Novellierung der Approbationsordnung für Zahnärzte

Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) begrüßt den kürzlich vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegten Entwurf für eine neue Approbationsordnung für Zahnärzte (AOZ).

Zur Ausbildung der angehenden Zahnmediziner soll künftig neben einer Famulatur ein obligatorisches Zahntechnik-Praktikum gehören. Foto: Shutterstock/Mitiu

Zur Ausbildung der angehenden Zahnmediziner soll künftig neben einer Famulatur ein obligatorisches Zahntechnik-Praktikum gehören. Foto: Shutterstock/Mitiu

FVDZ begrüßt Reform des Zahnmedizinstudiums – erforderliche Mittel bereitstellen

„Mit der Reform nach mehr als sechs Jahrzehnten wird die Ausbildung des zahnärztlichen Nachwuchses endlich auf ein zeitgemäßes Niveau gehoben“, sagt der FVDZ-Bundesvorsitzende Harald Schrader. Um die anspruchsvollen Verbesserungen beispielsweise beim Verhältnis von Lehrenden zu Studierenden umzusetzen, müssten jetzt auch die erforderlichen Mittel bereit gestellt werden.

Zahntechnisches Praktikum soll verpflichtend werden

Die Berücksichtigung neuer zahnmedizinischer Erkenntnisse und die neue Schwerpunktsetzung seien zu begrüßen. „Zahnmedizin bleibt aber vor allem praktische Tätigkeit auf engstem Raum“, so Schrader.

Um der zahntechnischen Ausbildung der angehenden Zahnmediziner auch künftig einen adäquaten Stellenwert zu geben, spricht sich der Freie Verband für ein in der AOZ vorgeschriebenes Praktikum im zahntechnischen Bereich aus. „Neben einer Famulatur und einem Erste-Hilfe-Kurs muss ein obligatorisches Zahntechnik-Praktikum ein wichtiger Ausbildungsbestandteil sein, um die manuellen Fertigkeiten der angehenden Zahnärzte zu schulen und zu fördern“, macht Schrader deutlich.

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