Schwangere Ärztinnen dürfen operieren – Chirurginnen wollen zeitgemäße Auslegung des Mutterschutzgesetzes vorantreiben

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Informationen über Schwangerschaft und zahnärztliche Tätigkeit bietet unter anderem die aktualisierte Broschüre „Schwangerschaft, Beruf und Familie“ des Dentista e.V. (Foto: Initiative ProDente e.V.)

Ärztinnen in der Schwangerschaft dürfen unter individuell abgesicherten Bedingungen operieren. Unter welchen Bedingungen schwangere Chirurginnen das Skalpell in der Hand behalten dürfen, informiert das Projekt „Operieren in der Schwangerschaft“ (OPidS) des Jungen Forums der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) in Zusammenarbeit mit dem Perspektivforum Junge Chirurgie. Das Projekt ging am 15. Januar 2015 mit der neuen Website www.OPidS.de an den Start. Bisher endete der Einsatz von jungen Chirurginnen im Operationsaal nach Bekanntgabe der Schwangerschaft und bremste sie aufgrund der aus Sicht der jungen Ärztinnen heute unzeitgemäßen Auslegung des Mutterschutzgesetzes von 1952 in ihrer beruflichen Entwicklung aus.

Im Zentrum der Website steht das Positionspapier „Operieren in der Schwangerschaft“. Es bietet Schwangeren, ihren Vorgesetzten und Akteuren des Gesundheitswesens alle notwendigen Informationen, auf deren Grundlage jede Klinik in Rücksprache mit der zuständigen Aufsichtsbehörde für eine schwangere Chirurgin die Fortführung der operativen Tätigkeit ermöglichen kann.

Die Bedingungen im OP haben sich insbesondere für Schwangere durch die enormen Fortschritte in der Medizin stark geändert, auch was die Risikominimierung angeht.

Die Angleichung der Mutterschutzrichtlinien an die modernen Erkenntnisse blieb bisher jedoch aus, so die Initiatorinnen. „Chirurgischer Mut war gefragt. Wir hatten keine Zeit, auf die längst angekündigte Reform des Mutterschutzgesetzes zu warten. Wir waren schwanger und wollten operieren! Mit unserer Erfahrung wollen wir anderen Schwangeren den Weg ebnen. Der Andrang ist sehr groß“, erklären unisono Dr. Maya Niethard und Dr. Stefanie Donner, die die Sektion Familie und Beruf des Jungen Forums der DGOU leiten. Beide arbeiteten bis zum sechsten beziehungsweise neunten Monat ihrer Schwangerschaft im OP.

Für diese Möglichkeit hätten die jungen Fachärztinnen für Orthopädie und Unfallchirurgie sehr kämpfen müssen, hieß es bei der Präsentation des neuen Portals. Ihr Hauptansatz: Weder das Mutterschutzgesetz noch die Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz schließen den Umgang mit schneidenden und stechenden Instrumenten und somit einen Einsatz im Operationssaal explizit aus. Problematisch sei die jeweils eigenständige Auslegung durch die Landesaufsichtsbehörden, da eine bundesweite Regelung fehle. Aus ihren persönlichen Erfahrungen entstand das Projekt OPidS, das sie nun gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen chirurgischen Fachbereichen vorantreiben.

Es gebe ein großes Interesse der Ärztinnen und Kliniken an diesem Thema. „Die Ärztin muss jedoch frei entscheiden können, ob sie während ihrer Schwangerschaft ihrer operativen Tätigkeit weiter nachgehen möchte. Es darf im Umkehrschluss nicht zu einem zwangsweisen Einsatz im OP-Saal kommen“, betont Niethard.

Was für schwangere Chirurginnen möglich ist und was nicht, kann jedes Krankenhaus mit der Erstellung einer individuellen Gefährdungsbeurteilung analysieren. Im Positionspapier sind für schwangere Chirurginnen, ihre Vorgesetzten und andere beteiligte Klinikakteure umfassende und notwendige Informationen und Handlungsempfehlungen zu den Aspekten Recht, Röntgen, Strahlenschutz, Infektionsrisiko und Narkose zusammengestellt. Zudem werden alle Texte und Informationen auf der neuen Website zur Verfügung gestellt. Zum Download stehen hilfreiche Tools wie beispielsweise eine Checkliste zum strukturierten Vorgehen oder ein Musterbeispiel für eine individuelle Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung.

Ob die von den Chirurginnen zusammengestellten Wege auch für schwangere angestellte Zahnärztinnen eins zu eins angewandt werden können, ist noch unklar. Die Bundeszahnärztekammer will dazu im Lauf der Woche Stellung nehmen.

Informationen über Schwangerschaft und zahnärztliche Tätigkeit bietet unter anderem die aktualisierte Broschüre Schwangerschaft, Beruf und Familie des Dentista e.V. (www.dentista-club.de).

 

 

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