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Hygiene und Arbeitsschutz – so schützen Sie Patient und Team

Kaum ein Thema hat in den vergangenen Jahren für so viel Diskussionsstoff gesorgt wie die zahnärztliche Praxishygiene. Gesetze wurden verschärft, Praxisbegehungen sind in vielen Teilen Deutschlands an der Tagesordnung, und in Fachpublikationen wird über den Sinn oder Unsinn der neu durchzuführenden Hygienemaßnahmen, speziell der Validierung der Aufbereitungsprozesse, gestritten.

schützt Zahnarzt und Patient. Foto: Initiative ProDente e.V. [1]

Die richtige Hygiene schützt Zahnarzt und Patient. Foto: Initiative ProDente e.V.

Es steht außer Frage, dass der Schutz der Patienten wichtig ist und deshalb bei nahezu allen behördlichen Inspektionen im Mittelpunkt steht. Aber was ist mit dem Schutz des Praxisteams? Die Praxishygiene trägt, richtig und rechtskonform angewendet, einen großen Teil dazu bei, die Sicherheit und Gesunderhaltung des Teams zu verbessern, und steht deshalb zu Unrecht im Schatten des Patientenschutzes.

1. Vor der Behandlung des Patienten
So wie der Patient mit einem Patientenumhang für die Behandlung vorbereitet wird, sollte sich auch die Assistentin entsprechend präparieren. Hierzu gehören neben der obligatorischen Händedesinfektion der Mund-Nase-Schutz und die Schutzbrille. Ein Mund-Nase-Schutz filtert das Aerosol, das unter der Behandlung entsteht. Da der Mensch normalerweise durch die Nase ein- und den Mund ausatmet, ist aus Sicht des Personalschutzes die Nase deutlich wichtiger als der Mund. Leider wird diese Tatsache in vielen Praxen nicht genug beachtet, und die Nase schaut oben aus dem „Mundschutz“ heraus. So wird zwar ein eventueller Speichelflug zum Patienten verhindert, doch der Eigenschutz bleibt auf der Strecke.

Ähnlich verhält es sich mit der Schutzbrille, die die Augen vor umherfliegenden Partikeln schützen soll. Nach Erfahrung der NWD-Hygienespezialisten trägt nicht einmal jede zweite Mitarbeiterin bei der Behandlung eine Schutzbrille. Ein häufig genanntes Argument gegen diese Brille ist nicht die Anwendung, sondern das Aussehen. Hier kann der Handel helfen. Sahen die Schutzbrillen vor einigen Jahren noch unschön aus und waren oft unbequem, so wirken sie heute viel modischer und bieten einen hohen Tragekomfort. Für Brillenträger gibt es zusätzlich besondere Schutzbrillen und Schutzschilde, da im Normalfall die Sehhilfe die Augen, speziell an den Seiten, nicht komplett abdeckt.

2. Während der Behandlung
Nachdem das Assistenzteam sich auf die Behandlung vorbereitet hat, kann die nächste für den Personalschutz wichtige Maßnahme erfolgen.
Der Rahmenhygieneplan von BZÄK und DAHZ schreibt bei größeren chirurgischen Eingriffen und bei der Behandlung von Patienten mit erhöhtem Infektionsrisiko eine Mundspülung vor. Diese Maßnahme, konsequent bei jedem Patienten angewendet, reduziert bei jeder Behandlung die Keime im Mund und damit auch im Aerosol. Wichtig hierbei sind bestimmte Wirkstoffe, die eine sichere Keimreduktion bewirken. Der DAHZ gibt dazu die Wirkstoffe Cetylpyridiniumchlorid, Chlorhexidin, Hexetidin, Octenidin und Polyvinylpyrrolidon-Iod vor.

In diese Kategorie fällt auch die Wasserhygiene am Behandlungsplatz. Die RKI-Empfehlung zur Hygiene in der Zahnheilkunde 2006 beschreibt in Kapitel 5 die Beprobung der Dentaleinheiten zur Infektionsprophylaxe. Ergänzt wird diese Empfehlung durch das 2011 aktualisierte Infektionsschutzgesetz (IfSG), das klare Vorgaben für die Beschaffenheit von Wasser für den menschlichen Gebrauch macht und gleichzeitig eine pauschale Beweislastumkehr bewirkt. Daher sollte jede Praxis das Wasser der Dentaleinheiten regelmäßig auf die Gesamtkeimzahl untersuchen lassen. Es empfiehlt sich außerdem die Untersuchung auf Legionellen und Pseudomonaden. Diese primär zum Eigenschutz angewendete Maßnahme erhält einen umso größeren Stellenwert, wenn man bedenkt, dass solche Keime auch im Kühlwasser der Bohrer vorhanden sein können und damit durch das Aerosol im Raum verteilt werden.

3. Nach der Behandlung
Nachdem der Patient behandelt wurde, muss der Arbeitsplatz gereinigt und desinfiziert werden. Auch hier sollte man an den Schutz des Teams denken. Die TRBA 250/BGR 250 und die BGI 206 „Desinfektionsarbeiten im Gesundheitsdienst“ geben hierfür konkrete Handlungshinweise.
In vielen Praxen wird die Schnelldesinfektion leider immer noch großflächig im Raum verteilt. Aufgrund der bekannten Benetzungsnachteile einer Sprühdesinfektion sollte jedoch das Verteilen des Lösungsmittels mit einem Tuch geschehen. Speziell Produkte mit Aldehyden können Allergien auslösen und stellen deshalb eine potenzielle Gefahr für das Praxisteam dar. Daher gibt es seit einigen Jahren Spendereimer mit Einmaltüchern, die eine gute Benetzung der Flächen sicherstellen und gleichzeitig das Personal schützen. Auch die Befüllung dieser Spendereimer kann mithilfe einer kleinen Investition zu einem großen Schritt in Richtung Eigenschutz werden. Häufig wird das Desinfektionsmittel mit einem Trichter aus dem Kanister in die Kleingebinde abgefüllt. Das ist jedoch sehr gefährlich, da so das Personal leicht mit der Lösung in Berührung kommen kann. Hier ist ein Auslaufhahn für Kanister eine praktische und günstige Maßnahme, die das Abfüllen sicher und einfach macht.

Instrumentendesinfektion und -sterilisation
Bei der Instrumentendesinfektion und -sterilisation muss ebenfalls auf den Eigenschutz geachtet werden. So sollte nicht nur beim Ansetzen der Flüssigkeit für die Desinfektionswanne Schutzkleidung, bestehend aus mindestens Schutzhandschuhen, flüssigkeitsdichter Schürze und Schutzbrille, getragen werden. Beim Einlegen der Instrumente sollte zusätzlich mit stichsicheren Schutzhandschuhen gearbeitet werden. Wichtig sind die Schutzhandschuhe auch beim Beladen des Thermodesinfektors, da es sonst zu Verletzungen durch hochstehende Instrumente kommen kann.

Flankierend zu allen Hygienemaßnahmen sind regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchungen (G42) und eine Impfprophylaxe notwendig. Ohne einen wirksamen Impfschutz sollte keine Mitarbeiterin bei einer Behandlung assistieren oder zahnmedizinische Instrumente aufbereiten. Die Gefahr einer Hepatitis-B-Infektion wäre einfach zu groß. Eine gute Patientenanamnese vervollständigt den Eigenschutz. Jährlich sollte beim Patienten abgefragt werden, ob Veränderungen im Gesundheitszustand eingetreten sind oder operative Eingriffe vorgenommen wurden. Grundsätzlich aber gilt, dass jeder Patient so behandelt werden sollte, als wäre er infektiös. Ludwig Börne sagte einmal: „Es gibt tausend Krankheiten, aber nur eine Gesundheit.“ Also schützen Sie sich selbst!

Eine Hilfestellung zur Optimierung der Praxishygiene, speziell auch im Bereich des Teamschutzes, bietet die Hygieneberatung von NWD.C dental consult. Hierbei werden alle relevanten Prozesse geprüft und die wichtigsten Aspekte der Praxishygiene und des Arbeitsschutzes beleuchtet.
Mathias Lange, Münster

Kontakt: www.dentalconsult.de [2]