Internet unter www.vz-nrw.de/verkehrsbezeichnung [8] oder in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW.