Hilfsprogramm für Hochwassergeschädigte

apobankDie Deutsche Apotheker- und Ärztebank (ApoBank) stellt über ein Hilfsprogramm einen Sonderkreditrahmen in Höhe von zehn Millionen Euro für die Hochwassergeschädigten in Deutschland zur Verfügung. Heilberufler können damit ihre Praxen und Apotheken zeitnah wieder aufbauen. „Wir werden schnell und unbürokratisch dort helfen, wo Not am Mann ist“, betonte Herbert Pfennig, Sprecher des Vorstands der ApoBank, am 12. Juni 2013 in Düsseldorf.

„Mit dem Hilfsprogramm wollen wir auch dazu beitragen, dass die medizinische und pharmazeutische Versorgung in den betroffenen Gebieten so schnell wie möglich wieder hergestellt werden kann“, erläuterte Pfennig. Er sehe die ApoBank als Bank der Heilberufe in der Pflicht. „Deshalb lassen wir Taten sprechen“, sagte er.

Über das Programm stellt die apoBank zins- und tilgungsfreie Kredite mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren zur Verfügung. Die Kreditsumme beträgt 25.000 Euro pro Praxis beziehungsweise Apotheke. Nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit können die Kredite in Darlehen mit einer längeren Laufzeit umgewandelt werden. Das Hilfsprogramm steht allen Apothekern, Ärzten, Zahnärzten und Tierärzten offen, deren Apotheken und Praxen vom Hochwasser geschädigt wurden. Darüber hinaus stellt die Bank Zwischenfinanzierungen zur Verfügung, mit denen betroffene Heilberufler die Zeit bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung überbrücken können.

Weitere Informationen erhalten Interessenten unter www.apobank.de/hochwasser

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