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Förderung für wissenschaftlichen Nachwuchs in der Zahnmedizin – Landeszahnärztekammer vergibt auch 2012 wieder Promotionsstipendien

Geld (Foto: berlin-pics, pixelio.de) [1]

Die Förderungssumme beträgt 6.000 Euro. Foto: berlin-pics / pixelio.de [2]

Seit drei Jahren hat sich die Landeszahnärztekammer Hessen (LZKH) die aktive Förderung des akademischen Nachwuchses an den drei zahnmedizinischen Fakultäten in Marburg, Gießen und Frankfurt auf ihre Fahnen geschrieben. Erstmals im Herbst 2010 wurden die Stipendien an drei der zahlreichen Bewerberinnen und Bewerber vergeben.

Das Angebot der LZKH richtet sich an alle Studierenden der Zahnmedizin in Hessen, die ihre Promotion anstreben sowie an bereits approbierte Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner, deren Promotion an einer der hessischen Fakultäten betreut wird und deren Staatsexamen noch nicht länger als ein Jahr zurück liegt.

Die Stipendiaten erhalten eine Fördersumme von 6.000 Euro.

Neben den genannten rein formellen Kriterien ist für die Mitglieder des Auswahlkuratoriums der LZKH, die über die Vergabe der Förderung zu befinden haben, auch der Inhalt der geplanten Dissertation bzw. die Visionen des Bewerbers von Bedeutung. Die Forschungsarbeiten sollten in jedem Falle eine nachhaltige Verbesserung der zahnmedizinischen Versorgung anstreben, die letztlich allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommt.

„Die Stipendien der Kammer sollen Forschungsprojekte fördern, in denen die Zukunft der Zahnmedizin gegenwärtig wird. Wir unterstützen neue, interessante Ansätze, mutige Weiterentwicklungen bestehender Verfahren, die über den sprichwörtlichen “Tellerrand” hinausgehen und neue Wege beschreiten. Wir ermutigen ausdrücklich auch Promovenden mit einem außergewöhnlichen Thema, sich auf unser Stipendium zu bewerben“, kommentiert Dr. Giesbert-Schulz Freywald, Vizepräsident der LZKH und Mitglied des Kuratoriums.

Anträge auf eine Förderung können im laufenden Jahr noch bis zum 31.August bei der Landeszahnärztekammer eingereicht werden.

Alle Informationen zu den dazu erforderlichen Unterlagen finden Interessenten auf der Webseite der LZKH [3]. Nähere Auskünfte in allen Fragen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses erteilt das Justitiariat der Landeszahnärztekammer Hessen unter der Telefonnummer (069) 427275-161 sowie per E-Mail unter boost@lzkh.de.